06.07.2018

PRO ASYL: Druck auf ande­re EU-Staa­ten wird sys­te­ma­tisch erhöht

PRO ASYL befürch­tet, dass die Eini­gung der Gro­Ko im soge­nann­ten Asyl­streit erst der Beginn einer lang andau­ern­den emo­tio­nal hoch­ge­heiz­ten Asyl­de­bat­te zwi­schen den EU-Staa­ten sein wird. Neben den Tran­sit­ver­fah­ren hat die Gro­Ko eine weit­rei­chen­de und umfas­sen­de Inter­nie­rung der in ande­ren EU-Staa­ten regis­trier­ten Asyl­su­chen­den beschlos­sen, deren Dimen­si­on und Aus­maß noch nicht abseh­bar ist.

Auch für die Rege­lun­gen, die das Inland betref­fen, ist ein wei­te­rer Ver­schär­fungs­wett­lauf zu befürch­ten, in dem als rei­ne Ver­wal­tungs­tech­nik getarnt wird, was tie­fe Ein­grif­fe in das Recht bedeu­tet. Es ist kei­ne Lap­pa­lie, wenn die soge­nann­te »Nicht­ein­rei­se­fik­ti­on«, die für den Flug­ha­fen-Tran­sit­be­reich im Asyl­ge­setz gere­gelt ist, ohne Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren auf das Inland über­tra­gen wer­den soll und Ein­rich­tun­gen der Bun­des­po­li­zei in Grenz­nä­he oder der Flug­ha­fen-Tran­sit hier­für ohne Rechts­grund­la­ge her­hal­ten sollen.

Ergänzt wer­den soll die­ses Vor­ge­hen durch die Aus­wei­tung von Schlei­er­fan­dung und nicht näher genann­te »intel­li­gen­te grenz­po­li­zei­li­che Hand­lungs­an­sät­ze«. Dem­nach wer­den auch im Inland auf­ge­grif­fe­ne Flücht­lin­ge, die die Gren­ze längst über­schrit­ten haben, einem beschleu­nig­ten Ver­fah­ren in den AnkER-Ein­rich­tun­gen unter­zo­gen. De fac­to wer­den sich die­se als Sack­gas­sen mit gerin­gen Chan­cen auf Rechts­schutz erweisen.

Das Inter­es­se Deutsch­lands, die Zahl der Über­stel­lun­gen in ande­re EU-Staa­ten im Rah­men  des Dub­lin-Ver­fah­rens dras­tisch zu erhö­hen, spie­gelt sich bereits in den Sta­tis­ti­ken der ers­ten Mona­te 2018. Zugleich wer­den die Pro­ble­me, die Asyl­su­chen­de in die­sen Staa­ten haben, zu ihrem Recht zu kom­men, eben­so aus­ge­blen­det wie die Über­for­de­rung der Rand­staa­ten mit Unter­brin­gung und Ver­sor­gung, Durch­füh­rung eines fai­ren Ver­fah­rens und anschlie­ßen­der Integration.

Der Anteil der sog. Dub­lin-Ver­fah­ren, in denen es um die Zustän­dig­keit eines EU-Mit­glieds­staa­tes für das Asyl­ver­fah­ren geht, hat 2018 wei­ter zuge­nom­men auf 38,1% bezo­gen auf die Gesamt­zahl aller Asyl­ver­fah­ren (2017: 32,4%, 2016: 7,7%).

2018 hat es zum ers­ten Mal nach vie­len Jah­ren der Aus­set­zung von Rück­über­stel­lun­gen nach Grie­chen­land Über­stel­lun­gen gege­ben, ein Land, was bis­lang weder die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung von Asyl­ver­fah­ren gewähr­leis­tet, noch die rela­tiv gro­ße Zahl der in Grie­chen­land Ankom­men­den adäquat ver­sor­gen kann.

Nach wie vor unter­bin­den Ver­wal­tungs­ge­rich­te in vie­len Fäl­len in Eil­be­schlüs­sen Über­stel­lun­gen, so jede vier­te geplan­te Über­stel­lung nach Ita­li­en, die im Eil­ver­fah­ren ange­grif­fen wird. Bei Über­stel­lun­gen nach Bul­ga­ri­en sind es mehr als zwei Drit­tel aller Ent­schei­dun­gen, die die Über­stel­lung stoppen.

Die­se und wei­te­re Sta­tis­ti­ken fin­den sich in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf die Klei­ne Anfra­ge der Lin­ken (Ulla Jelp­ke u.a.) zur ergän­zen­den Asyl­sta­tis­tik für das ers­te Quar­tal und bis Mai 2018 – Schwer­punkt­fra­gen zum Dub­lin-Ver­fah­ren (BT-Drs. 19/3051).

