12.06.2025

Wegen der sta­tio­nä­ren Grenz­kon­trol­len und Zurück­wei­sun­gen muss die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­lei­ten. Das for­dert PRO ASYL gemein­sam mit zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen aus Nach­bar­staa­ten Deutschlands.

Die Zurück­wei­sun­gen von Asyl­su­chen­den an deut­schen EU-Bin­nen­gren­zen ver­sto­ßen ein­deu­tig gegen euro­päi­sches Recht. Zudem dro­hen Ver­stö­ße gegen das Völ­ker­recht, schrei­ben zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen aus Deutsch­land, Öster­reich, Tsche­chi­en, Luxem­burg, Frank­reich, den Nie­der­lan­den, der Schweiz sowie die euro­päi­sche Dach­or­ga­ni­sa­ti­on Euro­pean Coun­cil on Refu­gees and Exi­les (ECRE) in dem heu­te ver­öf­fent­lich­ten offe­nen Brief an die Euro­päi­sche Kommission.

Stär­ke des Rechts über das Recht des Stär­ke­ren stellen

„Wer sol­che natio­na­len Allein­gän­ge zulässt, ver­letzt die Rech­te von Schutz­su­chen­den und ris­kiert den Zusam­men­halt der Euro­päi­schen Uni­on. Die Euro­päi­sche Uni­on muss bewei­sen, dass sie die Stär­ke des Rechts über das Recht des Stär­ke­ren stellt. Des­halb appel­lie­ren wir heu­te an die Kom­mis­si­on, ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land ein­zu­lei­ten“, so Karl Kopp, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Die unter­zeich­nen­den Orga­ni­sa­tio­nen appel­lie­ren an die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on, als „Hüte­rin der Ver­trä­ge“ ent­schie­den gegen die Miss­ach­tung euro­päi­schen Rechts vor­zu­ge­hen und die Ein­hal­tung gemein­sa­mer Regeln und Wer­te zu sichern. Natio­na­le Allein­gän­ge, die gel­ten­des EU-Recht miss­ach­ten, befeu­ern EU-Skep­sis, stär­ken rechts­extre­me Kräf­te und tra­gen zu einer gefähr­li­chen Rena­tio­na­li­sie­rung inner­halb der Uni­on bei .

„Die aktu­el­len Zurück­wei­sun­gen von Schutz­su­chen­den an den deut­schen Gren­zen sind ein Skan­dal. Sie sind nicht nur kurz­sich­tig und unmensch­lich, son­dern auch ein­deu­tig rechts­wid­rig. Wie zuletzt das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin bestä­tigt hat, ver­stößt Deutsch­land damit gegen vor­ran­gi­ges euro­päi­sches Recht. Trotz­dem will die Bun­des­re­gie­rung dar­an fest­hal­ten. Das wider­spricht fun­da­men­tal der Idee des euro­päi­schen Rechts­staa­tes“, so Karl Kopp.

Zum 40-jäh­ri­gen Bestehen des Schen­ge­ner Abkom­mens am Sams­tag, 14. Juni, machen die unter­zeich­nen­den Orga­ni­sa­tio­nen außer­dem dar­auf auf­merk­sam, dass die Rei­se­frei­f­rei­heit inner­halb des Schen­gen-Rau­mes durch Grenz­kon­trol­len ernst­haft bedroht wird

PRO ASYL hat beglei­tend zu dem offe­nen Brief heu­te auch for­mal Beschwer­dewegen der Zurück­wei­sung von Asyl­su­chen­den an den deut­schen Bin­nen­gren­zen bei der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on eingereicht.

Hin­ter­grund

Der Offe­ne Brief wur­de neben PRO ASYL von Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern zivil­ge­sell­schaft­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen aus sechs Nach­bar­staa­ten Deutsch­lands sowie der euro­päi­schen Dach­or­ga­ni­sa­ti­on Euro­pean Coun­cil on Refu­gees and Exi­les (ECRE) gezeich­net. Sie alle set­zen sich in ihrer Arbeit für die Wah­rung von Rechts­staat­lich­keit und Men­schen­rech­ten in der Euro­päi­schen Uni­on ein.

Was bereits zuvor offen­sicht­lich war, hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin am 2. Juni 2025 erneut mit Blick auf die Zurück­wei­sung von drei soma­li­schen Asyl­su­chen­den an der deutsch-pol­ni­schen Gren­ze, dar­un­ter eine min­der­jäh­ri­ge Jugend­li­che, bestä­tigt: Die Zurück­wei­sung von Asyl­su­chen­den an den deut­schen EU-Bin­nen­gren­zen ist rechts­wid­rig und ver­stößt gegen die Dub­lin-III-Ver­ord­nung. Den­noch hat die Bun­des­re­gie­rung ange­kün­digt, an den Kon­trol­len und Zurück­wei­sun­gen fest­hal­ten zu wol­len. PRO ASYL hat­te die Kla­gen der drei Schutz­su­chen­den über den PRO ASYL-Rechts­hil­fe­fonds unterstützt.

Alle Presse­mitteilungen