PRO ASYL fordert: Bundesrat muss gegen Asyl- und Aufenthaltsrechtsrechtsverschärfung Einspruch erheben
PRO ASYL appelliert an die Bundesländer im Bundesrat, gegen das beschönigend »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« genannte Gesetz Einspruch zu erheben. Das Gesetz ist rechtsstaatlich mehr als fragwürdig und zudem europarechtswidrig. Der Bundestag hat den Entwurf vergangene Nacht beschlossen. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 2. Juni über das Gesetz entscheiden.
Bis zu zwei Jahre können Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen festgesetzt werden. Art. 15 der EU-Aufnahmerichtlinie sieht jedoch vor, nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. In der Erstaufnahme ist dies nicht möglich. »Dieses Gesetz zerstört Integrationschancen. Wer zwei Jahre isoliert ist, lernt wohl kaum die deutsche Sprache und findet zudem schwerer Zugang zu AnwältInnen und Beratungsstellen, die helfen, Fehlentscheidungen des BAMF vor Gericht zu korrigieren. Wir appellieren an den Bundesrat, Einspruch zu erheben. Das ist ein Integrationsverhinderungsgesetz. So werden Menschen gezielt isoliert und ausgegrenzt,« kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Das Gesetz perfektioniert eine Maschinerie, in der Schutzsuchende unter die Räder kommen. Schon bei Stellung des Asylantrages werden die Asylsuchenden unter einen Generalverdacht gestellt, vorsätzlich getäuscht zu haben. Systematisch sollen bei rund der Hälfte aller Asylsuchenden die Handydaten ausgelesen werden. Die Behörde schafft eine Atmosphäre des Misstrauens, in der eine Aufklärung der Fluchtgründe erschwert wird. Dies ist zudem ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und aus Sicht von PRO ASYL verfassungswidrig. Das Gesetz führt zum gläsernen Flüchtling. Während das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über den »Großen Lauschangriff« Eingriffe in die Privatsphäre ohne richterlichen Beschluss verboten hat, soll dies nun bei Asylsuchenden umgangen werden. Parallel und noch vor Ausgang des Asylverfahrens soll der Asylsuchende zur Rückkehr gedrängt werden. Je früher er den Asylantrag zurücknimmt, desto höher ist die Rückkehrprämie.
»Diese Verzahnung von Isolierung in der Erstaufnahme in einer Atmosphäre von unter Generalverdacht durchgeführten Asylverfahren bei parallelem Druck zur Rückkehr ist fatal. Es ist zu befürchten, dass in noch stärkerem Umfang als bisher Asylverfahren zu Fehlentscheidungen führen, die vor Gericht nicht mehr korrigiert werden können,« warnt Burkhardt weiter.
Die dann folgenden Überraschungsabschiebungen bei länger als ein Jahr Geduldeten ohne vorherigen Widerruf der Duldung sind unverhältnismäßig und rechtsstaatlich inakzeptabel.