09.08.2011

Die Bun­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Mün­chen legt Wert auf die Fest­stel­lung, dass es nicht zutrifft, dass die Bun­des­po­li­zei per Durch­sa­ge nach zusätz­li­chen Plät­zen für ihre Begleit­mann­schaft gesucht habe. Ein sol­ches Ver­hal­ten gehö­re auch nicht zu den Vor­ge­hens­wei­sen der Bun­des­po­li­zei. Mit der Durch­sa­ge im Ter­mi­nal, mit der poten­ti­el­len Pas­sa­gie­ren des Air Mal­ta-Flu­ges ein Geld­be­trag ange­bo­ten wor­den sei, wenn sie ihren Platz zur Ver­fü­gung stel­len, habe die Flug­ge­sell­schaft auf die Situa­ti­on reagiert, dass der Flug über­bucht war. Die Bun­des­po­li­zei ste­he mit die­ser Durch­sa­ge in kei­ner­lei Verbindung.

 

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