21.09.2010

Das Euro­pa­par­la­ment hat soeben einem Rück­über­nah­me­ab­kom­men zwi­schen der EU und Paki­stan zuge­stimmt. Auf der Grund­la­ge die­ses Abkom­mens kön­nen paki­sta­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, aber auch Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge, bei­spiels­wei­se aus Afgha­ni­stan, in ein Land zurück­ge­schickt wer­den, das ele­men­ta­re Men­schen­rechts­stan­dards nicht ein­hält. Paki­stan hat vie­le Men­schen­rechts­ab­kom­men, so auch die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on, nicht unter­zeich­net. In Paki­stan leben bereits 1,7 Mil­lio­nen afgha­ni­sche Flücht­lin­ge unter pre­kä­ren Umständen.

„Das Euro­päi­sche Par­la­ment hat heu­te die Chan­ce ver­passt, men­schen­recht­lich ein Zei­chen zu set­zen. Die­ses Abschie­be­kom­men ist auch eine zyni­sche Bot­schaft an ein Land, das momen­tan jede Form der inter­na­tio­na­len Hil­fe braucht“, so Karl Kopp, Europa­re­fe­rent von PRO ASYL.

Das zustän­di­ge Komi­tee des Euro­pa­ra­tes hat im Früh­jahr die Mit­glied­staa­ten auf­ge­ru­fen, Rück­über­nah­me­ab­kom­men nur mit Staa­ten zu schlie­ßen, die die men­schen­recht­lich rele­van­ten Abkom­men unter­zeich­net und funk­tio­nie­ren­de Asyl­sys­te­me ein­ge­rich­tet haben.

Die Zustim­mung zu dem Abkom­men erfolgt zu einem Zeit­punkt, wo Paki­stan mehr denn je von inter­na­tio­na­ler Hil­fe abhängt, nicht aber aus Euro­pa abge­scho­be­ne Flücht­lin­ge auf­neh­men kann. Aktu­ell sind in Paki­stan Mil­lio­nen Men­schen auf der Flucht vor den Fol­gen der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe. Mehr als 800.000 Men­schen sind vom Hun­ger­tod, knapp 3,5 Mil­lio­nen Kin­der von töd­li­chen Krank­hei­ten bedroht.

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