PRO ASYL: Gängelung ist das Gegenteil von Integration
Das Integrationsgesetz, das heute vom Bundestag verabschiedet werden soll, hat auf den letzten Metern eine weitere Verschärfung erfahren.
Bei der geplanten Wohnortzuweisung für anerkannte Flüchtlinge soll eine der Möglichkeiten, doch noch umziehen zu dürfen, gestrichen werden.
In der Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs war noch vorgesehen, dass auf Antrag die Wohnsitzauflage entfällt, wenn die Betroffenen entweder „nicht nur vorübergehend angemessenen Wohnraum“ oder eine „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ in einer anderen Kommune finden (§ 12a Abs. 5 AufenhtG-Entwurf), was auch schon für sich genommen schwierig genug gewesen wäre.
Die Möglichkeit, sich selbst angemessenen Wohnraum zu suchen und dann auch dorthin ziehen zu dürfen, wurde per Änderungsantrag der Großen Koalition gestrichen. Das heißt, dass die Wohnsitzauflage bestehen bleibt, selbst wenn sich die Betroffenen erfolgreich um Alternativen gekümmert haben.
Dies zeigt, dass es der Koalition in Wirklichkeit um Gängelung von Flüchtlingen und nicht um erfolgreiche Integration geht. Eigeninitiative und Integrationsbemühungen werden so extrem erschwert – eine Regelung zu Lasten der Flüchtlinge, aber auch der Aufnahmegesellschaft.
PRO ASYL lehnt das Vorhaben der Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge und subsidiär Geschützte als kontraproduktiv und gegen das Völker- und EU-Recht verstoßend ab.