20.08.2021

In Afgha­ni­stan herr­schen wie­der die Tali­ban, vie­le Men­schen sind in Lebens­ge­fahr. Deutsch­land muss die begon­ne­nen Eva­ku­ie­run­gen fort­füh­ren, den Fami­li­en­nach­zug zu in Deutsch­land leben­den Afghan*innen beschleu­ni­gen, über Lan­des- und Bun­des­auf­nah­me­pro­gram­me eine län­ger­fris­ti­ge Auf­nah­me pla­nen und Afghan*innen hier end­lich Schutz geben.

Am Sonn­tag, 15. August 2021, haben nach 20 Jah­ren die Tali­ban in Afgha­ni­stan wie­der die Macht über­nom­men. Ein bit­te­rer Satz. Für vie­le Afghan*innen, die sich in den letz­ten Jah­ren für Frei­heit, Demo­kra­tie sowie Frau­en- und Men­schen­rech­te ein­ge­setzt haben, bedeu­tet die Macht­über­nah­me eine aku­te Gefahr für ihre Sicher­heit und ihr Leben.

Auch wenn man­che Tali­ban aktu­ell Krei­de gefres­sen haben und eine PR-Kam­pa­gne fah­ren: Eine mas­si­ve Ver­schlech­te­rung der Men­schen­rechts­la­ge in Afgha­ni­stan ist zu erwar­ten. Aus Herat wur­de bei­spiels­wei­se nach der Ein­nah­me durch die Tali­ban berich­tet, dass Frau­en die Uni­ver­si­tät oder ihre Büros nicht mehr betre­ten durf­ten (Mel­dung vom 14.08.2021). In Jalal­abad wur­den laut Berich­ten zwei Jour­na­lis­ten, die bei einer Demons­tra­ti­on berich­te­ten, von Tali­ban ver­prü­gelt. Zudem soll es zu Durch­su­chun­gen bei Journalist*innen gekom­men sein (Mel­dung vom 19.08.2021). Aus Kan­da­har wur­den öffent­li­che Hin­rich­tun­gen gemel­det (Mel­dung vom 19.08.2021). Amnes­ty Inter­na­tio­nal doku­men­tier­te bereits bru­ta­le Tötun­gen von Haza­ra, einer eth­ni­schen Min­der­heit in Afgha­ni­stan, nach Macht­über­nah­me der Tali­ban in der Pro­vinz Ghaz­ni (Mel­dung vom 19.08.2021).

Wäh­rend vie­len Afghan*innen also vor Ort um ihr Leben und ihre Sicher­heit ban­gen, panisch ver­su­chen, noch über den Flug­ha­fen in Kabul das Land zu ver­las­sen und ihre Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land krank vor Sor­ge sind, haben man­che Politiker*innen in Deutsch­land nichts Bes­se­res zu tun, als das rechts­po­pu­lis­ti­sche Man­tra „2015 darf sich nicht wie­der­ho­len“ aus der Schub­la­de her­vor­zu­kra­men. Das ist ange­sichts des Leids in Afgha­ni­stan nicht nur men­schen­ver­ach­tend, es igno­riert auch die Sach­la­ge vor Ort. Denn aktu­ell droht Afgha­ni­stan für vie­le Men­schen zur Fal­le zu wer­den. Die Tali­ban kon­trol­lie­ren die meis­ten Grenz­über­gan­ge und Nach­bar- bzw. Tran­sit­staa­ten wir der Iran und die Tür­kei machen ihre Gren­zen dicht (Bericht vom 19.08.2021).

Was sich von 2015 wirk­lich nicht wie­der­ho­len darf ist, dass Tau­sen­de Men­schen auf der Flucht ster­ben. Es müs­sen jetzt siche­re Flucht­we­ge geschaf­fen und Afghan*innen geschützt werden.

In ganz Deutsch­land gibt es Demons­tra­tio­nen und PRO ASYL ruft zur Betei­li­gung auf, ins­be­son­de­re zur Demons­tra­ti­on in Ber­lin am Sonn­tag, 22. August, ab 13 Uhr!

