03.09.2021

Auf ihrer dies­jäh­ri­gen Herbst­kon­fe­renz haben sich die Flücht­lings­rä­te der Bun­des­län­der und PRO ASYL mit den geflüch­te­ten und auf der Flucht befind­li­chen Men­schen aus Afgha­ni­stan soli­da­ri­siert. Neben der Auf­nah­me der soge­nann­ten Orts­kräf­te for­dern wir die Ermög­li­chung des Fami­li­en­nach­zugs und das Blei­be­recht für die bereits in Deutsch­land leben­den Afghan*innen.

Tau­sen­de Afghan*innen wen­den sich der­zeit in der ver­zwei­fel­ten Hoff­nung an uns, einen Aus­weg aus der lebens­be­droh­li­chen Lage und Schutz im Aus­land zu fin­den. Die Bun­des­re­gie­rung hat es unter­las­sen, beson­ders bedroh­ten Men­schen recht­zei­tig eine siche­re Flucht­per­spek­ti­ve zu eröff­nen und ihre Eva­ku­ie­rung aus Afgha­ni­stan umzu­set­zen. Statt Not­fall­plä­ne zu ent­wi­ckeln und die bedroh­ten Men­schen recht­zei­tig mit Papie­ren zu ver­se­hen, wur­den bis zuletzt Abschie­bun­gen durchgesetzt.

End­lich Fami­li­en­nach­zug ermöglichen

Trotz die­ser ver­ant­wor­tungs­lo­sen Poli­tik wird es auch in Zukunft bedroh­ten Men­schen gelin­gen, den Tali­ban zu ent­kom­men. Dabei geht es nicht nur um die soge­nann­ten Orts­kräf­te, son­dern auch um ande­re bedroh­te Afghan*innen und ins­be­son­de­re um die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von bereits in Deutsch­land leben­den Afghan*innen.

In Deutsch­land leben tau­sen­de Men­schen aus afgha­ni­schen Com­mu­ni­ties, es gibt selbst­or­ga­ni­sier­te Struk­tu­ren und Bera­tungs­netz­wer­ke, schon allein des­halb trägt Deutsch­land eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung bei der Auf­nah­me von geflüch­te­ten Men­schen aus Afgha­ni­stan. Es ist jetzt not­wen­dig, die Flüch­ten­den kon­kret zu unter­stüt­zen und die Vor­aus­set­zun­gen für Ihre Auf­nah­me zu schaf­fen. Außer­dem muss end­lich der Fami­li­en­nach­zug schnell ermög­licht werden.

Unse­re Forderungen:

1. Die Ein­rei­se der etwa 40.000 soge­nann­ten Orts­kräf­te und ihrer Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen muss ermög­licht werden.

2. Der Fami­li­en­nach­zug zu afgha­ni­schen Geflüch­te­ten in Deutsch­land darf nicht län­ger, wie bereits seit Jah­ren von uns und auch vom UNHCR kri­ti­siert, ver­zö­gert oder ganz blo­ckiert werden.

3. Gebraucht wer­den außer­dem huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gram­me von Bund und Län­dern mit dem Ziel, die genann­ten Grup­pen sowie afgha­ni­sche Geflüch­te­te aus den umlie­gen­den Län­dern schnell und unbü­ro­kra­tisch in Deutsch­land auf­zu­neh­men (bei­spiel­haft: Thü­rin­gen, Schles­wig-Hol­stein und Berlin).

4. Sofor­ti­ger und bedin­gungs­lo­ser Abschie­be­stopp und siche­res Blei­be­recht für alle afgha­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen in Deutsch­land, deren Asyl­grün­de bis­lang nicht aner­kannt und die zur Aus­rei­se auf­ge­for­dert wurden.

5. Visa-Anträ­ge müs­sen bei jeder deut­schen Aus­lands­ver­tre­tung ange­nom­men wer­den, hier­für muss das Per­so­nal in den Bot­schaf­ten auf­ge­stockt wer­den. Zudem dür­fen kei­ne Ori­gi­nal­do­ku­men­te aus Afgha­ni­stan zum Nach­weis von fami­liä­ren Bin­dun­gen oder Sprach­nach­wei­se für Ehepartner*innen ein­ge­for­dert wer­den, son­dern es muss viel­mehr für die Visum­ser­tei­lung eine Glo­bal­zu­stim­mung des Innen­mi­nis­te­ri­ums reichen.

Auf­nah­me, Fami­li­en­nach­zug und Blei­be­recht dür­fen dabei nicht an der man­geln­den Zustän­dig­keit von Aus­lands­ver­tre­tun­gen, an nicht beschaff­ba­ren Doku­men­ten, an Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen oder an einem ver­eng­ten Fami­li­en­be­griff scheitern.

Alle Presse­mitteilungen