09.06.2017

For­de­run­gen von PRO ASYL zur Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Dresden

Die Kon­fe­renz der Innen­mi­nis­ter und ‑sena­to­ren von Bund und Län­dern (IMK) tagt ab Mon­tag in Dres­den. PRO ASYL bezieht Position:

  1. Die Län­der müs­sen gegen die feh­ler­träch­ti­ge Ent­schei­dungs­hek­tik des BAMF Posi­ti­on bezie­hen. Abge­lehn­te Afgha­ni­stan-Fäl­le müs­sen revi­diert und neu bear­bei­tet werden.
  2. Die vor­über­ge­hen­de Aus­set­zung von Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan ist ange­sichts der kata­stro­pha­len Lage nicht aus­rei­chend. PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­län­der, sich auf einen Stopp aller Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan zu verständigen.
  3. Nach der geplan­ten Dub­lin-IV-Reform sol­len ohne jede zeit­li­che Befris­tung Abschie­bun­gen in EU-Staa­ten z.B. wie Bul­ga­ri­en, Grie­chen­land oder Ungarn voll­zo­gen wer­den. PRO ASYL warnt ent­schie­den vor solch einer Reform.

1. Fol­gen der feh­ler­haf­ten BAMF-Ent­schei­dun­gen gehen auf Kos­ten der Flücht­lin­ge und der Bundesländer

PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­län­der, sich ein­deu­tig gegen die Über­las­tung der Ver­wal­tungs­ge­rich­te durch das BAMF zu stel­len. Allein im ers­ten Quar­tal 2017 gin­gen bun­des­weit rund 97.000 Kla­gen gegen Asyl­be­schei­de ein. Zum Ver­gleich: Im gesam­ten Jahr 2016 waren es 181.600 Kla­gen. Die qua­li­ta­tiv schlech­te Ent­schei­dungs­pra­xis des Bun­des­am­tes führt zur Über­las­tung der Jus­tiz. Die Kos­ten für teu­re Rich­ter­stel­len tra­gen die Länder.

PRO ASYL geht davon aus, dass in tau­sen­den von Fäl­len die Qua­li­täts­män­gel zur Ableh­nung geführt haben. Im Jahr 2017 wur­den bis Mai rund 146.000 Asyl­an­trä­ge abge­lehnt, im Jahr 2016 rund 174.000. Bei Afgha­nIn­nen gab es 2016 rund 25.000 Ableh­nun­gen, 2017 bis Mai waren es mehr als 42.000. Sämt­li­che Afgha­ni­stan-Ableh­nun­gen basie­ren auf ver­al­te­ten Infor­ma­tio­nen zur Lage. Zudem wird Schutz­su­chen­den vor­ge­hal­ten, es gebe siche­re Gebie­te, in die sie gehen könn­ten. PRO ASYL kri­ti­siert dies als rei­ne Spe­ku­la­ti­on. Neben Afgha­ni­stan gehen auch die Ableh­nungs­zah­len für Ira­ke­rIn­nen in die Höhe: Von den 44.620 Ent­schei­dun­gen zwi­schen Janu­ar und Mai 2017 wur­den 16.234 abge­lehnt (36,4 %).

Mit der Ver­la­ge­rung der Pro­ble­me auf die Jus­tiz und einer Auf­sto­ckung der Rich­ter­stel­len wird das Pro­blem nicht zu lösen sein. Im Asyl­recht qua­li­fi­zier­te Rich­ter sind Man­gel­wa­re. Es ist Auf­ga­be des Bun­des­am­tes, sich selbst so zu orga­ni­sie­ren, dass Ver­fol­gungs­grün­de dort fest­ge­stellt wer­den können.

Wer glaubt, die­se Mas­sen­ab­leh­nun­gen wür­den in abseh­ba­rer Zeit in Mas­sen­ab­schie­bun­gen glei­cher Grö­ßen­ord­nung mün­den, der täuscht sich und ver­hin­dert in gro­ßem Maße die Inte­gra­ti­on vie­ler, die noch über eine län­ge­re Zeit in Deutsch­land leben wer­den. Nicht ohne Grund gab es in den letz­ten Jah­ren in Deutsch­land immer wie­der Bleiberechtsregelungen.

Die Bun­des­län­der müs­sen sich gegen­über dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um klar posi­tio­nie­ren. PRO ASYL for­dert, alle in 2016 und 2017 abge­lehn­ten Anträ­ge von Afgha­nIn­nen müs­sen vom BAMF revi­diert und neu bear­bei­tet werden.