For­de­run­gen von PRO ASYL:

1.       Eva­ku­ie­run­gen fort­füh­ren, so lan­ge es geht  – ALLE gefähr­de­ten Men­schen rausholen
Die aktu­el­len Sze­nen am Flug­ha­fen in Kabul sind erschüt­ternd. Obwohl eine Auf­nah­me von soge­nann­ten Orts­kräf­ten – aller­dings in viel zu begrenz­tem Umfang – schon im Mai beschlos­sen wur­de und die Bun­des­wehr Ende Juni das Land ver­ließ, wur­de wochen­lang in büro­kra­ti­schen Ver­fah­ren die Gefähr­dung ein­zel­ner Men­schen geprüft und kei­ne Eva­ku­ie­rung gestar­tet. Die weni­gen Glück­li­chen, denen die Auf­nah­me bereits zuge­sagt wur­de, muss­ten ihre Aus­rei­se selbst orga­ni­sie­ren und bezah­len. Dabei war damals schon klar: sobald die Tali­ban die Macht über­neh­men, sind alle Afghan:innen, die für aus­län­di­sche Ein­rich­tun­gen gear­bei­tet haben, akut bedroht. PRO ASYL hat­te schon im April For­de­run­gen an die zustän­di­gen Minis­te­ri­en ver­schickt, um die Auf­nah­me aus­zu­wei­ten und zu vereinfachen.

Nun ist eine Eva­ku­ie­rung ange­lau­fen, die aller­dings zunächst auf deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge und weni­ge Orts­kräf­te begrenzt ist. Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer ver­kün­de­te auf einer Pres­se­kon­fe­renz am 19. August 2021, dass neben den Orts­kräf­ten auch ande­re »beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge« wie Frau­en­recht­le­rin­nen über den § 22 Auf­enthG auf­ge­nom­men wer­den sollen.

Alle gefähr­de­ten Men­schen schüt­zen: Tat­säch­lich sind sehr vie­le Men­schen akut gefähr­det und müs­sen Teil der Eva­ku­ie­rungs­maß­nah­me wer­den, ein­schließ­lich aller Fami­li­en­mit­glie­der. Eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung gibt es für Bedroh­te mit Bezug zu Deutsch­land. Hier­zu gehö­ren u.a.:

•         Alle Afghan:innen, die für deut­sche Minis­te­ri­en, deutsch finan­zier­te Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen gear­bei­tet haben – unab­hän­gig davon zu wel­chem Zeit­punkt die­se Tätig­keit war. Dies muss auch für bei Sub­un­ter­neh­men Beschäf­tig­ten gel­ten. Es kann nicht sein, dass jemand der jah­re­lang die deut­sche Bot­schaft geschützt hat, jetzt nicht im Gegen­zug von Deutsch­land geschützt wird!
•         Hin­zu kom­men Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge von in Deutsch­land leben­den Afghan:innen, auch sie sind nun akut gefähr­det. Zum Teil war­ten sie bereits seit Jah­ren auf Visa zum Fami­li­en­nach­zug warten.
•         Journalist:innen, die für deut­sche Medi­en gear­bei­tet oder sich ihn ihnen kri­tisch geäu­ßert haben.
•         Wissenschaftler:innen, die in Deutsch­land stu­diert oder geforscht haben;.

Es müs­sen zudem alle auf­ge­nom­men wer­den, die sich in den letz­ten Jah­ren für ein frei­es und demo­kra­ti­sches Afgha­ni­stan ein­ge­setzt haben, wie Frau­en­rechts- und Menschenrechtsverteidiger:innen, Autor:innen, Künstler:innen, Sportler:innen und des­we­gen stark gefähr­det sind oder beson­ders schutz­be­dürf­tig sind wie Ange­hö­ri­ge reli­giö­ser, eth­ni­scher und sexu­el­ler Minderheiten.

Die gefähr­de­ten Per­so­nen müs­sen mit ihren Fami­li­en geret­tet wer­den! Beim Fami­li­en­be­griff darf nicht auf die deut­sche Kern­fa­mi­lie (Vater, Mut­ter, min­der­jäh­ri­ges Kind) abge­stellt wer­den, denn dies ent­spricht auch nicht der Gefähr­dungs­la­ge! PRO ASYL liegt der Fall einer jun­gen Frau vor, die als ein­zi­ges Fami­li­en­mit­glied in Kabul blei­ben muss­te, weil sie bereits voll­jäh­rig ist – der Rest konn­te mit ihrem Vater als Orts­kraft noch Anfang Juli aus­rei­sen. Als allein­ste­hen­de jun­ge Frau befin­det sie sich nun in einer sehr pre­kä­ren Lage.

Die Rache der Tali­ban hat sich auch in der Ver­gan­gen­heit schon gegen erwach­se­ne Söh­ne von Orts­kräf­ten gerich­tet. Auch hier­zu kennt PRO ASYL ent­spre­chen­de Fäl­le. Wie die Deut­sche Wel­le bekannt mach­te, wur­de ein Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ger eines DW-Jour­na­lis­ten von der Tali­ban erschos­sen, als sie den Jour­na­lis­ten – der inzwi­schen in Deutsch­land arbei­tet – nicht antrafen.

