07.07.2009

PRO ASYL: Das deutsch-syri­sche Rück­über­nah­me­ab­kom­men muss aus­ge­setzt werden.

Bun­des­au­ßen­mi­nis­ter Stein­mei­er hält sich in Syri­en auf. Zu sei­ner Syri­en-Diplo­ma­tie hat er im Jahr 2008 Wil­li Brandt zitiert: „Wenn man nur mit grund­an­stän­di­gen Men­schen ver­han­deln woll­te, müss­te man das Aus­wär­ti­ge Amt dicht machen.“ Als diplo­ma­ti­sche Maxi­me mag dies gel­ten. Unent­schuld­bar aller­dings ist, dass par­al­lel zu Stein­mei­ers Ein­bin­dungs­stra­te­gie Deutsch­land ein Rück­über­nah­me­ab­kom­men mit Syri­en unter Feder­füh­rung des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters unter­zeich­net hat. Bis zu 7.000 Flücht­lin­gen, dar­un­ter vie­len Min­der­hei­ten­an­ge­hö­ri­gen, droht die Abschiebung.

Wo Rück­über­nah­me­ab­kom­men mit Fol­ter­staa­ten unter­zeich­net wer­den, da wird Diplo­ma­tie zur Kollaboration.

Zwar baga­tel­li­siert der Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amtes zur Situa­ti­on in Syri­en an eini­gen Stel­len unter Ver­wen­dung des Kon­junk­ti­ves: „Es soll wei­ter­hin ver­ein­zelt zu fol­ter­be­ding­ten Todes­fäl­len kom­men.“ Ande­rer­seits stellt er klar, dass Poli­zei, Jus­tiz­voll­zugs­or­ga­ne und Geheim­diens­te wei­ter­hin sys­te­ma­tisch Gewalt anwen­den und kör­per­li­che Miss­hand­lun­gen z.B. im Poli­zei­ge­wahr­sam an der Tages­ord­nung sind. Der Begriff „Miss­hand­lun­gen“ kann nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass es sich hier um Fol­ter han­delt, die „der gene­rel­len Gefü­gig­ma­chung eben­so wie der Erzwin­gung von Geständ­nis­sen, der Nen­nung von Kon­takt­per­so­nen und der Abschre­ckung“ dient.

Die Metho­den des Regimes wer­den von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen auf­ge­zählt. Vom Ver­schwin­den­las­sen über Inhaf­tie­run­gen ohne Vor­füh­run­gen vor einem gesetz­li­chen Rich­ter, von Bedro­hun­gen der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen poli­tisch Ver­folg­ter über die Miss­ach­tung recht­staat­li­cher Prin­zi­pi­en in Gerichts­ver­fah­ren bis zur Voll­stre­ckung von Todes­ur­tei­len. Men­schen sit­zen jah­re­lang im Gefäng­nis wegen so absur­der Vor­wür­fe wie der „Schwä­chung des Natio­nal­ge­fühls und der Ver­brei­tung von Falsch­mel­dun­gen zur Schwä­chung des Geis­tes der Nation“.

PRO ASYL for­dert die unver­züg­li­che Aus­set­zung des Rück­über­nah­me­ab­kom­mens. Es ist unter men­schen­recht­li­chen Gesichts­punk­ten untrag­bar. Kein außen­po­li­ti­sches Inter­es­se an der Ein­bin­dung Syri­ens in den Nah­ost-Frie­dens­pro­zess kann sei­ne Umset­zung rechtfertigen.

gez. Bernd Meso­vic
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