10.03.2011

Wie heu­te bekannt wur­de hat die schwarz-gel­be Koali­ti­on Ände­rungs­vor­schlä­ge zu ihrem eige­nen Ent­wurf eines Geset­zes zur Bekämp­fung von Zwangs­ehen vor­ge­legt. Im Schnell­ver­fah­ren will die Koali­ti­on eine neue Ver­schär­fungs­run­de im Aus­län­der­recht ein­läu­ten. Offen­sicht­lich sol­len popu­lis­ti­sche Ver­schär­fun­gen im Gegen­zug zum Blei­be­recht für einen klei­nen Teil der Gedul­de­ten erkauft werden.

PRO ASYL sieht die neu­en Sank­tio­nen beim Nicht­be­stehen eines Sprach­tests als blan­ken Popu­lis­mus an. Die Bun­des­re­gie­rung soll­te ein aus­rei­chen­des Ange­bot an Sprach­kur­sen schaf­fen anstatt Migran­ten und Migran­ten als „Inte­gra­ti­ons­ver­wei­ge­rer“ zu stigmatisieren.

In dem Geset­zes­pa­ket ist außer­dem die vom Bun­des­rat vor­ge­schla­ge­ne Blei­be­rechts­re­ge­lung für gut inte­grier­te Jugend­li­che ent­hal­ten – aller­dings mit Ver­schlech­te­run­gen. Der Bun­des­rat hat­te im Dezem­ber 2010 eine neue Rege­lung vor­ge­schla­gen, wonach Jugend­li­che nach sechs­jäh­ri­gem Auf­ent­halt und eben­so lan­gem „erfolg­rei­chen“ Schul­be­such ein Blei­be­recht erlan­gen kön­nen. PRO ASYL kri­ti­siert, dass der ein­stim­mig gemach­te Vor­schlag des Bun­des­ra­tes nun noch wei­ter ver­schärft wer­den soll und eine all­ge­mei­ne Blei­be­rechts­re­ge­lung für die Gedul­de­ten auf die lan­ge Bank gescho­ben wird.

Mit dem Blei­be­recht für gut inte­grier­te Jugend­li­che wird ein Groß­teil der Gedul­de­ten schlicht über­gan­gen. PRO ASYL schätzt, dass nur etwa 7.000–7.500 Per­so­nen von dem Blei­be­recht pro­fi­tie­ren wür­den. Für das Gros der heu­te rund 86.000 Gedul­de­ten, von denen rund zwei Drit­tel bereits län­ger als sechs Jah­re in Deutsch­land leben, wür­de es wie­der kei­ne Lösung geben.

Nach den Vor­stel­lun­gen der Bun­des­re­gie­rung soll das Blei­be­recht für die Eltern der gut inte­grier­ten Jugend­li­chen nun unter erheb­lich stren­ge­ren Anfor­de­run­gen erteilt wer­den als es der Bun­des­rat vor­ge­schla­gen hat­te. Der Beschluss des Bun­des­rats ließ eine „über­wie­gen­de Lebens­un­ter­halts­si­che­rung“ sei­tens der Eltern aus­rei­chen. Dies ist ange­sichts des­sen, dass die Betrof­fe­nen über Jah­re vom Arbeits­markt gesetz­lich fern­ge­hal­ten wur­den, eine rea­lis­ti­sche Rege­lung. Dage­gen will die Bun­des­re­gie­rung nun eine voll­stän­di­ge Lebens­un­ter­halts­si­che­rung vor­aus­set­zen. Im Ergeb­nis führt dies dazu, dass für die Eltern das Blei­be­recht schlicht nicht erreich­bar ist und sie spä­tes­tens mit der Voll­jäh­rig­keit ihrer Kin­der mit ihrer eige­nen Abschie­bung rech­nen müssen.

Auf Beden­ken stößt wei­ter­hin das Kri­te­ri­um eines „erfolg­rei­chen Schul­be­suchs“. Es ist mit einem ver­trau­ens­vol­len Leh­rer-Schü­ler-Ver­hält­nis unver­ein­bar, dass Ein­schät­zun­gen von Schu­len und Leh­rern dar­über ent­schei­den, ob die Betrof­fe­nen abge­scho­ben wer­den oder nicht. Was ein erfolg­rei­cher Schul­be­such sein soll, ist so unbe­stimmt, dass der Will­kür Tür und Tor geöff­net wird. Die Vor­griffs­re­ge­lun­gen ver­schie­de­ner Län­der haben bereits gezeigt, dass es zu einer extrem unein­heit­li­chen Anwen­dung die­ses Kri­te­ri­ums kom­men würde.

PRO ASYL appel­liert an die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen, eine bun­des­ge­setz­li­che Blei­be­rechts­re­ge­lung zu schaf­fen, die sich an den Rea­li­tä­ten der in Deutsch­land leben­den Men­schen ori­en­tiert und auch in Zukunft den lang­jäh­rig hier Leben­den eine wirk­li­che Per­spek­ti­ve eröffnet.

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