Trans­pa­ren­te Ver­fah­ren:
Bis­lang ist das Ver­fah­ren sehr intrans­pa­rent und die oft ver­zwei­fel­ten Men­schen wis­sen nicht wo sie sich hin­wen­den sol­len. Eini­ge Hot­lines und Mail­adres­sen sind mitt­ler­wei­le bekannt – die­se müs­sen aber auch bear­bei­tet wer­den und die Men­schen eine Rück­mel­dung erhal­ten! Es kann zudem nicht sein, dass in der aktu­el­len Situa­ti­on auf For­ma­li­en wie einen Pass bestan­den wird, wenn ande­re Iden­ti­täts­nach­wei­se wie eine Taz­ki­ra vorliegen.

Siche­rer Weg zum Flug­ha­fen: Aus Kabul wird berich­tet, dass es für vie­le Afghan:innen kaum mög­lich ist, sicher zum Flug­ha­fen zu kom­men oder dass sie dort nicht auf das Gelän­de gelas­sen wer­den. Sie schei­tern an den Stra­ßen­sper­ren der Tali­ban oder an der mili­tä­ri­schen Absi­che­rung des Flug­ha­fens. Die Bun­des­re­gie­rung muss sich – so bit­ter es ist – gegen­über den neu­en Macht­ha­bern dafür ein­set­zen, dass es siche­re Wege zum Flug­ha­fen gibt! Die Luft­brü­cke muss so lan­ge wie irgend mög­lich auf­recht­erhal­ten wer­den! Hier ist jetzt die Soli­da­ri­tät aller NATO-Part­ner gefragt, vor allem der USA. Nie­mand darf zurück­ge­las­sen werden.

Auf­nah­me nicht nur aus Kabul:
Es war zudem ein gra­vie­ren­der Feh­ler in der Pla­nung der Auf­nah­me der Orts­kräf­te, dass die­se nur aus Afgha­ni­stan direkt ihre Gefähr­dungs­an­zei­gen stel­len durf­ten und von dort aus­rei­sen soll­ten. So flo­hen vie­le nach Kabul anstatt in Nach­bar­län­dern – und sit­zen dort nun in der Fal­le, wie Mar­kus Gro­ti­an vom Paten­schafts­netz­werk Afgha­ni­sche Orts­kräf­te bit­ter bilan­ziert. Dies muss jetzt noch geän­dert wer­den, um doch in Aus­land geflüch­te­te Orts­kräf­te auf­zu­neh­men. Auch die Auf­nah­me von ande­ren gefähr­de­ten Grup­pen muss aus ande­ren Län­dern ermög­licht werden.

2.       Fami­li­en von hier leben­den Schutz­be­dürf­ti­gen sind in Afgha­ni­stan gefähr­det: Ein­fa­cher und schnel­ler Familiennachzug
Der Fami­li­en­nach­zug zu in Deutsch­land leben­den Afghan:innen muss drin­gend ver­ein­facht wer­den, um die Men­schen sicher zu ihren Ver­wand­ten zu holen. Um Visa mög­lichst schnell zu bear­bei­ten, soll­te über eine soge­nann­te Glo­bal­zu­stän­dig­keit das Stel­len von Visa­an­trä­gen für afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge an allen deut­schen Bot­schaf­ten ermög­licht werden.

Seit dem Bom­ben­an­schlag auf die deut­sche Bot­schaft in Kabul im Mai 2017 müs­sen Afghan:innen mit Fami­lie in Deutsch­land nach Islam­abad oder Neu Delhi rei­sen, um dort ihren Visums­an­trag zu stel­len. Allein um die­sen Ter­min zu bekom­men, müs­sen sie über ein Jahr war­ten. Mit Stand Anfang Mai die­ses Jah­res sind in Islam­abad 1.879 Ter­min­an­fra­gen und in Neu Delhi 1.138 Ter­min­an­fra­gen regis­triert. Aktu­ell ist völ­lig unklar, ob Men­schen für sol­che Ter­mi­ne in die Län­der rei­sen kön­nen – und das kann auch nicht erwar­tet wer­den! Es muss drin­gend eine Mög­lich­keit der digi­ta­len Visums­be­an­tra­gung geschaf­fen wer­den und auch bei Unmög­lich­keit, zu einer Bot­schaft zu gelan­gen, eine Bear­bei­tung digi­tal ermög­licht werden.

