06.10.2022

PRO ASYL begrüßt die Ent­schei­dung des Lan­des Hes­sen, ein Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm für gefähr­de­te Afghan*innen auf­zu­le­gen. Ande­re Bun­des­län­der und der Bund soll­ten sich ein Bei­spiel dar­an nehmen. 

PRO ASYL begrüßt die Ent­schei­dung der hes­si­schen Koali­ti­on, ein­tau­send Men­schen aus Afgha­ni­stan im Rah­men eines Lan­des­auf­nah­me­pro­gram­mes Zuflucht zu bie­ten. Das Bun­des­land schafft damit eine Lösung für Ange­hö­ri­ge von in Hes­sen leben­den Afghan*innen. „Das ist ein bun­des­weit bedeut­sa­mes Signal. Es ist mut­ma­chend, dass nach Schles­wig-Hol­steinBre­men, Ber­lin und Thü­rin­gen, die bereits im ver­gan­ge­nen Jahr Lan­des­auf­nah­me­pro­gram­me beschlos­sen hat­ten, nun auch Hes­sen die­sen Schritt geht“, sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. „Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um muss nun drin­gend sei­ne Zustim­mung geben, denn erst dann kön­nen sich Men­schen um Auf­nah­me bewerben.“

Erfreu­lich ist, dass das Land für die Flug­kos­ten auf­kom­men will und die Kri­te­ri­en zur Auf­nah­me ver­gleichs­wei­se weit gefasst sind, sodass nicht nur die Kern­fa­mi­lie pro­fi­tiert, son­dern bei­spiels­wei­se auch Enkel oder Geschwis­ter die Mög­lich­keit haben, sich zu retten.

Ein Jahr nach der Bun­des­tags­wahl noch immer kein Bundesaufnahmeprogramm

„Ande­re Bun­des­län­der müs­sen nun nach­zie­hen“, for­dert Burk­hardt. Wenn alle 16 Bun­des­län­der in ver­hält­nis­mä­ßig ähn­li­cher Grö­ßen­ord­nung – ori­en­tiert am König­stei­ner Schlüs­sel zur Ver­tei­lung von Flücht­lin­gen – Lan­des­auf­nah­me­pro­gram­me beschlie­ßen wür­den, wären das bun­des­weit rund 14.200 Plät­ze für Men­schen mit fami­liä­ren Bezü­gen, die sonst kaum eine Chan­ce haben. PRO ASYL for­dert, dass es nicht bei einer ein­ma­li­gen Akti­on blei­ben dür­fe, son­dern der­ar­ti­ge Pro­gram­me fort­lau­fend auf­ge­legt wer­den. In der ver­zwei­fel­ten Situa­ti­on, in der sich vie­le bedroh­te Afghan*innen befin­den, muss der Ein­zel­fall zäh­len. Star­re Ober­gren­zen für Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge sind nicht angebracht.

Auch der Bund muss nun end­lich tätig wer­den. „Die­ses Signal aus Wies­ba­den ist ein Wink mit dem Zaun­pfahl für die aus Hes­sen kom­men­de Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin. Noch immer hat Minis­te­rin Fae­ser kein Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm unter Benen­nung der Grö­ßen­ord­nung, der Abläu­fe und der Kri­te­ri­en ver­öf­fent­licht. Mehr als ein Jahr nach der Bun­des­tags­wahl ist das ent­täu­schend“, sagt Burk­hardt. Der Koali­ti­ons­ver­trag der Ampel­re­gie­rung muss end­lich umge­setzt wer­den. Zusätz­lich zu einem längst über­fäl­li­gen Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm müs­sen wei­ter­hin Anträ­ge auf huma­ni­tä­re Visa ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den, um ver­folg­ten und gefähr­de­ten Men­schen aus Afgha­ni­stan Schutz und Sicher­heit zu bie­ten. Wie ver­spro­chen muss auch das Orts­kräf­te­ver­fah­ren refor­miert wer­den, damit alle, die in Gefahr sind und für Deutsch­land gear­bei­tet haben, Schutz finden.

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