07.09.2024

PRO ASYL for­dert die Abge­ord­ne­ten der Ampel-Koali­ti­on im Bun­des­tag auf, den Gesetz­ent­wurf abzu­leh­nen. Die Neu­re­ge­lun­gen sol­len als For­mu­lie­rungs­hil­fe am Mon­tag in den Bun­des­tag ein­ge­bracht werden.

„Eine Leis­tungs­kür­zung auf Null ist der Ver­such einer per­fi­den Abschre­ckungs­po­li­tik, die eines sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Kanz­lers unwür­dig ist. Lan­den Asyl­su­chen­de nach der Dub­lin-Ableh­nung nun auf der Stra­ße? Die­se Ver­let­zung der Men­schen­wür­de wäre der bis­he­ri­ge Tief­punkt der Ampel-Regie­rung, die sich von der CDU unnö­tig trei­ben lässt,“ kom­men­tiert Wieb­ke Judith von PRO ASYL.

Die heu­te bekannt gewor­de­ne Kon­kre­ti­sie­rung des Sicher­heits­pa­kets bestä­tigt die schlimms­ten Befürch­tun­gen von PRO ASYL. Mit einem kom­plet­ten Leis­tungs­aus­schluss für Dub­lin-Fäl­le ver­stößt die Bun­des­re­gie­rung sehen­den Auges gegen das Grund­ge­setz. Denn sie weiß: Grund­sätz­lich stößt jede zusätz­li­che Kür­zung der eh schon gerin­gen Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz auf erheb­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken. Zudem schei­tern die meis­ten Dub­lin-Über­stel­lun­gen an den ande­ren Mit­glied­staa­ten oder den deut­schen Behör­den (neue Zah­len hier­zu in der BT-Druck­sa­che 20/12313) – auch nach der Zustim­mung des ent­spre­chen­den Mitgliedstaates.
Und den Betrof­fe­nen selbst ist es in der Regel nicht erlaubt, selbst­stän­dig in den zustän­di­gen EU-Staat zurück­zu­keh­ren – sie sind dar­auf ange­wie­sen, von deut­schen Behör­den zurück­ge­führt zu wer­den. Ihre Leis­tun­gen dann auf Null zu set­zen, obwohl sie ihre Situa­ti­on nicht mehr ändern kön­nen, ist mit der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts nicht ver­ein­bar. Die Sozi­al­ge­rich­te wer­den mit Sicher­heit die­sen Angriff gegen die Men­schen­wür­de nicht akzeptieren. 
Hier
hat PRO ASYL die geplan­te Leis­tungs­kür­zung kom­men­tiert und recht­lich eingeordnet.

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