20.11.2014

Der Gesetz­ent­wurf zur Neu­be­stim­mung des Blei­be­rechts und der Auf­ent­halts­be­en­di­gung soll bereits am 3. Dezem­ber 2014 im Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­det wer­den. Dem Ver­neh­men nach ist der Gesetz­ent­wurf so umfor­mu­liert wor­den, dass eine Zustim­mung des Bun­des­ra­tes ent­fällt. Am Ende stün­de die wohl mas­sivs­te Ver­schär­fung des Auf­ent­halts­rechts seit 1993.

PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­län­der, sich bei der Bun­des­re­gie­rung für eine wirk­sa­me Blei­be­rechts­re­ge­lung ein­zu­set­zen. Die geplan­ten Ver­schär­fun­gen müs­sen ver­hin­dert werden.

PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt befürch­tet „eine Aus­he­be­lung der im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­ten Blei­be­rechts­re­ge­lung durch die Hintertür“.

Vor­ge­se­hen ist, dass einem Aus­län­der, der sei­ner Aus­rei­se­pflicht nicht inner­halb einer ihm gesetz­ten Frist nach­ge­kom­men ist, ein Auf­ent­halts­ver­bot erteilt wer­den kann. Damit kön­nen poten­ti­ell alle Gedul­de­ten von der Blei­be­rechts­re­ge­lung aus­ge­schlos­sen wer­den. Denn für die Dau­er des Auf­ent­halts­ver­bots soll kei­ne Auf­ent­halts­er­laub­nis erteilt wer­den dürfen.

Im Ver­gleich zum ers­ten Refe­ren­ten­ent­wurf, soll zwar nun vor­ge­se­hen sein, dass die Aus­län­der­be­hör­den die Mög­lich­keit erhal­ten, von die­sem Ver­bot der Ertei­lung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis abzu­wei­chen. PRO ASYL befürch­tet aller­dings, dass die­ser Kom­pro­miss in der Pra­xis kaum zu einer Ent­schär­fung die­ser Rege­lung füh­ren wird. In der Hand restrik­ti­ver Aus­län­der­be­hör­den kann die Rege­lung wei­ter­hin dazu genutzt wer­den, das Blei­be­recht leer lau­fen zu lassen.

„Die Umset­zung des im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ab­re­de­ten Blei­be­rechts wird als tro­ja­ni­sches Pferd zur Ein­schleu­sung mas­si­ver Ver­schär­fun­gen in das Auf­ent­halts­ge­setz miss­braucht“, kri­ti­siert Burkhardt.

Das Geset­zes­pa­ket sieht neben dem Blei­be­recht für lang­jäh­rig gedul­de­te Flücht­lin­ge eine mas­si­ve Aus­wei­tung der Abschie­bungs­haft in Dub­lin-Fäl­le vor. Auch das Aus­wei­sungs­recht soll ver­schärft werden.

Zudem sol­len Wie­der­ein­rei­se­sper­ren für als „offen­sicht­lich unbe­grün­det“ abge­lehn­te Asyl­su­chen­de ein­ge­führt wer­den. Die davon Betrof­fe­nen wür­den nach ihrer Abschie­bung aus Deutsch­land in kein ande­res EU-Land mehr ein­rei­sen kön­nen. Ver­su­chen sie es den­noch, droht die Kri­mi­na­li­sie­rung. Sie kämen dann nicht in Abschiebung.

Die geplan­ten  Ände­run­gen hat PRO ASYL in der bei­gefüg­ten ers­ten Ein­schät­zung ana­ly­siert.

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