15.10.2015

PRO ASYL kri­ti­siert das vom Bun­des­tag ver­ab­schie­de­te „Asyl­be­schleu­ni­gungs­ge­setz“ als Inte­gra­ti­ons­ver­wei­ge­rungs­ge­setz. Zum Scha­den unse­rer Gesell­schaft wer­den die Wei­chen auf Abwehr und Aus­gren­zung gestellt. Die Kaser­nie­rung von Flücht­lin­gen in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen bis zu sechs Mona­ten, die Aus­deh­nung des Arbeits­ver­bo­tes und die Aus­wei­tung der Resi­denz­pflicht wer­den die Unter­brin­gungs­pro­ble­ma­tik ver­schär­fen und Inte­gra­ti­on verhindern.

Der Bun­des­tag hat eben­falls eine Ände­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes beschlos­sen, nach der Flücht­lin­ge in den auf die Erst­auf­nah­me fol­gen­den Gemein­schafts­un­ter­künf­ten nur noch Sach­leis­tun­gen erhal­ten kön­nen. Ihnen soll das sozio­kul­tu­rel­le Exis­tenz­mi­ni­mum nicht als Bar­geld aus­ge­zahlt wer­den. Der Bun­des­tag pro­du­ziert mehr Büro­kra­tie für die Aus­län­der- und Sozi­al­be­hör­den, denn vom sozio­kul­tu­rel­len Exis­tenz­mi­ni­mum sind auch Tele­fon­kos­ten, Lese­stoff, Genuss­mit­tel etc. umfasst, für deren Ver­tei­lung die Behör­den zustän­dig sein werden.

PRO ASYL kri­ti­siert das Geset­zes­vor­ha­ben als Pro­gramm der Ent­wür­di­gung von Men­schen und schließt sich der Ansicht des Deut­schen Anwalts­ver­eins an, der von einem offe­nen Ver­fas­sungs­bruch aus­geht. Ins­be­son­de­re die Mög­lich­keit der Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen für Men­schen, die aus­rei­sen sol­len, ist von der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nicht gedeckt. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat­te 2012 ent­schie­den: „Auch eine kur­ze Auf­ent­halts­dau­er oder Auf­ent­halts­per­spek­ti­ve in Deutsch­land recht­fer­tigt es im Übri­gen nicht, den Anspruch auf Gewähr­leis­tung eines men­schen­wür­di­gen Exis­tenz­mi­ni­mums auf die Siche­rung der phy­si­schen Exis­tenz zu beschränken.“

Die­sen Maß­stab miss­ach­tend wur­de in den Bera­tun­gen das Gesetz noch­mals ver­schärft. Gedul­de­te, denen man vor­wirft, an ihrer Abschie­bung nicht aus­rei­chend mit­ge­wirkt zu haben, sol­len nun nicht ein­mal mehr das men­schen­wür­di­ge Exis­tenz­mi­ni­um erhal­ten. Es soll ihnen der Bar­be­trag („Taschen­geld“) und selbst der Anspruch auf Beklei­dung gestri­chen werden.

Das Geset­zes­pa­ket darf nicht ohne eine ange­mes­se­ne öffent­li­che und par­la­men­ta­ri­sche Dis­kus­si­on sang und klang­los ver­ab­schie­det wer­den. Obschon eine brei­te Mehr­heit der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteu­re von den Kir­chen über die Wohl­fahrts­ver­bän­de bis zu juris­ti­schen Ver­ei­ni­gun­gen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen das Gesetz ablehnt, haben sich die Bun­des­län­der bis­her in den Ver­hand­lun­gen mit Kri­tik zurück­ge­hal­ten, um finan­zi­el­le Mit­tel des Bun­des zu erhal­ten. Aber jedes Asyl­rechts­ge­setz, das vor­ran­gig auf Abschre­ckung setzt und nur kurz­fris­ti­ge finan­zi­el­le Hil­fen ermög­licht, wird scheitern.

PRO ASYL appel­liert an den Bun­des­rat, die­sem Gesetz in die­ser Form die Zustim­mung zu ver­wei­gern. Es greift ekla­tant in die Zustän­dig­keit der Bun­des­län­der ein und will Bun­des­län­dern und loka­len Aus­län­der­be­hör­den unter­sa­gen, Abschie­bun­gen anzu­kün­di­gen. Die Aus­deh­nung des Ver­bleibs in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen wird Gewalt­es­ka­la­tio­nen im Win­ter beför­dern, mit denen sich dann die Bun­des­län­der und Kom­mu­nen aus­ein­an­der­set­zen müssen.

Alle Presse­mitteilungen