05.12.2025

Pres­se­state­ment

Zur heu­ti­gen Ent­schei­dung des Bun­des­tags über die Abschaf­fung des Pflicht­an­walts in Abschie­bungs­haft und die Ein­stu­fung soge­nann­ter siche­rer Her­kunfts­län­der per Rechts­ver­ord­nung (Gesetz­ent­wurf hier) sagt Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL:

„Nahe­zu bei­läu­fig hat der Bun­des­tag heu­te zwei sehr pro­ble­ma­ti­sche Rege­lun­gen ver­ab­schie­det. Mit der Bestim­mung angeb­lich siche­rer Her­kunfts­staa­ten per Rechts­ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung wird ein Gesetz­ge­bungs­pro­zess absicht­lich umgan­gen, obwohl er ver­fas­sungs­recht­lich vor­ge­schrie­ben ist. Eine demo­kra­ti­sche und öffent­li­che Dis­kus­si­on soll ver­hin­dert wer­den, obwohl jede neue Bestim­mung siche­rer Her­kunfts­staa­ten das Recht auf ein fai­res Asyl­ver­fah­ren für die betrof­fe­nen Per­so­nen ein­schränkt. Mit der Abschaf­fung des Pflicht­an­walts in der Abschie­bungs­haft leis­tet die Regie­rung außer­dem einem schon lan­ge bestehen­den Skan­dal für unse­ren Rechts­staat Vor­schub: der mas­sen­haf­ten rechts­wid­ri­gen Abschiebungshaft“.

Wieb­ke Judith hat­te zu dem The­ma auch bereits als Sach­ver­stän­di­ge im Innen­aus­schuss gesprochen.

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