08.12.2025

Bei einem Tref­fen der euro­päi­schen Innenminister*innen wird heu­te in Brüs­sel über einen Ent­wurf für eine neue Rück­füh­rungs­ver­ord­nung gespro­chen. Ziel ist, dass sich die Mit­glied­staa­ten auf einen gemein­sa­men Vor­schlag eini­gen, um dann dar­über mit dem EU-Par­la­ment zu ver­han­deln. PRO ASYL warnt: Es droht die weit­ge­hen­de Ent­rech­tung von Men­schen, die von Abschie­bun­gen betrof­fen sind.

Bereits mit ihrem Ent­wurf für eine Rück­füh­rungs­ver­ord­nung vom März 2025 setzt die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on auf eine mas­si­ve Ver­schär­fung des Rück­füh­rungs­sys­tems, das dann noch stär­ker als bis­her auf Zwang und Haft set­zen soll. Die Mit­glied­staa­ten dis­ku­tie­ren aber heu­te über noch wei­te­re Ver­schär­fun­gen, vor­ge­schla­gen von der däni­schen Ratspräsidentschaft.

„Bis zu zwei Jah­re oder letzt­lich unbe­grenz­te Haft, Schwä­chun­gen des völ­ker­recht­li­chen Abschie­bungs­schut­zes, außer­eu­ro­päi­sche Abschie­bungs­zen­tren: Die im Rat von den Innen­mi­nis­tern und Innen­mi­nis­te­rin­nen dis­ku­tier­ten Vor­schlä­ge glei­chen einem Gru­sel­ka­bi­nett. Auch Men­schen, die aus­rei­se­pflich­tig sind, haben Grund­rech­te! Die­se dür­fen nicht auf der Stre­cke blei­ben“, for­dert Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

Kri­tik am neu­en Vor­schlag: Gro­ße Gefahr von Menschenrechtsverletzung

Gemein­sam mit über 60 natio­na­len und inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen wie dem Euro­päi­schen Flücht­lings­rat (ECRE), Human Rights Watch, Cari­tas Euro­pa, Ofxam und Dia­ko­nie Deutsch­land hat PRO ASYL letz­te Woche auf die Gefah­ren des Kom­pro­miss­vor­schlags der däni­schen Rats­prä­si­dent­schaft auf­merk­sam gemacht. Ins­be­son­de­re kri­ti­sie­ren die Organisationen:

  • Erhöh­tes Risi­ko einer Inhaf­tie­rung auf unbe­stimm­te Zeit: Die Inhaf­tie­rungs­grün­de sol­len aus­ge­wei­tet wer­den. Zugleich sol­len die Men­schen viel län­ger als bis­her ein­ge­sperrt wer­den kön­nen. Wäh­rend die Kom­mis­si­on eine maxi­ma­le Haft­dau­er von 24 Mona­te vor­ge­schla­gen hat, reden die Mit­glied­staa­ten über eine zusätz­li­che Ver­län­ge­rung um sechs Mona­te. Dis­ku­tiert wird zudem, ob die maxi­ma­le Haft­dau­er in jedem Mit­glied­staat sepa­rat gel­ten könn­te. Dies könn­te dazu füh­ren, dass Per­so­nen in allen Mit­glied­staa­ten auf unbe­stimm­te Zeit in Haft gehal­ten wer­den, weit über das hin­aus, was not­wen­dig, ver­hält­nis­mä­ßig oder mit dem EU-Recht ver­ein­bar ist.
  • Schwä­chung wirk­sa­mer Rechts­be­hel­fe und des Schut­zes vor rechts­wid­ri­gen Abschie­bun­gen (Non-Refou­le­ment-Gebot): Effek­ti­ve Nicht­zu­rück­wei­sungs­prü­fun­gen sol­len durch meh­re­re Aus­nah­men und die Abschaf­fung der Über­prü­fung von Amts wegen unter­gra­ben wer­den. Der Kom­pro­miss­text schränkt die auf­schie­ben­de Wir­kung von Rechts­be­hel­fen wei­ter ein. Dies bedeu­tet, dass Per­so­nen abge­scho­ben wer­den könn­ten, bevor sie die Mög­lich­keit haben, die Ent­schei­dung anzufechten.
  • Außer­eu­ro­päi­sche Abschie­be­zen­tren: An der Idee außer­eu­ro­päi­scher Abschie­be­zen­tren wird wei­ter fest­ge­hal­ten, trotz der damit ver­bun­de­nen schwer­wie­gen­den Men­schen­rechts­ri­si­ken und der Gefahr, wich­ti­ge Grund­sät­ze des Völ­ker­rechts zu ver­let­zen. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se das Ver­bot der Zurück­wei­sung oder der will­kür­li­chen Inhaftierung.
  • Die Beweis­last und die Pflich­ten von Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen wäh­rend des Rück­füh­rungs­ver­fah­rens sol­len aus­ge­wei­tet wer­den. Das betrifft Pflich­ten, die zum Teil außer­halb des zumut­ba­ren Ein­fluss­be­reichs der Betrof­fe­nen lie­gen, wie bei­spiels­wei­se der Nach­weis eines Wohn­sit­zes oder einer zuver­läs­si­gen Anschrift. Per­so­nen, die als nicht koope­ra­tiv ein­ge­stuft wer­den, müss­ten mit schwe­ren Sank­tio­nen rech­nen, dar­un­ter Inhaf­tie­rung, straf­recht­li­che und finan­zi­el­le Strafen.

PRO ASYL und die ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen for­dern die Innenminister*innen der EU auf, ihren Ent­wurf grund­sätz­lich zu über­ar­bei­ten und dabei die Ach­tung von Grund­rech­ten und der Wür­de von Men­schen in den Mit­tel­punkt zu stellen.

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