10.12.2021

PRO ASYL begrüßt gemein­sam mit dem Forum Men­schen­rech­te, einem bun­des­wei­ten Netz­werk von mehr als fünf­zig Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, dass der Schutz der Men­schen­rech­te unter der neu­en Bun­des­re­gie­rung gestärkt wer­den soll. Im Koali­ti­ons­ver­trag fin­den sich hier­zu eine Rei­he von Zusa­gen und Ankün­di­gun­gen. Die­se müs­sen nun unver­züg­lich in die Pra­xis umge­setzt wer­den, denn es geht um Menschenleben!

„Es ist fun­da­men­tal wich­tig, dass die neue Bun­des­re­gie­rung auch in der Euro­päi­schen Uni­on wir­kungs­voll für die Ach­tung des Zugangs zum Recht auf Asyl, die Been­di­gung von Push­backs, die Ein­hal­tung der Rechts­staat­lich­keit wie auch die Wie­der­her­stel­lung der Pres­se­frei­heit in der gan­zen EU – auch an Polens Ost­gren­ze – ein­tritt“, for­dert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL und Mit­glied des Koor­di­nie­rungs­krei­ses im Forum Menschenrechte.

PRO ASYL for­dert von der neu­en Bun­des­re­gie­rung ein 100-Tage-Pro­gramm zur Umset­zung der wich­tigs­ten flücht­lings­po­li­ti­schen Anlie­gen aus dem Koali­ti­ons­ver­trag. In einem sol­chen Fahr­plan ent­hal­ten sein muss die Wei­ter­füh­rung der Auf­nah­me beson­ders gefähr­de­ter Afghan*innen, die Beschleu­ni­gung des Fami­li­en­nach­zugs sowie die Auf­nah­me von schutz­su­chen­den Men­schen, die vor den Toren Euro­pas in der Käl­te aus­har­ren, etwa an der pol­ni­schen Grenze.

PRO ASYL hat zum Schutz gefähr­de­ter Afghan*innen und ihrer Fami­li­en kon­kre­te Vor­schlä­ge erar­bei­tet. Vier Punk­te sind essentiell:

1.)    Die Aus­rei­se aus Afgha­ni­stan und den Nach­bar­staa­ten nach Deutsch­land muss von der Bun­des­re­gie­rung schnell und unkom­pli­ziert ermög­licht wer­den, etwa durch Charterflüge.

2.)    Die Lis­te im Aus­wär­ti­gen Amt, über die Menschenrechtsverteidiger*innen und ande­re beson­ders gefähr­de­te Per­so­nen eine Auf­nah­me­zu­sa­ge erhal­ten haben und die trotz eines viel grö­ße­ren Bedarfs Ende August will­kür­lich geschlos­sen wur­de, muss fort­ge­führt werden.

3.)    Ein huma­ni­tä­res Auf­nah­me­pro­gramm des Bun­des muss sofort auf­ge­setzt werden.

4.)    Das Orts­kräf­te­ver­fah­ren muss durch mehr Trans­pa­renz und eine der Rea­li­tät ange­mes­se­ne Defi­ni­ti­on von „Orts­kräf­ten“, die etwa auch Sub­un­ter­neh­mer erfasst, refor­miert werden.

Dar­über hin­aus muss es obers­te Prio­ri­tät haben, dass Geflüch­te­te wie­der Zugang zu Asyl an den Außen­gren­zen Euro­pas erhal­ten. Ob in Polen, Grie­chen­land oder Kroa­ti­en: In den ver­gan­ge­nen Jah­ren ist die­ses inter­na­tio­nal ver­brief­te Recht suk­zes­si­ve von euro­päi­schen Mit­glieds­staa­ten aus­ge­höhlt wor­den. Die Fol­ge ist, dass in Euro­pa Kin­der erfrie­ren, Frau­en ver­hun­gern und Män­ner ertrin­ken. Die neue Bun­des­re­gie­rung muss sich inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on dafür ein­set­zen, dass die Men­schen­wür­de wie­der zählt und die Rechts­staat­lich­keit, auf der Euro­pa grün­det, aus­nahms­los wie­der­her­ge­stellt wird.

Des Wei­te­ren erwar­tet PRO ASYL von der neu­en Bun­des­re­gie­rung die Beschleu­ni­gung des Fami­li­en­nach­zugs. Unter der Gro­ßen Koali­ti­on waren zahl­rei­che Fami­li­en für vie­le Jah­re aus­ein­an­der­ge­ris­sen, weil die gesetz­li­chen und büro­kra­ti­schen Hür­den von­sei­ten der Bun­des­re­pu­blik enorm hoch sind. Der Koali­ti­ons­ver­trag ent­hält wich­ti­ge und posi­ti­ve Rege­lun­gen, um die­se Hür­den abzu­bau­en. Jedoch sind eini­ge wich­ti­ge Punk­te bis­lang unan­ge­tas­tet, etwa, wel­che Doku­men­te für den Fami­li­en­nach­zug erfor­der­lich sind. Hier braucht es drin­gend eine Über­ar­bei­tung. „Das muss sofort in Angriff genom­men wer­den, damit die allein­er­zie­hen­de Mut­ter aus Eri­trea, die seit fünf Jah­ren von ihren Kin­dern getrennt ist, nicht län­ger war­ten muss und der min­der­jäh­ri­ge Afgha­ne, der hier Asyl erhal­ten hat, end­lich mit sei­nen Eltern und Geschwis­tern zusam­men leben darf“, erklärt Gün­ter Burkhardt.

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