16.12.2022

In einer gemein­sa­men Peti­ti­on for­dern PRO ASYL und der Münch­ner Flücht­lings­rat den baye­ri­schen Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann auf, die für den 20. Dezem­ber geplan­te Abschie­bung eines  Kriegs­flücht­lings aus der Ukrai­ne sofort zu stop­pen. Von Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser for­dern die Orga­ni­sa­tio­nen, alle schutz­su­chen­den Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen aus der Ukrai­ne in die Rege­lung des §24 Auf­ent­halts­ge­setz (Mas­sen­zu­strom­richt­li­nie) einzubeziehen.

Der 28-jäh­ri­ge Uchen­na U. war im März vor dem rus­si­schen Angriffs­krieg aus der Ukrai­ne nach  Deutsch­land geflo­hen und hoff­te, sein in der Ukrai­ne begon­ne­nes Stu­di­um in Deutsch­land fort­set­zen zu kön­nen. Nun sitzt er in Abschie­be­haft und soll in sein Her­kunfts­land Nige­ria abge­scho­ben wer­den, obwohl er dort Ver­fol­gung durch die Regie­rung befürch­tet und sei­ne Fami­lie eben­falls aus dem Land geflo­hen ist.

Herr­mann muss die Abschie­bung aus Bay­ern stoppen

„Das wäre  das ers­te Mal in Deutsch­land, dass ein Kriegs­flücht­ling aus der Ukrai­ne, der aus einem Dritt­staat stammt,  zwangs­wei­se in sein Her­kunfts­land abge­scho­ben wird. Die ver­ant­wort­li­che Aus­län­der­be­hör­de Donau-Ries – bereits seit vie­len Jah­ren als beson­ders repres­siv bekannt – han­delt in die­sem Fall ohne jede Not beson­ders men­schen­ver­ach­tend. Der baye­ri­sche Innen­mi­nis­ter Joa­chim Herr­mann muss die für den 20. Dezem­ber geplan­te Abschie­bung stop­pen“, sagt Chris­ti­an Oppl vom Münch­ner Flüchtlingsrat.

Uchen­na U. hat sich, anders als die Aus­län­der­be­hör­de es dar­stellt, bereits um einen Stu­di­en­platz in Deutsch­land bewor­ben und hat eine Zulas­sung für ein vor­be­rei­ten­des Stu­di­en­kol­leg an der Hoch­schu­le Augs­burg. Doch die Aus­län­der­be­hör­de schaff­te Tat­sa­chen: Noch bevor Uchen­na U. und sein Anwalt über­haupt von einer ableh­nen­den Gerichts­ent­schei­dung erfah­ren hat­ten, hat­te die Aus­län­der­be­hör­de schon die Abschie­be­haft bean­tragt. „Dass die Aus­län­der­be­hör­de um jeden Preis auf die Abschie­bung besteht, statt zu über­prü­fen, ob es Mög­lich­kei­ten gibt, einen Auf­ent­halts­ti­tel zum Zwe­cke des Stu­di­ums oder der Aus­bil­dung zu ertei­len, zeigt ihre dis­kri­mi­nie­ren­de Hal­tung gegen­über die­ser Grup­pe von Men­schen“, sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL.

Deut­sche Poli­tik dis­kri­mi­niert Kriegs­flücht­lin­ge aus Drittstaaten

Uchen­na U. ist aber kein tra­gi­scher Ein­zel­fall: Vie­len Men­schen, die vor dem rus­si­schen Angriffs­krieg aus der Ukrai­ne geflo­hen sind und die kei­nen ukrai­ni­schen Pass besit­zen, leben in gro­ßer Unsi­cher­heit und in Angst vor der Abschie­bung. „Das ist Aus­druck der dis­kri­mi­nie­ren­den deut­schen Poli­tik, die Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne aus Dritt­staa­ten nicht die glei­chen Rech­te auf Auf­ent­halt und Arbeits­markt­zu­gang ein­räumt, wie Ukrainer*innen – obwohl sie vor dem­sel­ben Krieg geflo­hen sind. Im Gegen­teil: Die­se Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen wer­den expli­zit aus­ge­schlos­sen und ille­ga­li­siert. Dass die­se Poli­tik nun in einer Abschie­bungs­haft gip­felt, ist ein poli­ti­scher Skan­dal. Die­se Dis­kri­mi­nie­rung wiegt beson­ders schwer, weil es sich bei den Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen zumeist um Schwar­ze oder BIPoC Per­so­nen han­delt“, betont Alaows.

Des­halb for­dern PRO ASYL und der Münch­ner Flücht­lings­rat das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um auf, sich für eine bun­des­wei­te Rege­lung ein­zu­set­zen, die Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge aus der Ukrai­ne mit den Kriegs­flücht­lin­gen, die einen ukrai­ni­schen Pass haben, gleich­stellt. Dazu gehö­ren Flücht­lin­ge, die in der Ukrai­ne kei­nen dau­er­haf­ten Auf­ent­halts­ti­tel, ukrai­ni­sche Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge oder Flücht­lings­sta­tus haben. Eine Gleich­be­hand­lung von allen Kriegs­flücht­lin­gen ist recht­lich mach­bar und hängt vom poli­ti­schen Wil­len ab.

Alle Presse­mitteilungen