19.03.2015

PRO ASYL: Rechts­wid­ri­ge Inhaf­tie­run­gen von Flücht­lin­gen beenden

Eine Recher­che­grup­pe aus Jour­na­lis­tIn­nen, Anwäl­tIn­nen, Akti­vis­tIn­nen und einer Ärz­tin hat sich Anfang März 2015 in der maze­do­ni­schen Haupt­stadt Skop­je auf­ge­hal­ten und mit Unter­stüt­zung von PRO ASYL die Situa­ti­on von Flücht­lin­gen in der Auf­nah­me­ein­rich­tung „Gazi Baba“ dokumentiert.

Gazi Baba ist de fac­to ein Gefäng­nis. Gesprä­che mit ehe­ma­li­gen Insas­sen erga­ben ein dra­ma­ti­sches Bild. Es setzt sich zusam­men aus Über­be­le­gung, völ­lig unzu­rei­chen­der medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung und schlech­ter Ver­pfle­gung, wodurch mas­si­ve gesund­heit­li­che Risi­ken für die Unter­ge­brach­ten ent­ste­hen. Die Insas­sen dür­fen kei­nen Besuch erhal­ten. e fac­to han­del­te es sich bei Gazi Baba nicht um eine Auf­nah­me­ein­rich­tung, in der den Inter­es­sen Asyl­su­chen­der an Unter­brin­gung und einer ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens Rech­nung getra­gen wird.

Die extre­me Über­be­le­gung bestä­tigt auch das maze­do­ni­sche Hel­sin­ki-Komi­tee. Die für 150 Per­so­nen aus­ge­leg­te Ein­rich­tung sei zur­zeit mit 300 Per­so­nen über­füllt, sodass nicht jedem Unter­ge­brach­ten ein eige­nes Bett zur Ver­fü­gung ste­he. Das Komi­tee hat nach sei­nen Anga­ben den Hin­weis erhal­ten, meh­re­re Syrer sei­en in Gazi Baba gefol­tert wor­den, konn­te jedoch man­gels Zugang ent­spre­chen­de Berich­te nicht überprüfen.

Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter Amnes­ty Inter­na­tio­nal und dem maze­do­ni­schen Hel­sin­ki-Komi­tee, wird der Zugang zur Ein­rich­tung ver­wei­gert. Auch die Recher­che­grup­pe durf­te die aktu­el­len Insas­sen, unter ihnen ganz über­wie­gend syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, nicht spre­chen. Es konn­ten jedoch Gesprä­che mit ehe­ma­li­gen Insas­sen und Exper­ten geführt werden.

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Inhaf­tie­rung von Asyl­su­chen­den und Flücht­lin­gen selbst nach maze­do­ni­schem Recht rechts­wid­rig ist. Da es kei­nen Zugang zu Rechts­schutz und Rechts­bei­stän­den gibt, ist davon aus­zu­ge­hen, dass es kei­ne effek­ti­ve rechts­staat­li­che Mög­lich­keit gibt, in einem Über­prü­fungs­ver­fah­ren Rechts­mit­tel gegen Haft und Haft­be­din­gun­gen einzulegen.

PRO ASYL for­dert von der maze­do­ni­schen Regie­rung, sofort den unge­hin­der­ten Zugang von Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen in die Ein­rich­tung zu ermög­li­chen, die unge­stör­te Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen NGO-Ver­tre­tern und (de facto)-Häftlingen sicher­zu­stel­len, die Haft­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern, rechts­wid­ri­ge Inhaf­tie­run­gen zu been­den und dafür zu sor­gen, dass für Asyl­su­chen­de gene­rell eine fai­re und indi­vi­du­el­le Prü­fung ihrer Asyl­an­trä­ge statt­fin­det. Die Recher­che­grup­pe und PRO ASYL schlie­ßen sich den For­de­run­gen von Amnes­ty Inter­na­tio­nal (Urgent Action vom 27. Febru­ar 2015) gegen die unmensch­li­chen und ernied­ri­gen­den Inhaf­tie­rung an.

Am Sitz der Bun­des­re­gie­rung in Ber­lin soll­ten die Alarm­glo­cken klin­geln. Schließ­lich hat man Maze­do­ni­en vor kur­zem erst per Gesetz als „siche­ren Her­kunfts­staat“ im Sin­ne des deut­schen Asyl­rechts ein­ge­stuft. Auf die Lis­te sol­cher Staa­ten kön­nen aber, auch nach den Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, nur Staa­ten gelan­gen, die nicht nur die inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­ab­kom­men unter­zeich­net haben, son­dern die­se auch im All­tag durch­set­zen. Die men­schen­rechts­wid­ri­gen Zustän­de in Gazi Baba und die vor­sätz­li­che Behin­de­rung der Arbeit maze­do­ni­scher und inter­na­tio­na­ler NGOs bele­gen jedoch, wie es in der Pra­xis um Maze­do­ni­ens Ver­hält­nis zu den Men­schen­rech­ten steht.

Den Bericht der Recher­che­grup­pe fin­den Sie im hier.

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