11.07.2018

Ein Schlag­licht auf die Ver­zweif­lung der Opfer See­hof­erscher Abschiebungspolitik 

Ein am 3. Juli aus Deutsch­land abge­scho­be­ner Afgha­ne hat sich am Diens­tag in einer Über­gangs­un­ter­kunft in Kabul das Leben genom­men.

Einen Tag nach­dem der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter See­ho­fer wäh­rend der Vor­stel­lung sei­nes Mas­ter­plans sich über 69 pünkt­lich zu sei­nem 69-sten Geburts­tag nach Afgha­ni­stan Abge­scho­be­ne amü­sier­te, wirft die­ser Tod auch ein Schlag­licht auf die Bru­ta­li­tät der aktu­el­len Abschie­bungs­pra­xis. Ins­be­son­de­re in Bay­ern, das 51 von 69 Afgha­nen auf die­sen Flug gebucht hat­te, wer­den kei­nes­wegs nur Straf­tä­ter oder Gefähr­der nach Kabul abge­scho­ben. Die bis­lang prak­ti­zier­te Beschrän­kung auf drei Kate­go­rien (Straf­tä­ter, Gefähr­der und angeb­li­che »Mit­wir­kungs­ver­wei­ge­rer«) wur­de nach Erschei­nen eines neu­en Lage­be­rich­tes des Aus­wär­ti­gen Amtes (AA) auf­ge­ge­ben. Die Kanz­le­rin hat dem öffent­lich bei­gepflich­tet. Sie trifft damit eine Mitverantwortung.

Der 23-jäh­ri­ge Afgha­ne, der sich das Leben genom­men hat, soll acht Jah­re lang in Deutsch­land gelebt haben und wäre somit bereits als Min­der­jäh­ri­ger nach Deutsch­land gekom­men. Durch die Abschie­bung in eine per­spek­tiv­lo­se Lage und in ein Land, des­sen Rea­li­tät er kaum noch kennt, wur­de der jun­ge Mann offen­bar in eine Lage getrie­ben, in der er kei­nen Aus­weg mehr sah.

Für den jüngs­ten Abschie­bungs­flug wur­den in Bay­ern ins­be­son­de­re gera­de voll­jäh­rig Gewor­de­ne und lan­ge in Deutsch­land Leben­de ins Visier genom­men und aus Schu­len und Jugend­ein­rich­tun­gen her­aus­ge­holt. Nach denen, die nicht ange­trof­fen wur­den, wur­de inten­siv gesucht. Bay­erns Form des Geset­zes­voll­zugs ist ohne jeden Skru­pel. Es bleibt zu befürch­ten, dass der aktu­el­le Sui­zid kein Ein­zel­fall blei­ben wird.

 

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