19.09.2014

Im zwei­ten „Asyl­kom­pro­miss“ nach 1992 wur­de das Men­schen­recht auf Asyl erneut Gegen­stand eines poli­ti­schen Geschäfts

Heu­te stimm­te Baden-Würt­tem­bergs Minis­ter­prä­si­dent Win­fried Kret­sch­mann (Grü­ne) im Bun­des­rat der Ein­stu­fung Ser­bi­ens, Maze­do­ni­ens und Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­nas als so genann­te „siche­re Her­kunfts­staa­ten“ zu. Damit ste­hen Flücht­lin­ge aus die­sen Län­dern in Zukunft wei­test­ge­hend schutz­los da. Vor­an­ge­gan­gen war ein poli­ti­scher Deal. Im Gegen­zug zu der Asyl­rechts­ver­schär­fung wur­den Erleich­te­run­gen beim Arbeits­markt­zu­gang, der Resi­denz­pflicht und im Sozi­al­recht zuge­sagt. PRO ASYL liegt der Wort­laut vor. Eine ers­te Ana­ly­se zeigt: Der Deal ist Real­po­li­tik in ihrem schlech­tes­ten Sin­ne, Aus­nah­me­re­ge­lun­gen hebeln vie­le Ver­bes­se­run­gen wie­der aus.

- Locke­rung der Resi­denz­pflicht: Zum Posi­ti­ven gehört die Abschaf­fung der soge­nann­ten Resi­denz­pflicht, die PRO ASYL und ande­re Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen seit Jahr­zehn­ten for­dern. Aller­dings: Mehr als eine Ent­kri­mi­na­li­sie­rung von Ver­wand­ten­be­su­chen ist dies kaum. Die Resi­denz­pflicht war auf Län­der­ebe­ne – auch durch den Ein­satz von Flücht­lin­gen und Flücht­lings­be­we­gun­gen – bereits weit­ge­hend libe­ra­li­siert. Und: Ein Wohn­sitz­wech­sel zum Ort des Arbeits­plat­zes oder der Bil­dungs­ein­rich­tung ist wei­ter­hin kaum möglich.

- Locke­rung des Arbeits­ver­bo­tes: Der Weg­fall der Vor­rang­prü­fung beim Arbeits­markt­zu­gang nach 15 Mona­ten ist auf drei Jah­re befris­tet. Ob über­haupt eine Arbeits­er­laub­nis erteilt wird, liegt zudem wei­ter­hin im Ermes­sen der Aus­län­der­be­hör­den. Aus­nah­me­re­ge­lun­gen sor­gen dafür, dass vie­len gedul­de­ten Flücht­lin­gen dau­er­haft das Arbei­ten ver­bo­ten bleibt – auch das hier­aus resul­tie­ren­de Aus­bil­dungs­ver­bot für Jugend­li­che bleibt wei­ter bestehen.

- Abschaf­fung des Sach­leis­tungs­prin­zips: Dass das Sach­leis­tungs­prin­zip im Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz auf­ge­ho­ben wer­den soll, ist ein Fort­schritt, ermög­licht aber wei­ter­hin eine aus­ein­an­der­lau­fen­de Län­der­pra­xis. Ange­stan­den hät­te die end­gül­ti­ge Abschaf­fung des Asyl­bLG, das immer noch ein Instru­ment der Dis­kri­mi­nie­rung und Aus­gren­zung mit beträcht­li­chen Fol­gen z.B. im Bereich der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung dar­stellt. Mit sei­ner Abschaf­fung und der damit ver­bun­de­nen Ein­glie­de­rung der Flücht­lings­ver­sor­gung ins SGB wäre die Kos­ten­zu­stän­dig­keit auf den Bund über­ge­gan­gen und hät­te Län­der und Kom­mu­nen entlastet.

Die­sen viel zu kurz grei­fen­den Erleich­te­run­gen steht ein Tabu­bruch gegen­über: Die indi­vi­du­el­le Asyl­prü­fung, das Kern­stück des Asyl­ver­fah­rens, wird für die Flücht­lin­ge aus den als sicher eti­ket­tier­ten Staa­ten durch des­sen Kari­ka­tur ersetzt. Dabei sind in den Bal­kan­staa­ten Min­der­hei­ten weit­ge­hend schutz­los ras­sis­ti­schen Über­grif­fen aus­ge­setzt, Homo­se­xu­el­le wer­den dis­kri­mi­niert und ange­grif­fen. Aus­gren­zung und Dis­kri­mi­nie­rung von Roma in den Bal­kan­staa­ten haben eine der­ar­ti­ge Dimen­si­on, dass sie exis­tenz- und lebens­ge­fähr­dend sein können.

Mit dem Gesetz wird die Tür zum Aus­schluss wei­te­rer Grup­pen von einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren zudem weit auf­ge­sto­ßen wer­den. Wie bei den West­bal­kan­staa­ten könn­te bei hohen Asyl­be­wer­ber­zah­len aus ande­ren Län­dern zunächst für nied­ri­ge Aner­ken­nungs­quo­ten gesorgt wer­den, um in der Fol­ge zu erklä­ren, dass das Her­kunfts­land offen­bar sicher sei und eine fai­re Ein­zel­fall­prü­fung somit gar nicht mehr nötig ist.

Dem vor­läu­fi­gen Schluss­stein die­ser Poli­tik geben die baden-würt­tem­ber­gi­schen Grü­nen jetzt im Bun­des­rat ihren Segen. War­um soll­te man sie nicht – wie die SPD der 90er – am Nasen­ring wei­ter durch die Are­na zer­ren? Die nächs­ten Gesetz­ent­wür­fe mit pro­ble­ma­ti­schen Aus­wir­kun­gen im Asyl­be­reich lie­gen bereits vor: So soll nach dem Wil­len des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums die ver­ein­bar­te Blei­be­rechts­re­ge­lung in einem Paket mit mehr Inhaf­tie­rung von Flücht­lin­gen und fatal wir­ken­den Auf­ent­halts­ver­bo­ten ver­knüpft werden.

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