2. Kei­ne Abschie­bun­gen nach Afghanistan

Der Afgha­ni­stan-Bericht des Spe­cial Inspec­tor Gene­ral for Afgha­ni­stan Recon­s­truc­tion (SIGAR) für den US-Kon­gress vom 30. April 2017 legt den immer grö­ßer wer­den­den Kon­troll­ver­lust der afgha­ni­schen Streit­kräf­te und den wach­sen­den Ein­fluss der Tali­ban offen. Im Ver­gleich zu Janu­ar 2016 zum Stand vor der Früh­jahrs­of­fen­si­ve der Tali­ban gilt: Aktu­ell sind 11% weni­ger Distrik­te unter Regie­rungs­kon­trol­le oder ‑ein­fluss, 6% mehr Distrik­te umkämpft, und 5% mehr Distrik­te unter Kon­trol­le oder Ein­fluss der Auf­stän­di­schen (gerun­de­te Anga­ben). Der aktu­el­le Fol­ter-Bericht des afgha­ni­schen UNO-Pro­gramms UNAMA aus April 2017 belegt, dass exzes­si­ve Gewalt auch in den von der Regie­rung kon­trol­lier­ten Gebie­ten herrscht und auch die­se Regio­nen regel­mä­ßig nicht als sicher klas­si­fi­ziert wer­den dür­fen. Schließ­lich hat UNAMA Opfer­zah­len für das ers­te Quar­tal 2017 vor­ge­legt. Dem­nach gibt es mehr Opfer unter Frau­en, Kin­dern und in Kabul.

In Deutsch­land wer­den bis­lang die inter­na­tio­na­len Berich­te über die Ver­schlech­te­rung der Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan nicht zur Kennt­nis genom­men. UNHCR hat im Dezem­ber 2016 fest­ge­stellt, dass sich die Gesamt­si­cher­heits­la­ge seit April 2016 rapi­de ver­schlech­tert hat. Zwi­schen siche­ren und unsi­che­ren Regio­nen kön­ne man »auf­grund der sich stän­dig ändern­den Sicher­heits­la­ge« in dem Bür­ger­kriegs­land gar nicht unterscheiden.

Aus unse­rer Sicht ist es Pflicht des Bun­des­am­tes, sämt­li­che in 2017 erlas­se­nen nega­ti­ven Beschei­de vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Fak­ten­la­ge zu revi­die­ren. Gera­de die Aus­füh­run­gen des UNHCR sind nach einem Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes (vgl. Beschluss vom 12.03.2008 – 2 BvR 378/05) zwin­gend zu beachten.

PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­län­der, sich auf einen Stopp aller Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan zu ver­stän­di­gen. Die vor­über­ge­hen­de Aus­set­zung von Abschie­bun­gen ist ange­sichts der kata­stro­pha­len Lage nicht aus­rei­chend. Der Beschluss der Bun­des­re­gie­rung lässt wei­ter­hin vie­le Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­räu­me für wei­te­re Abschiebungen.

Dehn­bar ist zum Bei­spiel der Begriff der »Aus­rei­se­pflich­ti­gen, die hart­nä­ckig ihre Mit­wir­kung an der Iden­ti­täts­fest­stel­lung ver­wei­gern«. Schutz­su­chen­den ohne Pass kann das pau­schal unter­stellt wer­den. Der Fall des afgha­ni­schen Schü­lers aus Nürn­berg zeigt, wie umstrit­ten die Fra­ge oft ist, ob jemand sich tat­säch­lich einer Mit­wir­kungs­pflicht ent­zo­gen hat. Trotz mehr­fa­cher Vor­spra­che zur Pass­be­schaf­fung bei der afgha­ni­schen Bot­schaft wur­de dem Betrof­fe­nen man­geln­de Mit­wir­kung vor­ge­wor­fen. Auch die Begrif­fe »Straf­tä­ter« und »Gefähr­der« sind in höchs­tem Mas­se pro­ble­ma­tisch und wer­den zudem höchst unter­schied­lich inter­pre­tiert. Auch für sie gel­ten die Menschenrechte.

3. Abschie­bun­gen in ande­re EU-Staaten

Nach einem Bericht des Redak­ti­ons­Netz­werks Deutsch­land wol­len die Innen­mi­nis­ter ohne jeg­li­che zeit­li­che Befris­tung Schutz­su­chen­de in ande­re EU-Staa­ten abschie­ben kön­nen. Der den Medi­en vor­lie­gen­de Beschluss­vor­schlag zur Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz soll dies unter­stüt­zen. PRO ASYL warnt ent­schie­den vor solch einer weit­rei­chen­den Reform. Der ersatz­lo­se Weg­fall der Fris­ten wird dazu füh­ren, dass Recht­lo­sig­keit ent­steht. Ange­sichts der ekla­tan­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in Staa­ten wie Ungarn und Bul­ga­ri­en dür­fen Über­stel­lun­gen nicht voll­zo­gen wer­den. Wenn die 6‑Mo­nats-Frist für Über­stel­lun­gen weg­fällt und eine Abschie­bung in Staa­ten wie Ungarn, Bul­ga­ri­en oder Grie­chen­land den­noch schei­tert, wer­den Asyl­an­trä­ge über Mona­te oder Jah­re hin­weg in kei­nem EU-Staat inhalt­lich geprüft wer­den. Die Dub­lin-Ver­ord­nung wird zu einer kom­plet­ten Unzu­stän­dig­keits-Rege­lung. So wer­den Inte­gra­ti­ons­per­spek­ti­ven zerstört.

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