31.05.2017

PRO ASYL: Asyl­ver­fah­ren für Afgha­nIn­nen ähneln einem rus­si­schen Roulette

PRO ASYL for­dert, die bevor­ste­hen­de Abschie­bung nach Afgha­ni­stan zu stop­pen. »Es ist unfass­bar und uner­träg­lich, dass ent­ge­gen aller Fak­ten der nächs­te Flie­ger star­ten soll«, sag­te Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Das Aus­wär­ti­ge Amt ver­schärft die Rei­se­hin­wei­se für Afgha­ni­stan und gleich­zei­tig sol­len die men­schen­ver­ach­ten­den Abschie­bun­gen fort­ge­setzt werden.

Aus Euro­pa kom­men­de Rück­keh­rer sind in beson­de­rem Maße gefähr­det. »Wer west­lich geklei­det auf­taucht, gilt als Kol­la­bo­ra­teur des Wes­tens«, sag­te Burk­hardt. PRO ASYL wider­spricht ent­schie­den der Annah­me, allein­ste­hen­de jun­ge Män­ner könn­ten gefahr­los zurück nach Afgha­ni­stan. Die Gesell­schafts­struk­tur ver­hin­dert genau dies: Zum einen haben Rück­keh­rer oft kein sozia­les Netz­werk mehr, das zum Über­le­ben in Afgha­ni­stan drin­gend not­wen­dig ist. Zum ande­ren kön­nen sie sich nicht ein­fach als Neu­an­kömm­lin­ge in den von der Bun­des­re­gie­rung als angeb­lich »sicher« ange­se­he­nen Gebie­ten nie­der­las­sen. Die sozia­len Struk­tu­ren sor­gen dafür, dass Frem­de ohne loka­le Bin­dun­gen sofort iden­ti­fi­ziert wer­den und kei­nen Anschluss fin­den können.

Das Aus­wär­ti­ge Amt hat sei­ne Rei­se­war­nun­gen für Afgha­ni­stan seit dem 22.05.2017 wei­ter ver­schärft: »Der Auf­ent­halt in wei­ten Tei­len des Lan­des bleibt gefähr­lich. Jeder län­ger­fris­ti­ge Auf­ent­halt ist mit zusätz­li­chen Risi­ken behaf­tet.… « Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) beschö­nigt wäh­rend­des­sen die Lage und treibt Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan wei­ter vor­an. Es ist absurd, wie die Bun­des­re­gie­rung han­delt. Statt die Lage end­lich zur Kennt­nis zu neh­men und Abschie­bun­gen zu stop­pen, wird auf das Wäh­ler­po­ten­ti­al im rech­ten Lager geschielt.

PRO ASYL appel­liert an Außen­mi­nis­ter Gabri­el, einen neu­en Lage­be­richt zu Afgha­ni­stan vor­zu­le­gen. Fol­ge­an­trä­ge afgha­ni­scher Asyl­su­chen­der sind sach­lich und nach aktu­el­ler Quel­len­la­ge zu ent­schei­den. Die Ableh­nun­gen am Fließ­band sind unver­ant­wort­lich. »Asyl­ver­fah­ren für Afgha­nIn­nen ähneln einem rus­si­schen Rou­lette«, kri­ti­siert Burk­hardt. Die Flucht­grün­de wer­den nicht berück­sich­tigt, ver­al­te­te Text­bau­stei­ne als Grün­de für Ableh­nung genutzt.

Die Aner­ken­nungs­quo­te für Afgha­nIn­nen ist seit 2015 in frei­em Fall: Betrug die Schutz­quo­te für Afgha­nIn­nen 2015 noch rund 77 Pro­zent, fiel sie bereits 2016 auf rund 60 Pro­zent. Zwi­schen Janu­ar und April betrug sie nur noch rund 47%. Von rund 60.000 inhalt­lich ent­schie­de­nen Anträ­gen von Afgha­nIn­nen wur­den seit Jah­res­be­ginn rund 32.000 abgelehnt.

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