17.10.2022

Als ers­te Reak­ti­on kri­ti­siert  PRO ASYL das nun vor­ge­leg­te Kon­zept eines Bun­des­auf­nah­me­pro­gramms für gefähr­de­te Afghan*innen als unzu­rei­chend. In der vor­lie­gen­den Form ist das Pro­gramm nicht geeig­net, die am meis­ten  gefähr­de­ten Men­schen, die sich für Men­schen­rech­te und demo­kra­ti­sche Wer­te ein­ge­setzt haben, zu retten. 

Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on kri­ti­siert, dass sich das Auf­nah­me­pro­gramm aus­schließ­lich auf „afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge in Afgha­ni­stan“ bezieht. Schutz­su­chen­de, die sich bereits in Dritt­staa­ten befin­den, wer­den aus­ge­schlos­sen.  Außer­dem droht das Pro­gramm  zu einer Art Schutz­lot­te­rie mit gerin­gen Gewinn­chan­cen für gefähr­de­te Afghanin*innen zu werden.

Kei­ne Ein­engung der schutz­be­dürf­ti­gen Personengruppen 

Die For­de­rung der Bun­des­au­ßen­mi­nis­te­rin, Frau­en und Mäd­chen zu schüt­zen, ist voll­kom­men rich­tig.  Ihr Hin­weis dazu lau­tet: „Beson­ders an sie rich­tet sich des­halb das huma­ni­tä­re Auf­nah­me­pro­gramm, das heu­te end­lich an den  Start geht.“ PRO ASYL warnt davor, das Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm auf eini­ge schutz­be­dürf­ti­ge Per­so­nen­grup­pen zu ver­en­gen. Im Fal­le von Rache­ak­tio­nen durch das Tali­ban-Regime ist zu berück­sich­ti­gen, dass über­wie­gend männ­li­che Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge in des­sen Visier geraten.

Der Algo­rith­mus spielt Schicksal 

Nach den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung wird künf­tig de fac­to ein Algo­rith­mus ent­schei­den, wer von dem Bun­des­pro­gramm pro­fi­tie­ren wird – und nicht ein sach­lich begrün­de­ter Antrag, den Men­schen Fall für Fall prü­fen. Mit geschlos­se­nen Ja-Nein-Fra­gen soll her­aus­ge­fun­den wer­den, wer für das Pro­gramm in Fra­ge kommt.  Erst nach einer com­pu­ter­ge­stütz­ten Prio­ri­sie­rung sol­len sich Men­schen die vom Algo­rith­mus gefil­ter­ten Ein­zel­fäl­le anschau­en und Kurz­be­grün­dun­gen lesen. Eine indi­vi­du­el­le Gewich­tung der Anträ­ge ist nicht vorgesehen.

Bei dem vor­ge­se­he­nen IT-Scoring­sys­tem, wonach  die Anträ­ge gefähr­de­ter Afghan*innen mit digi­ta­len Punk­te­sys­tem und Algo­rith­men bewer­tet wer­den, besteht aus Sicht von PRO ASYL die Gefahr, dass ernst­haft gefähr­de­te Men­schen, die aber zum Bei­spiel mög­li­cher­wei­se nicht die nöti­gen Sprach- und IT-Kennt­nis­se mit­brin­gen, durch das Ras­ter fallen.

Zudem kri­ti­siert PRO ASYL, dass sich die Schutz­su­chen­den nicht selbst direkt für das Pro­gramm bewer­ben kön­nen. Das sol­len bestimm­te in Deutsch­land regis­trier­te und vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um akzep­tier­te Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen über­neh­men, eine staat­lich finan­zier­te Koor­di­nie­rungs­stel­le soll dann die ver­mit­tel­ten Anträ­ge einpflegen.

Trotz alle­dem: Auf­nah­me­pro­gramm beginnen! 

Obwohl das Pro­gramm man­gel­haft kon­zi­piert ist, ist es wich­tig, dass es nun star­tet, denn es ist fast der ein­zi­ge Hoff­nungs­schim­mer für Tau­sen­de ver­zwei­fel­te Men­schen. Im Inter­es­se der Ver­folg­ten muss jede Mög­lich­keit genutzt wer­den, um bedroh­te Men­schen vor den Tali­ban zu retten.

Um die Auf­nah­me afgha­ni­scher Menschenrechtsverteidiger*innen, Medi­en- und Kul­tur­schaf­fen­der, Frauenrechtler*innen und wei­te­rer höchst gefähr­de­ter  Per­so­nen zu orga­ni­sie­ren, müs­sen jedoch zusätz­lich zu einem Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm das Orts­kräf­te-Ver­fah­ren refor­miert, wei­ter­hin huma­ni­tä­re Visa erteilt und der Fami­li­en­nach­zug beschleu­nigt werden.

Orts­kräf­te­ver­fah­ren muss refor­miert werden

PRO ASYL for­dert, dass die Prü­fung von beson­ders drin­gen­den Ein­zel­fäl­len durch Ertei­lung von huma­ni­tä­ren Visa fort­ge­führt wird. Gleich­zei­tig muss das Orts­kräf­te­ver­fah­ren so refor­miert wer­den, dass alle Bedroh­ten, die für Deutsch­land gear­bei­tet haben, Schutz fin­den. Dafür ist eine Reform des Ver­fah­rens nötig, die den Begriff der Orts­kraft auf alle ent­lohn­ten und ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten für deut­sche Insti­tu­tio­nen, Orga­ni­sa­tio­nen und Unter­neh­men sowie Sub­un­ter­neh­men aus­wei­tet. PRO ASYL erin­nert dar­an, dass erst durch das Han­deln der west­li­chen Staa­ten Men­schen in Afgha­ni­stan in Gefahr gebracht wur­den. Wer als „ver­west­licht“ gilt, muss aus Afgha­ni­stan eva­ku­iert und auf­ge­nom­men werden.

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