20.10.2009

Die deut­sche Kol­la­bo­ra­ti­on mit dem syri­schen Fol­ter­re­gime füllt die Gefängnisse

PRO ASYL for­dert: Rück­über­nah­me­ab­kom­men aus­set­zen und Abschiebestopp

Erneut ist eine aus Deutsch­land abge­scho­be­ne syri­sche Fami­lie in Syri­en nach der Ankunft inhaf­tiert wor­den. Abge­scho­ben wur­den am Don­ners­tag, dem 8. Okto­ber 2009, nach acht­jäh­ri­gem Auf­ent­halt in Nord­rhein-West­fa­len fünf Mit­glie­der der Fami­lie C. Die Orga­ni­sa­ti­on Kurd­watch geht nach einer Recher­che davon aus, dass sich die Fami­lie wei­ter­hin in Haft befin­det. Bin­nen weni­ger Wochen lan­den damit zum wie­der­hol­ten Mal Abge­scho­be­ne in den Haft­an­stal­ten des Regimes, das berüch­tigt ist für sei­nen bru­ta­len Umgang mit Men­schen, die in den Augen der syri­schen Geheim­diens­te auch nur als ver­däch­tig erschei­nen. Will­kür­li­che Ver­haf­tun­gen, Inhaf­tie­run­gen ohne Ankla­ge, Ver­schwin­den­las­sen und sys­te­ma­ti­sche Fol­ter sind syri­scher Alltag.

Bis­lang ist bekannt, dass ein 31-jäh­ri­ger Kur­de Anfang Sep­tem­ber 2009 nach sei­ner Abschie­bung aus Frank­furt am Main vom Geheim­dienst ein­be­stellt wur­de und anschlie­ßend meh­re­re Wochen ver­schwun­den war. Dem Inhaf­tier­ten wird in der Ankla­ge die Ver­brei­tung „fal­scher Infor­ma­tio­nen“ über Syri­en im Aus­land (§ 287 syri­sches StGB) vorgeworfen.

Im August war eine schwan­ge­re Frau aus Nie­der­sach­sen abge­scho­ben, noch am Flug­ha­fen ver­haf­tet und spä­ter frei­ge­las­sen wor­den. Anwäl­te berich­ten über wei­te­re Fäl­le, in denen Inhaf­tier­te nur durch die Zah­lung erheb­li­cher Geld­sum­men „frei­ge­kauft“ wer­den konnten.

PRO ASYL for­dert die neue Bun­des­re­gie­rung des­halb auf, das im Juli 2008 Rück­über­nah­me­ab­kom­men aus­zu­set­zen und einen Abschie­be­stopp nach Syri­en zu ver­hän­gen. Die Schick­sa­le der bis­lang Abge­scho­be­nen müs­sen auf­ge­klärt werden.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Osna­brück hat am 7. Okto­ber 2009 in einem Eil­ver­fah­ren die Abschie­bung eines Syrers unter­sagt. Im Beschluss heißt es: „Der Antrag­stel­ler hat unter Bezug­nah­me auf die Schick­sa­le der syri­schen Kur­den S.H. und A. und unter Beweis­an­tritt kon­kret dar­ge­legt, dass kur­di­schen Rück­keh­rern nach Syri­en seit Inkraft­tre­ten des syrisch-deut­schen Rück­füh­rungs­über­ein­kom­mens zu Beginn die­ses Jah­res nicht nur die im Lage­be­richt des Aus­wär­ti­gen Amtes vom 9. Juli 2009 (Sei­te 24) beschrie­be­ne mehr­stün­di­ge Befra­gung durch den syri­schen Geheim­dienst oder eine sel­ten län­ger als zwei Wochen dau­ern­de Iden­ti­täts­prü­fung durch die Ein­rei­se­be­hör­de dro­hen kann, son­dern auch eine mehr­mo­na­ti­ge Inhaf­tie­rung, kör­per­li­che Miss­hand­lung und wäh­rend der Befra­gung bzw. Inhaf­tie­rung durch Ange­hö­ri­ge des syri­schen Geheim­diens­tes und men­schen­un­wür­di­ge, ernied­ri­gen­de Haft­be­din­gun­gen für die Rück­ge­führ­ten, der bzw. denen sich die Rück­ge­führ­ten nur durch Zah­lung eines Löse­gel­des sei­tens der Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen ent­zie­hen konnten.“

Dem Aus­wär­ti­gen Amt lie­gen laut aktu­el­lem Lage­be­richt bis­her noch kei­ne Erfah­rungs­wer­te zur Umset­zung des Rück­füh­rungs­über­ein­kom­mens vor, das auch die Abschie­bun­gen von Staa­ten­lo­sen ermög­licht. Es ist aber ohne­hin kaum denk­bar, dass das syri­sche Fol­ter­re­gime deut­schem Bot­schafts­per­so­nal den unge­hin­der­ten Zutritt zu sei­nen Haft­an­stal­ten gewährt. Die Gefahr für die Abge­scho­be­nen droht im übri­gen kei­nes­wegs nur auf dem Flug­ha­fen, son­dern auch später.

Kon­takt:

Tel.: 069 23 06 95
Email: presse@proasyl.de

Alle Presse­mitteilungen