03.05.2010

PRO ASYL begrüßt die vol­le Wirk­sam­keit der UN-Kon­ven­ti­on für alle Kinder

PRO ASYL begrüßt den heu­ti­gen Beschluss der Bun­des­re­gie­rung, die Vor­be­hal­te zur UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zurück­zu­neh­men. Es ist ein über­fäl­li­ger Schritt, auf den Men­schen- und Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen seit 18 Jah­ren gedrängt haben. „Der Skan­dal, dass Flücht­lings- und Migran­ten­kin­dern die völ­ker­recht­li­chen Min­dest­rech­te vor­ent­hal­ten wur­den, wird nun end­lich been­det“, erklär­te Hei­ko Kauff­mann, Vor­stands­mit­glied von PRO ASYL. Dies sei ein guter Tag für das Völ­ker­recht und die Menschenrechte.

Die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on wur­de am 5. April 1992 durch Deutsch­land nur unter Vor­be­halt rati­fi­ziert. Die Kin­der­rech­te nach der UN-Kon­ven­ti­on kamen dem­nach in asyl- und aus­län­der­recht­li­chen Ver­fah­ren nicht zur Anwen­dung. Die Fol­ge die­ser Ungleich­be­hand­lung ist unter ande­rem, dass Min­der­jäh­ri­ge in asyl- und aus­län­der­recht­li­chen Ver­fah­ren bereits ab 16 Jah­ren wie Erwach­se­ne behan­delt wer­den und z.B. in Abschie­bungs­haft genom­men wer­den können.

Die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on sieht den Vor­rang des Kin­des­wohls bei allen staat­li­chen Maß­nah­men vor. PRO ASYL begrüßt, dass die­ses Prin­zip nun auch gegen­über Flücht­lings- und Migran­ten­kin­dern vol­le Wir­kung ent­fal­ten kön­nen wird.

Der Peti­ti­ons­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat­te bereits am 26. Sep­tem­ber 2001 emp­foh­len, die Vor­be­halts­er­klä­rung zur UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zurück­zu­neh­men. Ihm folg­ten wie­der­holt Beschlüs­se des Bun­des­ta­ges. Eben­so war die beab­sich­tig­te Vor­be­halts­rück­nah­me Gegen­stand von Koali­ti­ons­ver­trä­gen und Par­tei­pro­gram­men. Die Vor­gän­ger-Regie­run­gen haben die Rück­nah­me der Vor­be­hal­te letzt­lich mit dem Hin­weis auf den Wider­stand der Bun­des­län­der nicht umge­setzt. Die Län­der sei­en gemäß des Lin­dau­er Abkom­mens zu betei­li­gen. Am 26. März 2010 hat der Bun­des­rat sei­ne Blo­cka­de nun auf­ge­ge­ben und einen Beschluss gefällt, in dem er die Vor­be­halts­rück­nah­me begrüßt hat.

„Der heu­ti­ge Beschluss wäre das gute Ende die­ser schier unend­li­chen Geschich­te, wenn die Poli­tik nun unvor­züg­lich dar­an geht, die nach­hal­ti­ge Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on von Flücht­lings­kin­dern durch die voll­stän­di­ge Umset­zung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zu errei­chen“, sag­te Hei­ko Kauffmann.

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