31.05.2017

PRO ASYL for­dert: Fäl­le von abge­lehn­ten Afgha­nen müs­sen neu und rechts­staat­lich fair geprüft werden

Der für heu­te geplan­te Abschie­be­flug nach Kabul fin­det nicht statt. PRO ASYL begrüßt den Stopp der heu­ti­gen Abschie­bung nach Kabul und for­dert, dass wei­te­re geplan­te Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan nicht voll­zo­gen wer­den. »Die Ableh­nun­gen von Afgha­nIn­nen basie­ren auf Zufalls­ent­schei­dun­gen und sind in einem Rechts­staat nicht hin­nehm­bar«, kri­ti­siert Burk­hardt. Die Bun­des­re­gie­rung hat kein Recht abzu­schie­ben, wenn nicht gewähr­leis­ten wer­den kann, dass rechts­staat­lich ein­wand­freie Ver­fah­ren durch­ge­führt werden.

Hier­für gibt es meh­re­re Gründe:

- eine nicht zur Kennt­nis genom­me­ne Sicher­heits­la­ge in Afghanistan
– eine fal­sche bzw. Nicht­be­wer­tung der Risi­ken für aus Euro­pa Zurückkehrende
– feh­ler­haf­te Ent­schei­dun­gen basie­rend auf ver­al­te­ten Textbausteinen

PRO ASYL und Ver­bän­de gehen nach den bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen davon aus, dass afgha­ni­sche Schutz­su­chen­de zu Tau­sen­den zu Unrecht abge­lehnt wur­den. Ihnen droht die Abschie­bung in ein Land, das Zivi­lis­tIn­nen kei­nen Schutz bie­ten kann.

Auf Unver­ständ­nis stößt bei PRO ASYL, dass das BAMF trotz gra­vie­ren­der Män­gel bei Ableh­nungs­ent­schei­dun­gen nur sei­ne posi­ti­ven Beschei­de bei Afgha­nIn­nen und Syre­rIn­nen prüft. Ste­phan Mey­er, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der Uni­ons­frak­ti­on, for­dert gar den Wider­ruf der Aner­ken­nun­gen. Die Bun­des­re­gie­rung muss vor allem bei den Abge­lehn­ten handeln.

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