PRO ASYL fordert generellen Abschiebestopp und vollumfänglichen Schutz für betroffene Flüchtlinge.
Gestern hat der 10. Senat des Oberlandesgerichts Niedersachen in Lüneburg entschieden, dass Flüchtlinge, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten haben, nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. Das Urteil aus Lüneburg steht in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen, die die Verelendung und Gefährdung von Flüchtlingen in Griechenland adressieren. Im Januar hat das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland gestoppt.
PRO ASYL begrüßt dieses zweite wegweisende Urteil und fordert einen generellen Abschiebestopp und vollumfänglichen Schutz für betroffene Flüchtlinge: Abschiebungen nach Griechenland sind rechtswidrig!
Das Urteil stützt sich auch auf den jüngsten, vor wenigen Tagen veröffentlichten Bericht von PRO ASYL und unserer griechischen Partnerorganisation Refugee Support Aegean (RSA), der die Erkenntnisse zur Situation international Schutzberechtiger in Griechenland bündelt und explizit die Umstände Schutzberechtigter nach Abschiebung beleuchtet.
Festgestellt wird darin, dass sich die Situation deutlich verschärft hat. Ihnen droht innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen.
Angesichts der miserablen Lebensumstände und fehlender Unterstützung sehen sich immer mehr Flüchtlinge mit Schutzstatus gezwungen Griechenland zu verlassen. In den letzten Monaten ist die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland, denen vorher in Griechenland ein Schutzstatus zugesprochen wurde, deutlich angestiegen. Das BAMF meldet seit Ende 2019 bis heute 11.200 Antragsteller*innen, die in Griechenland internationalen Schutz haben – also entweder die Flüchtlingsanerkennung oder subsidiären Schutz. Im Jahr 2020 kam fast jede zehnte Person, die neu nach Deutschland eingereist ist und hier einen Asylantrag gestellt hat, mit Schutzstatus aus Griechenland.