»Es wird zum Lot­te­rie­spiel, wel­cher Ver­folg­te in Deutsch­land noch zu einem Asyl­ver­fah­ren zuge­las­sen wird, in dem die Flucht­grün­de geprüft wer­den. Die reichs­te Indus­trie­na­ti­on will sys­te­ma­tisch die Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen den ärme­ren Grenz­staa­ten, ins­be­son­de­re Grie­chen­land auf­drü­cken, die öko­no­misch von Deutsch­land abhän­gig sind. Flücht­lin­ge fun­ken in ganz Euro­pa SOS – aber es ist kein Land in Sicht, das sie schüt­zen will. Die natio­na­len Ego­is­men domi­nie­ren und zer­fres­sen die Wer­te­ba­sis Euro­pas, die Ach­tung der Men­schen­rech­te«, sag­te Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Es ist abseh­bar, dass Staa­ten wie Grie­chen­land, das für die in Deutsch­land ankom­men­den Flücht­lin­ge der wich­tigs­te Durch­rei­se­staat ist, nicht in der Lage ist, die dort regis­trier­ten Asyl­su­chen­den wie­der auf­zu­neh­men, ein fai­res Asyl­ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten und die aner­kann­ten Flücht­lin­ge zu inte­grie­ren. Es dro­hen men­schen­un­wür­di­ge Zustän­de gro­ßen Aus­ma­ßes, die kata­stro­pha­len Zustän­de auf den grie­chi­schen Ägä­is-Inseln wer­den erst der Anfang sein.

PRO ASYL wirft der Gro­Ko vor, den Druck auf die Erst­ein­rei­se­staa­ten in uner­träg­li­cher Hal­tung zu erhö­hen. »Deutsch­land wird vom Auf­nah­me­land zum Abschie­be­land in EU-Grenz­staa­ten umge­baut. Die Gefahr wächst, dass dort ohne inhalt­li­che Prü­fung der Schutz­be­dürf­tig­keit Flücht­lin­gen ein kur­zer Pro­zess gemacht wird und Abschie­bun­gen in gro­ßem Stil aus geschlos­se­nen Lagern der Per­spek­tiv­lo­sig­keit statt­fin­den«, sag­te Gün­ter Burk­hardt. Es ist unfass­bar, dass die Gro­Ko sich nun erdreis­tet, Fami­li­en­zu­sam­men­füh­run­gen aus Grie­chen­land nach Deutsch­land als Unter­stüt­zung dar­zu­stel­len. Wenn Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge auf der Flucht getrennt sind und sich Ange­hö­ri­ge der Kern­fa­mi­lie in Deutsch­land auf­hal­ten, haben die in Grie­chen­land ver­blie­be­nen einen Rechts­an­spruch nach der Dub­lin-Ver­ord­nung auf Ein­rei­se nach Deutsch­land. Gegen­wär­tig war­ten mehr als 3.000 Men­schen, oft Frau­en und Kin­der, auf die Ein­rei­se, die das BMI rechts­wid­rig seit letz­tem Jahr verzögert.

Im Beschluss der Gro­Ko heißt es unter ande­rem: »Für die­je­ni­gen Asyl­su­chen­den, die bereits in einem ande­ren EU-Mit­glied­staat regis­triert wur­den und im Inland ange­trof­fen wer­den, wird ein beson­de­res, beschleu­nig­tes Ver­fah­ren in den AnkER- Ein­rich­tun­gen eingeführt. Dies wird in Anleh­nung an die im Asyl­ge­setz bereits gere­gel­ten beson­de­ren Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen in einer eige­nen Vor­schrift nor­miert (BAMF- Ver­fah­rens­ab­schnit­te inner­halb von je einer Woche, Resi­denz­pflicht, kei­ne Ver­tei­lung auf die Kommunen).

Das beschleu­nig­te Ver­fah­ren begründet kei­nen Selbst­ein­tritt in die Asylsachprüfung, es ist auf die Zuständigkeitsprüfung nach der Dub­lin-Ver­ord­nung beschränkt. Durch einen verstärkten Ein­satz von Schlei­er­fahn­dun­gen und sons­ti­ge grenz­po­li­zei­li­che Handlungsansätze kann die Zahl derer deut­lich erhöht wer­den, die mit einem EURO­DAC-Ein­trag grenz­nah erfasst und umge­hend in die AnKER-Zen­tren gebracht werden. 

Deutsch­land wird die EU-Mit­glied­staa­ten an den Außen­gren­zen der Europäischen Uni­on bei der Bewältigung ihrer beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen unterstützen. Mit Spa­ni­en und Grie­chen­land ist des­halb zum Bei­spiel ver­ein­bart, die Fälle der Familienzusammenführungen schritt­wei­se abzu­ar­bei­ten und abzuschließen.«

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