11.08.2021

Die Ent­schei­dung ist lan­ge über­fäl­lig – aber jetzt braucht es noch wei­te­re Maßnahmen.

PRO ASYL – Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt begrüßt die Aus­set­zung der Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan als „mehr als über­fäl­lig“ und for­der­te: „Jetzt muss sich auch die Ent­schei­dungs­pra­xis des Bun­de­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ändern. Afgha­nen brau­chen Schutz. Es gibt kei­ne siche­ren Gebie­te in Afgha­ni­stan, es gibt kei­nen inter­nen Schutz vor der Tali­ban.“ Mit der Argu­men­ta­ti­on, von den Tali­ban Ver­folg­te könn­ten in Groß­städ­ten wie Herat, Mazar-i-Sha­rif, Kun­duz oder Kabul sicher leben, wur­den in der Ver­gan­gen­heit ver­folg­te Afgha­nen vom BAMF abgelehnt.

Zudem sind wei­te­re ad hoc-Maß­nah­men erfor­der­lich: Orts­kräf­te, die in Afgha­ni­stan für deut­sche Insti­tu­tio­nen tätig waren und durch den Vor­marsch der Tali­ban jetzt in gro­ßer Gefahr sind, und ande­re Gefähr­de­te müs­sen aus­ge­flo­gen wer­den. Dazu gehö­ren auch alle, die für Sub­un­ter­neh­mer der Bun­des­wehr oder die GIZ gear­bei­tet haben. „Wer den Arbeits­ver­trag aus­stellt, ist den Tali­ban egal“, for­mu­lier­te Burkhardt.

PRO ASYL ist zudem in gro­ßer Sor­ge, dass auch der Fami­li­en­nach­zug aus Afgha­ni­stan zu in Deutsch­land leben­den Schutz­be­rech­tig­ten voll­stän­dig zum Erlie­gen kommt. Denn die Visa-Abtei­lung der Deut­schen Bot­schaft in Kabul ist geschlos­sen, Visa­an­trä­ge auf Fami­li­en­nach­zug müs­sen in Islam­abad oder Neu-Delhi gestellt wer­den, was kurz­fris­tig nicht mög­lich ist. „Auch hier müs­sen unbü­ro­kra­ti­sche Lösun­gen gefun­den wer­den, denn auch die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von nach Deutsch­land Geflo­he­nen sind in Gefahr“ for­der­te Gün­ter Burk­hardt abschließend.

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