PRO ASYL fordert die Abgeordneten der Ampel-Koalition im Bundestag auf, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Neuregelungen sollen als Formulierungshilfe am Montag in den Bundestag eingebracht werden.
„Eine Leistungskürzung auf Null ist der Versuch einer perfiden Abschreckungspolitik, die eines sozialdemokratischen Kanzlers unwürdig ist. Landen Asylsuchende nach der Dublin-Ablehnung nun auf der Straße? Diese Verletzung der Menschenwürde wäre der bisherige Tiefpunkt der Ampel-Regierung, die sich von der CDU unnötig treiben lässt,“ kommentiert Wiebke Judith von PRO ASYL.
Die heute bekannt gewordene Konkretisierung des Sicherheitspakets bestätigt die schlimmsten Befürchtungen von PRO ASYL. Mit einem kompletten Leistungsausschluss für Dublin-Fälle verstößt die Bundesregierung sehenden Auges gegen das Grundgesetz. Denn sie weiß: Grundsätzlich stößt jede zusätzliche Kürzung der eh schon geringen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem scheitern die meisten Dublin-Überstellungen an den anderen Mitgliedstaaten oder den deutschen Behörden (neue Zahlen hierzu in der BT-Drucksache 20/12313) – auch nach der Zustimmung des entsprechenden Mitgliedstaates.
Und den Betroffenen selbst ist es in der Regel nicht erlaubt, selbstständig in den zuständigen EU-Staat zurückzukehren – sie sind darauf angewiesen, von deutschen Behörden zurückgeführt zu werden. Ihre Leistungen dann auf Null zu setzen, obwohl sie ihre Situation nicht mehr ändern können, ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Die Sozialgerichte werden mit Sicherheit diesen Angriff gegen die Menschenwürde nicht akzeptieren.
Hier hat PRO ASYL die geplante Leistungskürzung kommentiert und rechtlich eingeordnet.