28.12.2016

PRO ASYL wirft CSU und Tei­len der CDU vor, den Ber­li­ner Ter­ror­an­schlag zu instru­men­ta­li­sie­ren, um ihre flücht­lings­feind­li­chen Zie­le erneut in die Debat­te einzubringen.

Wer immer wie­der aufs Neue Rechts­ver­schär­fun­gen for­dert, ver­stärkt Bedro­hungs­ge­füh­le und Ängs­te. CDU und CSU bege­ben sich in einen Wett­lauf mit den Rechts­po­pu­lis­ten, den sie nicht gewin­nen kön­nen. Vie­le der Vor­schlä­ge haben mit dem vor­geb­li­chen Ziel der Ter­ror­be­kämp­fung rein gar nichts zu tun, kri­ti­siert PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt. PRO ASYL appel­liert an SPD und Grü­ne in den Län­dern, »der Uni­on nicht auf den Leim zu gehen«. Mit dem Abbau von Men­schen- und Flücht­lings­rech­ten kann man kei­nen Ter­ro­ris­mus bekämp­fen. »Dies führt nicht zu mehr Sicher­heit, son­dern lei­tet Was­ser auf die Müh­len von Rechts­po­pu­lis­ten«, so Burkhardt.

Der Ver­weis der Uni­on auf den »Ent­wurf eines Geset­zes zur bes­se­ren Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht« ver­la­gert die poli­ti­sche Debat­te. Der Gesetz­ent­wurf ver­folgt unter ande­rem das Ziel, die jah­re­lang dis­ku­tier­te gesetz­li­che Blei­be­rechts­re­ge­lung für lang­jäh­rig Gedul­de­te ins Lee­re lau­fen zu las­sen. Statt einer Dul­dung erhal­ten die Betrof­fe­nen nur noch eine Beschei­ni­gung, die Inte­gra­ti­on und Arbeits­markt­zu­gang ver­hin­dert. Der Ent­wurf plant die Ein­füh­rung einer »Beschei­ni­gung über die voll­zieh­ba­re Aus­rei­se­pflicht«, die Betrof­fe­ne dau­er­haft von Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men aus­schlie­ßen und ihnen das sozio-kul­tu­rel­le Exis­tenz­mi­ni­mum ver­weh­ren soll. Mit dem geplan­ten Ent­wurf stün­de die von der SPD im Koali­ti­ons­ver­trag erreich­te Blei­be­rechts­re­ge­lung nur noch auf dem Papier, ein Auf­ent­halts­sta­tus wäre aber für einen Groß­teil der poten­zi­ell betrof­fe­nen Men­schen in der Pra­xis nicht mehr erreich­bar. Wer nur noch »beschei­nigt« in Deutsch­land ist, ist nicht gedul­det und hat damit nicht mehr die Mög­lich­keit einer Verfestigung.

For­de­run­gen, etwa nach de fac­to-Inhaf­tie­rung aller ein­rei­sen­den Asyl­su­chen­den in Tran­sit­zo­nen, der Ver­län­ge­rung des Aus­rei­se­ge­wahr­sams oder der Ein­stu­fung von Maghreb-Staa­ten als »siche­re Her­kunfts­staa­ten« haben eben­falls nichts mit der Fra­ge zu tun, wie Ter­ror­an­schlä­ge ver­hin­dert wer­den kön­nen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal und PRO ASYL haben wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens mehr­fach auf die kri­ti­sche Men­schen­rechts­la­ge in den Maghreb-Län­dern aufmerk­sam gemacht. Die Men­schen­rech­te wer­den in die­sen Län­dern nicht ein­ge­hal­ten und die Regie­run­gen ver­fol­gen bestimm­te Personengruppen.

Flücht­lin­ge wer­den nun gene­rell in eine kol­lek­ti­ve Mit­haf­tung genom­men. Anstatt das Ver­sa­gen der Sicher­heits­be­hör­den zu reflek­tie­ren, wird eine asyl­po­li­ti­sche Debat­te vom Zaun gebro­chen. Nicht das Recht hat ver­sagt, son­dern die Behör­den. Sie müs­sen erklä­ren, war­um sich ein poten­ti­el­ler Straf­tä­ter mona­te­lang in ganz Deutsch­land ohne Mel­de­auf­la­gen und Abschie­bungs­an­ord­nung (§58a Auf­ent­halts­ge­setz) bewe­gen konn­te. Es ist bereits jetzt mög­lich, die Bewe­gungs­frei­heit räum­lich zu begren­zen. Ver­stö­ße kön­nen zu Inhaf­tie­rung füh­ren, also zu Stra­fen ohne Bewährung.

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