11.11.2015

Die Bun­des­wei­te Arbeits­ge­mein­schaft für Flücht­lin­ge PRO ASYL wirft dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um vor, ein inte­gra­ti­ons­po­li­ti­sches Fias­ko anzu­rich­ten. Zehn­tau­sen­de von Flücht­lin­gen wer­den in eine mona­te­lan­ge War­te­schlei­fe gedrängt. Angst und Unsi­cher­heit wer­den die Fol­ge sein. Der Schlüs­sel für eine Inte­gra­ti­on ist Rechts­si­cher­heit. Das wird mit die­ser Ent­schei­dung ver­hin­dert. Die Bun­des­re­gie­rung will die Zurück­wei­sung Zehn­tau­sen­der von Flücht­lin­gen nach Ungarn oder Kroa­ti­en prü­fen. Dies ist zugleich unmensch­lich und unrealistisch.

Die Fol­gen der Entscheidung

Wie vie­le syri­sche Flücht­lin­ge könn­ten davon betrof­fen sein:

Von der Ent­schei­dung könn­ten bis zu 200.000 Flücht­lin­ge betrof­fen sein. 61.706 Schutz­su­chen­de aus Syri­en waren Ende Okto­ber noch im Asyl­ver­fah­ren. Ein­ge­reist, aber noch nicht regis­triert, sind im Jahr 2015 rund 140.000. Aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass ein beträcht­li­cher Anteil durch Deutsch­land durch­reist und das Asyl­ver­fah­ren in ande­ren EU-Staa­ten durch­füh­ren möchte.

Aus­wir­kun­gen auf die Dau­er der Asyl­ver­fah­ren und die Schutzsuchenden:

Die durch­schnitt­li­che Ver­fah­rens­dau­er bei syri­schen Flücht­lin­gen beläuft sich gegen­wär­tig auf rund 4,2 Mona­te. Hin­zu kommt der oft mona­te­lang dau­ern­de Zwi­schen­zu­stand, wäh­rend dem die Betrof­fe­nen ledig­lich über die BÜMA (Beschei­ni­gung über Mel­dung als Asyl­su­chen­de) ver­fü­gen. Das Bun­des­amt wird bei Dub­lin-Prü­fun­gen ein auf­wän­di­ges Ver­fah­ren anwen­den müs­sen um die Fra­ge zu klä­ren, ob eine Über­stel­lung nach Ungarn oder Kroa­ti­en mög­lich ist. Deutsch­land hat zwei Mona­te Zeit für die ent­spre­chen­de Anfra­ge, der ange­frag­te Staat drei Mona­te für eine Antwort.

In die­ser Zeit fin­det de fac­to Inte­gra­ti­on nicht statt, da die Betrof­fe­nen über kei­nen Sta­tus in Deutsch­land ver­fü­gen. Nach einer Ent­schei­dung hat Deutsch­land sechs Mona­te Zeit, einen Schutz­su­chen­den in das ande­re EU-Land zu über­stel­len. Dies ver­län­gert die Zeit der Unsi­cher­heit für Syrer auf ein­ein­halb bis zwei Jahre.

Nach aller Erfah­rung wird aller­dings nur ein klei­ner Teil der Betrof­fe­nen abge­scho­ben wer­den. Bei Abschie­bun­gen nach Ungarn waren es im 1. Halb­jahr 2015 nur 2%, 2014 waren es 5%, ins­ge­samt waren es 10%.

Aus­wir­kun­gen auf das Bundesamt:

Beim Bun­des­amt sind Ende Okto­ber 328.000 Asyl­ver­fah­ren offen. Im gan­zen Jahr 2015 wur­den 205.000 ent­schie­den. Hier­von ent­fal­len 61.000 auf syri­sche Flücht­lin­ge, die über­wie­gend im schrift­li­chen als auch ver­kürz­ten Ver­fah­ren ent­schie­den wur­den. Das jetzt geplan­te Ver­fah­ren erhöht den Arbeits­auf­wand beim Bun­des­amt beträcht­lich. Der Kol­laps droht.

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