09.10.2015

PRO ASYL warnt vor einem offe­nen Rechts­bruch durch die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung. See­ho­fer hat Medi­en­be­rich­ten zufol­ge for­mu­liert: „Hin­zu kom­men aus­drück­lich auch Maß­nah­men der Not­wehr zur Begren­zung der Zuwan­de­rung, wie etwa Zurück­wei­sun­gen an der Gren­ze zu Österreich…“

Dies ist ein Angriff auf den Rechts­staat. Ein kur­zer Pro­zess an den Land­gren­zen ent­behrt jeder rechts­staat­li­chen Grund­la­ge. Nach EU-Recht darf Deutsch­land Flücht­lin­ge nicht in den Nach­bar­staat Öster­reich zurück­wei­sen, son­dern nur in den zustän­di­gen EU-Staat. Wenn Flücht­lin­ge über Ungarn und Öster­reich nach Deutsch­land ein­rei­sen, ist vor­her auch zu prü­fen, ob nach der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on eine Abschie­bung nach Ungarn über­haupt zuläs­sig ist.

Mit dem Gere­de vom Not­stand wer­den Flücht­lin­ge zur Gefahr, die es abzu­weh­ren gilt. Flücht­lin­ge sind gefähr­det, nicht gefähr­lich, sie flie­hen vor Krieg und Ter­ror. Herr See­ho­fer muss die Fra­ge beant­wor­ten, ob er Deutsch­land ein­zäu­nen und zugleich die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on außer Kraft set­zen will.

PRO ASYL Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt wirft dem baye­ri­schen Minis­ter­prä­si­den­ten See­ho­fer vor, mit den seit Wochen im Stak­ka­to vor­ge­tra­ge­nen For­de­run­gen ohne rechts­staat­li­che Rea­li­sie­rungs­mög­lich­keit Was­ser auf die Müh­len der Rechts­extre­men zu lei­ten. Es kom­men kei­ne kon­struk­ti­ven Vor­schlä­ge, wie die Unter­brin­gungs­kri­se bewäl­tigt wer­den kann. Dies geht nur, indem um Akzep­tanz für Flücht­lin­ge bei der Bevöl­ke­rung gewor­ben wird und sich Deutsch­land auf die Inte­gra­ti­on der Flücht­lin­ge ein­stellt. „Herr See­ho­fer wirft statt­des­sen ver­ba­le Brand­sät­ze. Dies unter­stützt die rechts­ra­di­ka­le Het­ze und ist im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes brand­ge­fähr­lich“, sag­te Gün­ter Burk­hardt. Wir brau­chen Poli­ti­ker, die sich beson­nen und ver­ant­wor­tungs­voll der Her­aus­for­de­rung stellen.

 Ceu­ta, Mel­il­la, Ungarn: Tran­sit­zo­nen an den Gren­zen in der Pra­xis (14.10.15)

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