07.07.2016

PRO ASYL: Gän­ge­lung ist das Gegen­teil von Integration

Das Inte­gra­ti­ons­ge­setz, das heu­te vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den soll, hat auf den letz­ten Metern eine wei­te­re Ver­schär­fung erfahren.

Bei der geplan­ten Wohn­ort­zu­wei­sung für aner­kann­te Flücht­lin­ge soll eine der Mög­lich­kei­ten, doch noch umzie­hen zu dür­fen, gestri­chen werden.

In der Kabi­netts­fas­sung des Gesetz­ent­wurfs war noch vor­ge­se­hen, dass auf Antrag die Wohn­sitz­auf­la­ge ent­fällt, wenn die Betrof­fe­nen ent­we­der „nicht nur vor­über­ge­hend ange­mes­se­nen Wohn­raum“  oder eine „sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung“ in einer ande­ren Kom­mu­ne fin­den (§ 12a Abs. 5 Auf­enhtG-Ent­wurf), was auch schon für sich genom­men schwie­rig genug gewe­sen wäre.

Die Mög­lich­keit, sich selbst ange­mes­se­nen Wohn­raum zu suchen und dann auch dort­hin zie­hen zu dür­fen, wur­de per Ände­rungs­an­trag der Gro­ßen Koali­ti­on gestri­chen. Das heißt, dass die Wohn­sitz­auf­la­ge bestehen bleibt, selbst wenn sich die Betrof­fe­nen erfolg­reich um Alter­na­ti­ven geküm­mert haben.

Dies zeigt, dass es der Koali­ti­on in Wirk­lich­keit um Gän­ge­lung von Flücht­lin­gen und nicht um erfolg­rei­che Inte­gra­ti­on geht. Eigen­in­itia­ti­ve und Inte­gra­ti­ons­be­mü­hun­gen wer­den so extrem erschwert – eine Rege­lung zu Las­ten der Flücht­lin­ge, aber auch der Aufnahmegesellschaft.

PRO ASYL lehnt das Vor­ha­ben der Wohn­sitz­auf­la­gen für Flücht­lin­ge und sub­si­di­är Geschütz­te als kon­tra­pro­duk­tiv und gegen das Völ­ker- und EU-Recht  ver­sto­ßend ab.

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