High Court Irlands ruft EuGH zur EU-weiten Klärung an: Dürfen Asylsuchende trotz menschenrechtswidriger Lebensumstände nach Griechenland zurückgeschickt werden?
Gestern hat der Berufungsgericht Irlands (High Court) Irlands den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen. Er soll prüfen, ob durch Abschiebungen von Asylsuchenden nach Griechenland im Rahmen der Dublin II-Verordnung europäisches Recht verletzt wird. In Irland wurden daraufhin die anhängigen Verfahren gegen Dublin-Überstellungen nach Griechenland ausgesetzt.
Mit der Vorlage aus Irland sind wichtige Fragen, die derzeit auch dem deutschen Bundesverfassungsgericht vorliegen, beim Luxemburger EuGH anhängig, der eine EU-weit gültige Entscheidung treffen wird.
PRO ASYL begrüßt, dass nun die Fehlkonstruktion des europäischen Asylsystems auf höchster gerichtlicher Ebene behandelt wird. Es bedarf dringender Korrekturen.
„Wir erwarten eine Präzedenzentscheidung, die tausende Flüchtlinge betreffen wird, die aus anderen EU-Staaten nach Griechenland abgeschoben werden sollen“, sagte Marei Pelzer, Referentin von PRO ASYL.
Die Dublin II-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Staaten für Asylverfahren. Zumeist ist hiernach der Einreisestaat für den Asylbewerber zuständig, zurzeit sind dies insbesondere die südlichen EU-Mitgliedstaaten. Die menschenrechtswidrigen Zustände für Flüchtlinge in Griechenland, die in der letzten Woche zu einer Verurteilung Griechenlands durch den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof führten, sind für viele Flüchtlinge Anlass für den Versuch, in andere Länder weiterzureisen. Nach der Dublin II-Verordnung droht dann jedoch die Rücküberstellung nach Griechenland.
Seit Anfang September 2009 sind Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das im Laufe des Jahres entscheiden will, ob Überstellungen nach Griechenland verfassungsrechtlich zulässig sind.
PRO ASYL fordert eine Aussetzung aller Abschiebungen nach Griechenland, solange die desaströsen Zustände für Flüchtlinge dort anhalten.
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