03.12.2025

Anläss­lich der Innenminister*innenkonferenz in Bre­men for­dert PRO ASYL ein kla­res Signal der Län­der: kein Sys­tem von Haft und mas­si­ver Frei­heits­be­schrän­kung für Asyl­su­chen­de – und ein Ende der Abschie­bun­gen aus geschütz­ten Räumen.

Flä­chen­de­cken­des Sys­tem der Frei­heits­be­schrän­kung und ‑ent­zie­hung droht

Die Reform des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) muss Deutsch­land bis zum 12. Juni 2026 umset­zen und wäh­rend aktu­ell im Bun­des­tag das GEAS-Anpas­sungs­ge­setz dis­ku­tiert wird, wer­den vie­le Aspek­te der Umset­zung Län­der­sa­che sein. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re die neu­en Rege­lun­gen dafür, dass Asyl­su­chen­de nachts bzw. nach der Ableh­nung ihres Asyl­an­trags auch tags­über ihre Unter­kunft nicht ver­las­sen dür­fen. Dies stellt einen mas­si­ven Grund­rech­te­ein­griff dar. Als ers­tes soll dies in neu­en Sekun­där­mi­gra­ti­ons­zen­tren erprobt wer­den. Auch wird eine neue Asyl­ver­fah­rens­haft mit dem GEAS-Anpas­sungs­ge­setz ein­ge­führt. Von die­sen Maß­nah­men kön­nen auch beson­ders vul­nerable Men­schen und Kin­der betrof­fen sein (sie­he hier­zu ein Facts­heet von PRO ASYL und Terre des Hom­mes).

„Schon seit Jah­ren pran­gern wir genau sol­che Zustän­de in ande­ren EU-Staa­ten an – und nun scheint es, als sei der Bun­des­re­gie­rung jedes Mit­tel recht, um Schutz­su­chen­de zu drang­sa­lie­ren. Wir ste­hen vor einer der größ­ten Umwäl­zun­gen im deut­schen Asyl­sys­tem: immer mehr Restrik­tio­nen, mas­si­ve Grund­rechts­ein­grif­fe, geschlos­se­ne Zen­tren, Haft für Asyl­su­chen­de. Was bis­lang in Deutsch­land unvor­stell­bar war – die sys­te­ma­ti­sche Inhaf­tie­rung Schutz­su­chen­der – könn­te nun Rea­li­tät wer­den. Die Bun­des­län­der müs­sen die­sem Kurs unmiss­ver­ständ­lich ent­ge­gen­tre­ten!“, for­dert Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

Kei­ne Abschie­bung aus geschütz­ten Räumen!

PRO ASYL kri­ti­siert zudem, dass die poli­ti­sche Fixie­rung auf die Erhö­hung der Abschie­bungs­zah­len zu einer zuneh­men­den Bru­ta­li­sie­rung der Abschie­bungs­pra­xis führt. Hier­zu gehö­ren Abschie­bun­gen aus Kin­der­gär­ten, Schu­len, Kran­ken­häu­sern, Psych­ia­trien, Aus­bil­dungs­stät­ten, der Arbeits­stät­te oder ande­ren sozia­len Räu­men – also Orte, an denen die Per­so­nen eigent­lich sicher sein soll­ten. Auch Abschie­bun­gen zu Nacht­zei­ten oder Fami­li­en­tren­nun­gen gehö­ren dazu. „Die Innen­mi­nis­te­rin­nen und Innen­mi­nis­ter müs­sen ihre Behör­den unver­züg­lich und unmiss­ver­ständ­lich anwei­sen, Abschie­bun­gen aus geschütz­ten Räu­men, nächt­li­che Abschie­bun­gen sowie Fami­li­en­tren­nun­gen aus­nahms­los zu unter­las­sen“, so Judith.

Auch Abschie­bun­gen in Kri­sen­län­der, in denen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen – wie nach Afgha­ni­stan oder Syri­en – lehnt PRO ASYL klar ab. Für die­se Län­der for­dert die Orga­ni­sa­ti­on wei­ter­hin ein Abschiebungsverbot.

PRO ASYL hat die­se und wei­te­re Anlie­gen in einem Schrei­ben im Vor­feld der Innenminister*innenkonferenz verschickt.

Alle Presse­mitteilungen