19.05.2017

PRO ASYL for­dert: Bun­des­rat muss gegen Asyl- und Auf­ent­halts­rechts­rechts­ver­schär­fung Ein­spruch erheben

PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­län­der im Bun­des­rat, gegen das beschö­ni­gend »Gesetz zur bes­se­ren Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht« genann­te Gesetz Ein­spruch zu erhe­ben. Das Gesetz ist rechts­staat­lich mehr als frag­wür­dig und zudem euro­pa­rechts­wid­rig. Der Bun­des­tag hat den Ent­wurf ver­gan­ge­ne Nacht beschlos­sen. Der Bun­des­rat soll vor­aus­sicht­lich am 2. Juni über das Gesetz entscheiden.
Bis zu zwei Jah­re kön­nen Asyl­su­chen­de in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen fest­ge­setzt wer­den. Art. 15 der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie sieht jedoch vor, nach neun Mona­ten Zugang zum Arbeits­markt zu gewäh­ren. In der Erst­auf­nah­me ist dies nicht mög­lich. »Die­ses Gesetz zer­stört Inte­gra­ti­ons­chan­cen. Wer zwei Jah­re iso­liert ist, lernt wohl kaum die deut­sche Spra­che und fin­det zudem schwe­rer Zugang zu Anwäl­tIn­nen und Bera­tungs­stel­len, die hel­fen, Fehl­ent­schei­dun­gen des BAMF vor Gericht zu kor­ri­gie­ren. Wir appel­lie­ren an den Bun­des­rat, Ein­spruch zu erhe­ben. Das ist ein Inte­gra­ti­ons­ver­hin­de­rungs­ge­setz. So wer­den Men­schen gezielt iso­liert und aus­ge­grenzt,« kri­ti­siert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Das Gesetz per­fek­tio­niert eine Maschi­ne­rie, in der Schutz­su­chen­de unter die Räder kom­men. Schon bei Stel­lung des Asyl­an­tra­ges wer­den die Asyl­su­chen­den unter einen Gene­ral­ver­dacht gestellt, vor­sätz­lich getäuscht zu haben. Sys­te­ma­tisch sol­len bei rund der Hälf­te aller Asyl­su­chen­den die Han­dy­da­ten aus­ge­le­sen wer­den. Die Behör­de schafft eine Atmo­sphä­re des Miss­trau­ens, in der eine Auf­klä­rung der Flucht­grün­de erschwert wird. Dies ist zudem ein tief­grei­fen­der Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re und aus Sicht von PRO ASYL ver­fas­sungs­wid­rig. Das Gesetz führt zum glä­ser­nen Flücht­ling. Wäh­rend das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bei der Ent­schei­dung über den »Gro­ßen Lausch­an­griff« Ein­grif­fe in die Pri­vat­sphä­re ohne rich­ter­li­chen Beschluss ver­bo­ten hat, soll dies nun bei Asyl­su­chen­den umgan­gen wer­den. Par­al­lel und noch vor Aus­gang des Asyl­ver­fah­rens soll der Asyl­su­chen­de zur Rück­kehr gedrängt wer­den. Je frü­her er den Asyl­an­trag zurück­nimmt, des­to höher ist die Rückkehrprämie.

»Die­se Ver­zah­nung von Iso­lie­rung in der Erst­auf­nah­me in einer Atmo­sphä­re von unter Gene­ral­ver­dacht durch­ge­führ­ten Asyl­ver­fah­ren bei par­al­le­lem Druck zur Rück­kehr ist fatal. Es ist zu befürch­ten, dass in noch stär­ke­rem Umfang als bis­her Asyl­ver­fah­ren zu Fehl­ent­schei­dun­gen füh­ren, die vor Gericht nicht mehr kor­ri­giert wer­den kön­nen,« warnt Burk­hardt weiter.

Die dann fol­gen­den Über­ra­schungs­ab­schie­bun­gen bei län­ger als ein Jahr Gedul­de­ten ohne vor­he­ri­gen Wider­ruf der Dul­dung sind unver­hält­nis­mä­ßig und rechts­staat­lich inakzeptabel.

Wei­te­re Kri­tik­punk­te fin­den sie in unse­rer aus­führ­li­chen Pres­se­er­klä­rung vom 18. Mai 2017. 

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