Wer vor dem iranischen Regime flieht, darf nicht im Schnellverfahren an deutschen Flughäfen abgelehnt und abgeschoben werden, fordert PRO ASYL. Doch vergangene Woche ist genau das passiert, wie PRO ASYL aus Anwaltskreisen weiß: Eine iranische Person wurde direkt vom Flughafen aus in den Iran gebracht. Weitere Rückführungen drohen. PRO ASYL fordert, iranische Schutzsuchende einreisen zu lassen.
„Das Flughafenverfahren ist ein Schnellverfahren, in dem eine genaue Beurteilung der Gefährdung nicht möglich ist. Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trotz der krassen Repressionen des iranischen Regimes gegen die Protestbewegung Asylanträge von iranischen Schutzsuchenden im Flughafenverfahren als ‚offensichtlich unbegründet‘ ablehnt und ihnen die Einreise nach Deutschland verweigert, ist ein Skandal. Besonders schockierend ist, dass es nun sogar eine Abschiebung in den Iran gab – und diese trotz entsprechender Hinweise von PRO ASYL auch vom Bundesinnenministerium nicht gestoppt wurde“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Weitere Rückführungen in den Iran drohen
Und es geht weiter: PRO ASYL liegen Informationen darüber vor, dass sich aktuell weitere schutzsuchende Menschen aus dem Iran am Frankfurter Flughafen befinden, darunter auch Frauen und ein Kind. Mindestens einer Person droht wohl bereits konkret die Rückführung in den Iran.
Nach der eskalierenden Gewalt gegen die Protestierenden im vergangenen Jahr hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit den Worten „Abschiebungen in den Iran sind in der aktuellen desaströsen Menschenrechtslage nicht verantwortbar“ am 6. Oktober 2022 für einen Abschiebestopp stark gemacht. Bei der Innenministerkonferenz Ende November 2022 wurde zwar kein formeller Abschiebestopp beschlossen, die Teilnehmenden haben sich aber darauf geeinigt, vorerst keine Menschen mehr in den Iran abzuschieben (vgl. TOP 16 der IMK-Beschlüsse).
Iranische Person wird nach Flughafenverfahren zurückgeführt
Doch diese Aussetzung von Abschiebungen schützt nicht wirksam die Iraner*innen, die aktuell vor dem Ajatollah-Regime fliehen. PRO ASYL liegen Unterlagen zu folgendem Fall vor: Kürzlich wurde nach Stellung eines Asylantrags eines iranischen Schutzsuchenden, der keinen gültigen Pass oder Passersatz vorweisen konnte, ein sogenanntes Flughafenverfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb von zwei Tagen den Fall bearbeiten muss. Während dieser Zeit ist die Person im Transitbereich und gilt als „nicht eingereist“.
Der Asylantrag wurde als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt – was die Verweigerung der Einreise und ein verkürztes Rechtsschutzverfahren zur Folge hat – und die Person wurde schließlich in den Iran zurückgeführt. Wenn vorher keine Einreise nach Deutschland erfolgt ist, ist der Rechtsbegriff nicht Abschiebung sondern Zurückweisung – für die betroffene Person bedeutet es aber letztlich das Gleiche.
Schutzsuchende Iranerinnen und Iraner müssen einreisen dürfen
„Asylanträge von iranischen Personen dürfen angesichts der angespannten Situation in Iran nicht als ‚offensichtlich unbegründet‘ abgelehnt werden, denn eine Gefährdung durch das Regime ist wahrscheinlich – gerade wenn diese Menschen aus Deutschland zurückgewiesen werden. Der nun bekannt gewordene Abschiebungsfall muss Konsequenzen haben. PRO ASYL appelliert an Bundesinnenministerin Faeser, dafür zu sorgen, dass schutzsuchende Iranerinnen und Iraner einreisen dürfen und nicht zurückgewiesen werden. Ihre Asylgründe müssen sorgfältig geprüft werden“, fordert Judith.
Seit dem Tod der 22-jährigen Jîna (Mahsa) Amînî im Gewahrsam der Sittenpolizei, die am 13. September 2022 verhaftet wurde, weil sie ihr Kopftuch nicht ordentlich getragen haben soll, breitet sich über das ganze Land eine vor allem von Frauen und jungen Menschen getragene Welle des Protests aus. Seit dem Beginn der Proteste wurden Tausende Menschen eingesperrt. Sie werden in den Gefängnissen des Regimes grausam gefoltert. Selbst Jugendliche und Kinder werden dabei nicht verschont. Auch vor Hinrichtungen schreckt das Regime nicht zurück: Seit Jahresbeginn gab es mehr als 100 Hinrichtungen.
Hinweis: PRO ASYL macht keine konkreten Angaben zum Abschiebungsfall, um die betroffene Person nicht zusätzlich zu gefährden.
Die generellen Mängel des Flughafenverfahrens werden in folgender Studie von PRO ASYL dargestellt: Abgelehnt im Niemandsland, Rechtsgutachten und Praxisbericht, Juni 2021.