19.08.2015

Heu­te wer­den die neu­en Asyl­zah­len ver­öf­fent­licht. Die Bun­des­re­gie­rung geht nach Medi­en­be­rich­ten von bis zu 750.000 Flücht­lin­gen in 2015 aus.

„Es muss aner­kannt wer­den, dass der Groß­teil der Flücht­lin­ge lan­ge oder auf Dau­er blei­ben wird. Ein nach­hal­ti­ges Auf­nah­me- und Inte­gra­ti­ons­pro­gramm ist drin­gend not­wen­dig“, erklärt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te liegt der­zeit bei 47,8 Pro­zent – fast jeder Zwei­te darf bleiben.

Bereits jetzt muss mit dem Bau von win­ter­fes­ten Unter­künf­ten begon­nen wer­den. Not­un­ter­künf­te an abge­le­ge­nen Orten dür­fen kei­ne Dau­er­lö­sung sein. Es soll­te statt­des­sen dafür gesorgt wer­den, dass Flücht­lin­ge schnell auf eige­nen Füßen ste­hen und aus den Unter­künf­ten aus­zie­hen kön­nen – nur so kann nach­hal­tig Ent­las­tung bei der Unter­brin­gung geschaf­fen und die Inte­gra­ti­on erreicht wer­den. PRO ASYL for­dert schnel­le­re und fai­re Asyl­ver­fah­ren, sowie eine mas­si­ve Auf­sto­ckung der Mit­tel für Sprach­kur­se und Hil­fen bei der Woh­nungs­su­che und Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on. Vie­le Unter­kunfts­plät­ze blei­ben zudem lang­fris­tig blo­ckiert, da Flücht­lin­ge kei­ne Woh­nung fin­den. Der sozia­le Woh­nungs­bau muss durch ein Sofort­pro­gramm wie­der­be­lebt werden.

Büro­kra­ti­sche Hin­der­nis­se, die zu lan­gen War­te­zei­ten füh­ren und die Inte­gra­ti­on erschwe­ren, soll­ten abge­baut wer­den. „Wenn Flücht­lin­ge etwa bei Ver­wand­ten oder Freun­den eine Blei­be fin­den oder eine Woh­nung fin­den, müs­sen sie unbü­ro­kra­tisch aus­zie­hen dür­fen“, for­der­te Gün­ter Burk­hardt von PRO ASYL.

Das büro­kra­ti­sche Antrags­ver­fah­ren soll­te ver­ein­facht und beschleu­nigt wer­den. In vie­len Fäl­len regis­triert zunächst die Bun­des­po­li­zei Flücht­lin­ge und lei­tet ein Straf­ver­fah­ren wegen ille­ga­len Grenz­über­tritts ein, das in der Regel spä­ter wie­der ein­ge­stellt wird. Dann neh­men Lan­des­be­hör­den das Asy­l­er­su­chen ent­ge­gen und stel­len eine Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­de aus, die an das Bun­des­amt wei­ter­ge­lei­tet wird. Erst dann erfolgt die Stel­lung eines Asyl­an­trags. Durch den Ent­schei­dungs­rück­stau beim Bun­des­amt kommt es zu wei­te­ren erheb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen. In vie­len Fäl­len wird erst nach ein bis zwei Jah­ren entschieden.

Erheb­li­che Kapa­zi­tä­ten wer­den zudem durch zehn­tau­sen­de von Dub­lin-Ver­fah­ren gebun­den, die dem Asyl­ver­fah­ren vor­ge­schal­tet sind und die War­te­zei­ten mas­siv ver­län­gern. Auch hier kann Ent­las­tung geschaf­fen wer­den. Die Ver­su­che Flücht­lin­ge aus Syri­en und Afgha­ni­stan und Irak zurück in Län­der wie Ungarn, Ita­li­en oder Bul­ga­ri­en zu über­stel­len soll­ten ein­ge­stellt wer­den. Sie sind men­schen­rechts­wid­rig und bin­den über­dies Arbeitskapazitäten.

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