05.07.2016

PRO ASYL: Rechts­wid­ri­ge Zustän­de für Asyl­su­chen­de in Grie­chen­land müs­sen been­det werden!

Anläss­lich des heu­ti­gen Tref­fens des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters de Mai­ziè­re und des grie­chi­schen Migra­ti­ons­mi­nis­ters Mou­z­a­las for­dert PRO ASYL die Been­di­gung der rechts­staats­wid­ri­gen Zustän­de für Asyl­su­chen­de in Grie­chen­land. Dazu gehö­ren die Been­di­gung der Inhaf­tie­rungs­pra­xis von Schutz­su­chen­den, die Mög­lich­keit, Asyl­an­trä­ge zu stel­len sowie ein län­ger­fris­ti­ger Über­stel­lungs­stopp nach Grie­chen­land für soge­nann­te Dublin-Fälle.

Recht auf Asyl in Grie­chen­land prak­tisch ausgehebelt
In Grie­chen­land sit­zen seit dem 20. März (Inkraft­tre­ten des EU-Tür­kei-Deals) mehr als 8.600 Schutz­su­chen­de auf den Inseln fest, Tau­sen­de sind fak­tisch in Haft. Ihnen droht die Abschie­bung in die Tür­kei ohne inhalt­li­che Prü­fung ihrer Asyl­an­trä­ge. Das Recht auf einen wirk­sa­men Rechts­be­helf wird in Tau­sen­den Fäl­len ausgehebelt.

Ohne Zugang zum Asyl­ver­fah­ren auch kein Familiennachzug
Die meis­ten der 50.000 bereits vor dem 20. März ein­ge­reis­te Asyl­su­chen­de haben in Grie­chen­land kei­nen Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren. Damit kommt auch der lega­le Fami­li­en­nach­zug nach Dub­lin-III-Ver­ord­nung zum Erlie­gen, denn Schutz­su­chen­de kön­nen erst im Asyl­ver­fah­ren zu Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in Deutsch­land nach­zie­hen. In Grie­chen­land ist eine Antrag­stel­lung oft­mals nicht mög­lich. Das Recht der Schutz­su­chen­den auf Ach­tung des Fami­li­en­le­bens und ihr Anspruch auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung wer­den durch die inef­fek­ti­ven behörd­li­chen Prak­ti­ken untergraben.

Deutsch­land bricht Zusa­gen zur Auf­nah­me von Schutzsuchenden
PRO ASYL wirft dem Innen­mi­nis­ter vor, die Zusa­ge über die Auf­nah­me von Asyl­su­chen­den nach Deutsch­land im gro­ßen Stil zu bre­chen. Im Rah­men des Relo­ca­ti­on-Pro­gramms wur­de die Auf­nah­me von 17.000 Schutz­su­chen­den aus Grie­chen­land zuge­sagt; gera­de mal 37 wur­den bis­her nach Deutsch­land geholt (Stand 15. Juni 2016). De Mai­ziè­re gibt vor, das Resett­le­ment-Pro­gramm aus der Tür­kei habe Prio­ri­tät. Doch die Auf­nah­me­zah­len spre­chen eine ande­re Spra­che: Im Resett­le­ment-Pro­gramm hat Deutsch­land gera­de mal 157 Flücht­lin­ge aus der Tür­kei geholt – und das im Zuge des EU-Türkei-Deals.

De Mai­ziè­re schafft Unsi­cher­heit und löst Ängs­te aus
Die Stra­te­gie des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums, Über­stel­lungs­stopps nach Grie­chen­land zu Anfang des Jah­res für ein hal­bes Jahr und jetzt erst nach Ablauf die­ser Halb­jah­res­frist zu erlas­sen, ist für Schutz­su­chen­de eine enor­me Belas­tung. PRO ASYL for­dert den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter erneut auf, einen neu­en, län­ger­fris­ti­gen Über­stel­lungs­stopp für Grie­chen­land von min­des­tens einem Jahr zu erlassen.

Über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land men­schen­recht­lich inakzeptabel
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) und der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) haben in Grie­chen­land sys­te­mi­sche Män­gel im Asyl­sys­tem fest­ge­stellt. Nach der Recht­spre­chung des EuGH und des EGMR sind Über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land men­schen­recht­lich inak­zep­ta­bel. An die­ser Lage hat sich bis heu­te nichts geändert.

Selbst die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 15. Juni 2016 eine Mit­tei­lung her­aus­ge­ge­ben, die die men­schen­wür­di­gen Zustän­de bestä­tigt. Den­noch plant sie, ab Dezem­ber 2016 erneut Über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land zu for­cie­ren, obwohl sogar sie selbst ein­ge­ste­hen muss, dass es bis­lang kaum Fort­schrit­te im grie­chi­schen Auf­nah­me­sys­tem gibt. Grie­chen­land ver­fü­ge wei­ter­hin nicht über offe­ne Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen und ent­spre­chen­de Auf­nah­me­be­din­gun­gen. Der effek­ti­ve Zugang zum Asyl­sys­tem blei­be den Schutz­su­chen­den ver­wehrt, eben­so sei ein Zugang zu unent­gelt­li­cher Rechts­be­ra­tung in der Pra­xis nicht gege­ben. Unzu­rei­chend sei­en auch die Auf­nah­me­struk­tu­ren für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flüchtlinge.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­bie­ten sich wei­ter­hin Über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land aus euro­pa­recht­li­chen und men­schen­recht­li­chen Erwägungen.

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