26.04.2017

PRO ASYL appel­liert an den Bundestag

PRO ASYL for­dert den Bun­des­tag auf, drin­gen­de huma­ni­tä­re Bedürf­nis­se von getrenn­ten Flücht­lings­fa­mi­li­en nicht zu ver­ta­gen. Zwar ist es unüb­lich, dass Abge­ord­ne­te des Deut­schen Bun­des­ta­ges wäh­rend einer Legis­la­tur­pe­ri­ode von einer Regie­rungs­ko­ali­ti­on beschlos­se­ne Geset­ze ändern. In die­sem Fall appel­liert PRO ASYL ein­dring­lich, eine Aus­nah­me zu machen. Die Anträ­ge der Oppo­si­ti­on, die am Don­ners­tag zur Abstim­mung ste­hen, gehen in die rich­ti­ge Rich­tung. »Das Asyl­pa­ket II hat unmensch­li­che Fol­gen. Der Bun­des­tag muss sei­ne fata­le Ent­schei­dung kor­ri­gie­ren. Die Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs für sub­si­di­är Geschütz­te muss auf­ge­ho­ben wer­den und der Fami­li­en­nach­zug beschleu­nigt wer­den,« sagt Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Dies ist nicht nur huma­ni­tär und ver­fas­sungs­recht­lich gebo­ten. Es dient auch der Inte­gra­ti­on. Wer Angst um sei­ne Ange­hö­ri­gen hat, hat kaum die Ener­gie, um sich auf Sprach­er­werb, Aus­bil­dung, Arbeit und die Inte­gra­ti­on in Deutsch­land zu konzentrieren.

PRO ASYL appel­liert mit einer öffent­li­chen Peti­ti­on an die Abge­ord­ne­ten, die inhu­ma­ne Tren­nung von Flücht­lings­fa­mi­li­en zu been­den und den Fami­li­en­nach­zug zu ermög­li­chen. Mehr als 10.000 Unter­schrif­ten inner­halb von zwei Tagen zei­gen die Dringlichkeit.

Bei PRO ASYL, Flücht­lings­rä­ten, Bera­tungs­stel­len von Ver­bän­den und Initia­ti­ven und Anwalts­kanz­lei­en tref­fen eine Viel­zahl von Fäl­len ein, die dra­ma­tisch sind. Hier zwei Beispiele:

  • Die Fami­lie eines aner­kann­ten syri­schen Flücht­lings schafft es wegen der aku­ten Kriegs­hand­lun­gen nicht, für den Bot­schafts­ter­min in der Tür­kei im Juli 2016 die syrisch-tür­ki­sche Gren­ze zu pas­sie­ren. Dann wird die Lage vor Ort immer gefähr­li­cher. Anfang März 2017 wagt die Frau einen erneu­ten Ver­such, mit den Kin­dern in die Tür­kei zu flie­hen. Die Fami­lie ist nahe der tür­ki­schen Gren­ze, als die Mut­ter erschos­sen wird, ver­mut­lich von Mili­zen des soge­nann­ten Isla­mi­schen Staa­tes. Einem Ver­wand­ten gelingt es, die Kin­der in die Tür­kei zu holen, wo sie seit­dem auf die Zusam­men­füh­rung mit dem Vater warten.
  • Im März 2017 ertrank die Fami­lie eines in Deutsch­land sub­si­di­är Geschütz­ten in der Ägä­is. Nach über zwei Jah­ren Tren­nung hat­ten sich sei­ne Ehe­frau mit den zwei klei­nen Kin­dern zu ihm auf den Weg gemacht. Sein Rechts­an­walt Jere­mi­as Mamegha­ni hat sich in einem offe­nen Brief an den Bun­des­in­nen­mi­nis­ter gewandt.
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