11.01.2017

Der dras­ti­sche Rück­gang neu­an­kom­men­der Asyl­su­chen­der ist nicht das Ergeb­nis einer Ver­bes­se­rung der Ver­hält­nis­se in den Her­kunfts­län­dern son­dern einer rigo­ro­sen Abschottungspolitik.

Die vor­läu­fi­ge Asyl­jah­res­sta­tis­tik des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge für das Jahr 2016 weist einen dras­ti­schen Rück­gang der Zugangs­zah­len Asyl­su­chen­der aus. Den 890.000 Zugän­gen des Jah­res 2015 ste­hen im Jahr 2016 ledig­lich 280.000 Asyl­su­chen­de gegen­über, ein Rück­gang von 68,5%. Rund zwei Drit­tel kom­men aus Syri­en, Afgha­ni­stan, Irak, Iran und Eri­trea, also Kriegs- und Kri­sen­staa­ten, in denen mas­si­ve Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen seit vie­len Jah­ren an der Tages­ord­nung sind. Damit ist nach Auf­fas­sung von PRO ASYL deut­lich, dass hier die Schutz­be­dürf­tig­keit in den meis­ten Fäl­len auf der Hand liegt. Umso besorg­ter stimmt es, dass Bun­des­in­nen­mi­nis­ter de Mai­ziè­re anläss­lich der Vor­stel­lung der aktu­el­len Zah­len dar­auf hin­wies, man wer­de ver­su­chen, die unter­schied­li­chen Aner­ken­nungs­quo­ten in den ein­zel­nen EU-Staa­ten anzu­glei­chen, was einen Ver­such dar­stellt, die Sen­kung der aktu­ell rela­tiv hohen deut­schen Quo­ten ins Auge zu fassen.

Die berei­nig­te Gesamt­schutz­quo­te liegt bei ca. 72%. Drei Vier­tel der Asyl­su­chen­den erhal­ten also Schutz, obwohl PRO ASYL auf die schlech­te Qua­li­tät von Anhö­run­gen und Ent­schei­dun­gen und die Mise­re der Qua­li­täts­kon­trol­le beim Bun­des­amt hin­ge­wie­sen hat. The­men, die in den letz­ten Jah­ren zu kurz gekom­men sind in einem Amt, das sein Per­so­nal inner­halb von zwei Jah­ren ver­vier­facht hat und zwei­ein­halb­mal so vie­le Ent­schei­dun­gen wie im Vor­jahr traf.

Die rela­tiv hohe Schutz­quo­te kann nicht dar­über hin­weg täu­schen, dass die von de Mai­ziè­re initi­ier­te Linie des här­te­ren Umgangs mit Asyl­su­chen­den aus Afgha­ni­stan beim Bun­des­amt umge­setzt wird und rela­tiv gro­ße Zah­len Betrof­fe­ner pro­du­ziert. Cir­ka 40% der afgha­ni­schen Asyl­an­trä­ge wur­den abge­lehnt (rund 25.000), gegen­über 22,3% im Vor­jahr – ohne dass sich die Sicher­heits­la­ge dem­entspre­chend ver­bes­sert hät­te, im Gegen­teil: Ein aktu­el­ler UNHCR-Bericht zu Afgha­ni­stan belegt, dass »das gesam­te Staats­ge­biet Afgha­ni­stans von einem inner­staat­li­chen bewaff­ne­ten Kon­flikt« im Sin­ne des euro­päi­schen Flücht­lings­rech­tes betrof­fen ist und sich die Sicher­heits­la­ge seit Früh­jahr 2016 noch­mals deut­lich ver­schlech­tert habe. Zudem kön­ne man »auf­grund der sich stän­dig ändern­den Sicher­heits­la­ge« gar nicht zwi­schen siche­ren und unsi­che­ren Regio­nen in dem Bür­ger­kriegs­land ent­schei­den. Mit der restrik­ti­ven Ent­schei­dungs­pra­xis des Bun­des­am­tes wird Abschie­bun­gen, die im Dezem­ber begon­nen haben, der Weg bereitet.

Auf­fäl­lig ist auch, dass rund 25% der Schutz­be­rech­tig­ten im Jah­re 2016 nur noch sub­si­diä­ren Schutz erhiel­ten, gegen­über 0,7% im Vor­jahr. Vier von fünf Betrof­fe­nen stam­men aus Syri­en. Hier ist die Ent­schei­dungs­pra­xis des Bun­des­am­tes den Vor­ga­ben der Poli­tik geschul­det, die die Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen für die­se Per­so­nen­grup­pe durch eine Geset­zes­än­de­rung im letz­ten Jahr für bis zu zwei Jah­re aus­ge­setzt hat.

Die rela­tiv hohe Schutz­quo­te 2016 soll­te nicht zur Annah­me ver­lei­ten, dass mit einer ver­gleich­bar hohen Schutz­quo­te für die­sel­ben Her­kunfts­län­der auch in Zukunft zu rech­nen ist. Nicht nur die ange­streb­te euro­päi­sche »Har­mo­ni­sie­rung« der Schutz­quo­ten lässt dar­an zwei­feln. Es ist auch unklar, in wel­chem Umfang das Bun­des­amt dadurch, dass in den letz­ten Mona­ten 2016 bestimm­te Per­so­nen­grup­pen end­lich ihre Asy­l­ent­schei­dung beka­men, die bis dato lan­ge gewar­tet hat­ten, einen Effekt in Rich­tung höhe­re Aner­ken­nungs­quo­ten aus­ge­löst hat, der dann ver­mut­lich ent­fällt, wenn die Ver­fah­rens­rück­stän­de abge­baut sind.

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