15.01.2015

173.072 Erst­an­trä­ge – Jeder zwei­te Schutz­su­chen­de wird anerkannt

Am gest­ri­gen Tage hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Innern die Asyl­sta­tis­tik 2014 vor­ge­stellt. Statt der seit eini­ger Zeit pro­gnos­ti­zier­ten Zahl von mehr als 200.000 Erst­an­trag­stel­lun­gen wur­den nur 173.072 gestellt. Die vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um ver­laut­bar­te Gesamt­zahl von 202.834 Asyl­an­trä­gen im Jahr 2014 ergibt sich, indem die Fol­ge­an­trä­ge bereits im Lan­de befind­li­cher Per­so­nen hin­zu­ge­zählt wur­den. Inso­fern ist es miss­ver­ständ­lich, wenn Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Dr. Tho­mas de Mai­ziè­re davon spricht, man habe mit über 202.000 Asyl­an­trä­gen die dritt­höchs­te Zahl von Asyl­be­wer­ber­zu­gän­gen erreicht. Die Ein­schät­zung des BMI, dies stel­le Deutsch­land vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen, die nur durch ein gesamt­ge­sell­schaft­li­ches Zusam­men­wir­ken zu bewäl­ti­gen sei­en, hät­te der Ergän­zung bedurft: Die­se Auf­ga­ben sind lös­bar. Sie wären leich­ter lös­bar, hät­te man die Zahl der Per­so­nal­stel­len beim Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge nicht erst mit gro­ßer Ver­spä­tung dras­tisch auf­ge­stockt. So steht zu erwar­ten, dass der aktu­el­le Bestand von 169.166 uner­le­dig­ten Asyl­ver­fah­ren im Jah­re 2015 kaum abge­baut wer­den kann.

48,5 Pro­zent aller Asyl­an­trag­stel­ler, über deren Fall in Deutsch­land inhalt­lich ent­schie­den wor­den ist, durf­ten auf der Basis einer posi­ti­ven Ent­schei­dung blei­ben. Dies ergibt sich aus der soge­nann­ten berei­nig­ten Gesamt­schutz­quo­te, die die Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums bedau­er­li­cher­wei­se nicht aus­weist. Dies wäre jedoch sehr wün­schens­wert gewe­sen, um flücht­lings­feind­li­chen Ein­stel­lun­gen mit Fak­ten zu begeg­nen. Die Gesamt­schutz­quo­te ergibt sich, wenn man alle ergan­ge­nen posi­ti­ven Ent­schei­dun­gen zusam­men­fasst und die soge­nann­ten for­mel­len Ent­schei­dun­gen her­aus­rech­net. For­mel­le Ent­schei­dun­gen sind sol­che, in denen die Flucht­grün­de inhalt­lich gar nicht erst geprüft wer­den, etwa weil for­mal ein ande­rer EU-Staat hier­für zustän­dig ist. In die­ser Gesamt­schutz­quo­te noch nicht ein­mal ent­hal­ten sind die Fäl­le der Asyl­an­trag­stel­ler, denen Gerich­te in Kor­rek­tur der Bun­des­amts­ent­schei­dung einen Schutz­sta­tus zusprechen.

Die zen­tra­le Her­aus­for­de­rung besteht dar­in, die Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen ab dem Tag der Ein­rei­se zu unter­stüt­zen, durch Woh­nungs­bau, Sprach­kur­se usw. Die­se Auf­ga­be ist in ihrer Dimen­si­on bis­lang nicht adäquat adres­siert wor­den. PRO ASYL geht auch für 2015 von kon­ti­nu­ier­lich hohen Flücht­lings­zah­len aus. Gemes­sen an den Grö­ßen­ord­nun­gen, in denen etwa die Tür­kei, der Liba­non und Jor­da­ni­en Flücht­lin­ge auf­neh­men, kann von einem „Flücht­lings­strom“ jedoch kei­ne Rede sein. Es steht auch nicht zu erwar­ten, dass die Ver­hält­nis­se in Syri­en, im Irak, in Soma­lia, Eri­trea oder Afgha­ni­stan sich kurz­fris­tig so ver­bes­sern wer­den, dass Flücht­lin­ge zurück­keh­ren könn­ten. Auch aus den Staa­ten des west­li­chen Bal­kans wer­den Men­schen kom­men, so lan­ge sie die dor­ti­ge struk­tu­rel­le Dis­kri­mi­nie­rung lebens­be­droh­li­chen For­men der Ver­elen­dung aussetzt.

Die rela­tiv nied­ri­ge Zahl der Erst­an­trag­stel­ler aus dem Irak (5.345) lässt den Schluss zu, dass ein Teil der Flucht­be­we­gun­gen Deutsch­land noch gar nicht erreicht hat. Wie bereits zuvor im Fal­le der syri­schen Flücht­lin­ge ist zu erwar­ten, dass die Zahl der ira­ki­schen Flücht­lin­ge, die die Regi­on ver­las­sen, zeit­ver­setzt zuneh­men wird. Zudem wird die Lage syri­scher und ira­ki­scher Flücht­lin­ge in den Nach­bar­staa­ten pre­kä­rer, wie Eng­päs­se bei der Nah­rungs­mit­tel­ver­sor­gung und die Schlie­ßung der liba­ne­si­schen Gren­ze für Flücht­lin­ge zeigen.

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