Die Bundespolizeidirektion München legt Wert auf die Feststellung, dass es nicht zutrifft, dass die Bundespolizei per Durchsage nach zusätzlichen Plätzen für ihre Begleitmannschaft gesucht habe. Ein solches Verhalten gehöre auch nicht zu den Vorgehensweisen der Bundespolizei. Mit der Durchsage im Terminal, mit der potentiellen Passagieren des Air Malta-Fluges ein Geldbetrag angeboten worden sei, wenn sie ihren Platz zur Verfügung stellen, habe die Fluggesellschaft auf die Situation reagiert, dass der Flug überbucht war. Die Bundespolizei stehe mit dieser Durchsage in keinerlei Verbindung.