Pressestatement
Laut Medienberichten startet heute ein Flugzeug vom Flughafen Leipzig, um Afghanen nach Afghanistan abzuschieben. Das ist der zweite deutsche Abschiebungsflieger seit der Machtübernahme der Taliban.
“Abschiebungen nach Afghanistan sind ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, denn die Taliban herrschen dort mit brutaler Gewalt wie Auspeitschungen und Hinrichtungen für Verstöße gegen ihre Sittenregeln. Zudem ist auch die humanitäre Situation in dem Land katastrophal. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Das ist in Afghanistan der Fall“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Hintergrund
Bereits am Montag hatten PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder gefordert, dass ein Abschiebungsstopp für Afghanistan erlassen werden muss und dass angesichts des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs gegen die Führung der Taliban weder „technische” noch diplomatische Beziehungen zu den Taliban aufgenommen werden dürfen.
Das absolute Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Völkerrechts gilt auch für Menschen, die Straftaten begangen haben. Dies hat PRO ASYL gemeinsam mit dem Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV), der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und den Flüchtlingsräten festgehalten.
Einen Überblick über die aktuelle dramatische Lage in Afghanistan findet sich in dieser Publikation der Frankfurt University of Applied Science zur aktuellen Situation in Afghanistan von Dr. Alema sowie in einem neuen Rechtsgutachten zur Strafbarkeit von Abschiebungen von Afghan*innen mit Aufnahmezusage von Pakistan nach Afghanistan.