24.02.2022

PRO ASYL for­dert den sofor­ti­gen Stopp aller Kampf­hand­lun­gen. Alle Betei­lig­ten müs­sen zurück an den Ver­hand­lungs­tisch. Die Fort­set­zung des Krie­ges wird zu vie­len Toten und vie­len Tau­send Flücht­lin­gen füh­ren. Auch Deutsch­land muss sich dar­auf ein­stel­len und sich aktiv an der Auf­nah­me von Flücht­lin­gen beteiligen.

PRO ASYL fordert:

1) Die leid­tra­gen­de Zivil­be­völ­ke­rung flieht in die direk­ten Nach­bar­staa­ten.  Wir for­dern des­halb alle öst­li­chen EU-Staa­ten – Polen, Ungarn, Rumä­ni­en und Slo­wa­kei – auf, die Gren­zen nicht wei­ter für Flücht­lin­ge zu ver­schlie­ßen. Das muss auch für die Tau­sen­den Tran­sit­flücht­lin­ge gel­ten, die bereits vor ande­ren Kon­flik­ten in die Ukrai­ne geflo­hen sind. Dar­un­ter sind Men­schen aus Syri­en Afgha­ni­stan, Tsche­tsche­ni­en und Soma­lia. Die Flucht­we­ge müs­sen für alle offen sein.

Polen hat in ekla­tan­ter Ver­let­zung von Men­schen­rech­ten die Gren­zen für Flücht­lin­ge dicht­ge­macht. Jetzt müs­sen die Grenz­zäu­ne zurück­ge­baut wer­den. Wenn es um Gefah­ren für Leib und Leben geht, müs­sen Men­schen Gren­zen über­schrei­ten dürfen.

Die ost­eu­ro­päi­schen Staa­ten müs­sen zurück­keh­ren zur Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten, Völ­ker­recht und Europarecht.

2) Deutsch­land und die ande­ren Staa­ten müs­sen sich auf das Ankom­men ein­stel­len. Auch Deutsch­land muss sich aktiv an der Auf­nah­me von Flücht­lin­gen beteiligen.

3) Zudem muss eine schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Hil­fe für Geflüch­te­te sicher­ge­stellt wer­den. Wo Men­schen auf ihrer Flucht stran­den, benö­ti­gen sie huma­ni­tä­re Unter­stüt­zung: Nah­rungs­mit­tel, Unter­künf­te, medi­zi­ni­sche Versorgung.

4) Die Euro­päi­sche Uni­on muss einen euro­päi­schen Soli­dar­me­cha­nis­mus instal­lie­ren, der die Inter­es­sen der Schutz­su­chen­den ins Zen­trum rückt. Dazu gehört auch, dass die Schutz­su­chen­den die Mög­lich­keit bekom­men müs­sen, zu Fami­li­en­mit­glie­dern oder Mit­glie­dern ihrer Com­mu­ni­ty zu gelangen.

5) Die visa­freie Ein­rei­se für Men­schen aus der Ukrai­ne in die EU darf nicht ein­ge­schränkt wer­den. Die seit 2017 bestehen­de Mög­lich­keit für ukrai­ni­sche Bürger*innen, ohne Visum in die EU ein­zu­rei­sen, ist gera­de jetzt über­le­bens­wich­tig. Aller­dings besit­zen nur die aller­we­nigs­ten Ukrainer*innen den dafür gefor­der­ten bio­me­tri­schen Pass. Daher soll­te die­se for­ma­le Hür­de umge­hend aus­ge­setzt werden.

6) Der Auf­ent­halt für ukrai­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die bereits in Deutsch­land sind,  muss unbü­ro­kra­tisch ver­län­gert wer­den. Das schließt selbst­ver­ständ­lich auch einen Abschie­be­stopp ein.

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