20.02.2020

Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen und zivil­ge­sell­schaft­li­che Netz­wer­ke aus Kroa­ti­en und Deutsch­land for­dern ein Ende der Gewalt und Push-Backs 

In einer gemein­sa­men Erklä­rung for­dern die Orga­ni­sa­tio­nen ein Ende der Gewalt­ex­zes­se gegen Schutz­su­chen­de an den EU-Außen­gren­zen in Kroa­ti­en. Dort wer­den sys­te­ma­tisch völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen, soge­nann­te Push Backs, mit äußers­ter Gewalt durch­ge­führt. Die Bru­ta­li­tät der kroa­ti­schen Grenz­po­li­zis­ten ist umfas­send doku­men­tiert – bei den Zurück­wei­sun­gen kommt es zu Miss­hand­lun­gen bis hin zu Fol­ter. Grund­prin­zi­pi­en des Flücht­lings­schut­zes blei­ben auf der Strecke.

Die­se ille­ga­len Prak­ti­ken fin­den an allen Land­gren­zen Euro­pas statt. Das kroa­ti­sche Bei­spiel zeigt aber, dass die Push-Back-Prak­ti­ken eine neue Qua­li­tät der Bru­ta­li­tät erreicht haben. Höchst beun­ru­hi­gend ist es, dass die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on, aber auch das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um die­se Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen schlicht­weg igno­riert. Von Deutsch­land erhielt die kroa­ti­sche Grenz­po­li­zei erst im Janu­ar 2020 neue tech­ni­sche Ausrüstung.

Kein Schen­gen-Award für Menschenrechtsverletzungen 

Die EU-Kom­mis­si­on belohn­te die bra­chia­len Tür­ste­her­qua­li­tä­ten Kroa­ti­ens bereits im Okto­ber 2019. Brüs­sel gab »grü­nes Licht« für die Voll­mit­glied­schaft Kroa­ti­ens im Schen­gen-Raum, Kroa­ti­en sei bereit für den Bei­tritt.  Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on macht damit deut­lich, dass schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen kein Hin­der­nis für eine Auf­nah­me ins Schen­gen-Gebiet sind.

»Push-Backs sind ein euro­päi­sches Pro­blem«, so Tea Vido­vić vom Croa­ti­an Cent­re for Peace Stu­dies in Zagreb. »Im Lich­te der kroa­ti­schen EU-Prä­si­dent­schaft sehen wir, dass Kroa­ti­en der EU-Poli­tik folgt. Wür­de die Grenz­po­li­tik nicht den Wün­schen der EU ent­spre­chen, Kroa­ti­en wür­de anders handeln«.

»Die­se Kom­pli­zen­schaft der EU muss auf­hö­ren. Statt Kroa­ti­en zu beloh­nen, soll­te die EU- Kom­mis­si­on als Hüte­rin der Ver­trä­ge end­lich ihre Pflicht erfül­len und ange­sichts der ekla­tan­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Kroa­ti­en ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­lei­ten und das Land sank­tio­nie­ren«, so Karl Kopp, Lei­ter Euro­pa von PRO ASYL.

In einer gemein­sa­men Erklä­rung for­dern PRO ASYL gemein­sam mit dem Croa­ti­an Cent­re for Peace Stu­dies, dem Netz­werk Kri­ti­sche Migra­ti­ons- und Grenz­re­gime­for­schung, den kroa­ti­schen zivil­ge­sell­schaft­li­chen Netz­wer­ken Are You Syrious? und Wel­co­me! Initia­ti­ve, den Orga­ni­sa­tio­nen Bordermonitoring.eu e.V. und bor­der­line-euro­pe ein Ende der Poli­zei­ge­walt an den kroa­ti­schen Gren­zen und die Ein­hal­tung inter­na­tio­na­len Rechts.

Im Ein­zel­nen for­dern die unter­zeich­nen­den Organisationen:

- eine sofor­ti­ge unab­hän­gi­ge Unter­su­chung der Gewalt­an­wen­dung durch die Poli­zei an den kroa­ti­schen Gren­zen. Die Täter in Uni­form müs­sen zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den, die Opfer geschützt werden;

- dass die EU-Kom­mis­si­on end­lich die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen ver­ur­teilt. Dies muss zu einem Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Kroa­ti­en führen;

- dass der Bei­tritt zum Schen­gen-Raum von der Ein­hal­tung des inter­na­tio­na­len und euro­päi­schen Rechts durch Kroa­ti­en abhän­gig gemacht wird;

- außer­dem eine gründ­li­che Unter­su­chung dar­über, inwie­fern EU-Gel­der in Kroa­ti­en dazu genutzt wer­den oder in Ver­gan­gen­heit genutzt wur­den, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu begehen.

Dar­über hin­aus müs­sen für Schutz­su­chen­de siche­re und lega­le Zugangs­we­ge geschaf­fen werden.

Lesen Sie die Erklä­rung in vol­ler Län­ge hier (Eng­lisch).

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