Die Kapa­zi­tä­ten zur Bear­bei­tung die­ser Anträ­ge muss sofort gestei­gert wer­den.
Ange­sichts der dra­ma­ti­schen Lage in Afgha­ni­stan muss jeder Spiel­raum genutzt wer­den und von gewis­sen Ertei­lungs­vor­aus­set­zun­gen, wie z.B. Sprach­nach­wei­sen, abge­se­hen wer­den. Außer­dem dür­fen beim Fami­li­en­nach­zug ledi­ge erwach­se­ne Töch­ter und Söh­ne, die allei­ne zurück­blei­bend oft stark gefähr­det wären, nicht außen vor blei­ben. Über den § 36 Abs. 2 Auf­enthG kön­nen auch Fami­li­en­mit­glie­der außer­halb der Kern­fa­mi­lie auf­ge­nom­men wer­den und dies muss aktiv genutzt werden.

3.
       Län­ger­fris­ti­ge Auf­nah­me auch aus Nach­bar­staa­ten planen
Soll­ten die Eva­ku­ie­run­gen ein­ge­stellt wer­den, darf dies nicht das Ende der akti­ven Auf­nah­me aus Afgha­ni­stan sein. Bevor die Haupt­stadt von den Tali­ban erobert wur­de, flo­hen vie­len Afghan:innen nach Kabul, weil sie hoff­ten von dort noch auf dem Luft­weg flie­hen zu kön­nen. Per­spek­ti­visch wer­den aber Afghan:innen auch wie­der ver­su­chen in die Nach­bar­län­der zu flie­hen. In Paki­stan und dem Iran lebt schon jetzt eine Viel­zahl von Afghan:innen. Ent­spre­chend muss die Auf­nah­me­ak­ti­on, wenn sie nicht mehr über Kabul lau­fen kann, aus den Nach­bar­staa­ten fort­ge­setzt werden.

Es müs­sen dar­über hin­aus jetzt Lan­des- und Bun­des­auf­nah­me­pro­gram­me für afgha­ni­sche Flücht­lin­ge z.B. aus den Anrai­ner­staa­ten ein­ge­rich­tet wer­den! Anstatt über Zah­len und Kon­tin­gen­te zu dis­ku­tie­ren, muss eine Auf­nah­me bedarfs­ge­recht erfol­gen und zum Ziel haben, alle gefähr­de­ten Per­so­nen zu retten.

Ers­te Bun­des­län­der haben über eine Zusa­ge, Orts­kräf­te und Fami­lie auf­zu­neh­men, bereits wei­te­re Auf­nah­men erklärt: Schles­wig-Hol­stein hat nun ein Lan­des­auf­nah­me­pro­gramm für Ange­hö­ri­ge von in Schles­wig-Hol­stein leben­den Afghan:innen beschlos­sen. In Thü­rin­gen soll ein ähn­li­ches Lan­de­auf­nah­me­pro­gramm ent­ste­hen. Die­se Pro­gram­me ähneln den Lan­des­auf­nah­me­pro­gram­men für syri­sche Flücht­lin­ge, wie sie bis auf Bay­ern alle Bun­des­län­der ab 2014 hat­ten oder zum Teil noch haben. Hier ist wich­tig zu beach­ten, dass nicht wie­der soge­nann­te Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen Teil die­ser Pro­gram­me wer­den, die bei der Auf­nah­me syri­scher Flücht­lin­ge zu Pro­ble­men für die Ver­wand­ten in Deutsch­land wur­den. Denn vie­le von ihnen hat­ten bzw. haben nicht die dafür benö­tig­ten finan­zi­el­len Mittel.

In Bran­den­burg, Ber­lin,  Nord­rhein-West­fa­len wer­den Auf­nah­men von Menschenrechtsverteidiger:innen überlegt.
Bei den drin­gend not­wen­di­gen Bun­des- und Lan­des­auf­nah­me­pro­gram­men zählt das glei­che wie schon bei der ad hoc Eva­ku­ie­rung genannt: Sie müs­sen für alle gefähr­de­ten Grup­pen gel­ten und dür­fen beim Fami­li­en­nach­zug nicht auf einen ver­eng­ten Fami­li­en­be­griff abstel­len. Wenn Ange­hö­ri­ge afgha­ni­scher Men­schen in Deutsch­land umfasst sind, muss dies unab­hän­gig vom Auf­ent­halts­sta­tus in Deutsch­land erfol­gen und ohne Verpflichtungserklärung.

4.       Schutz für Afghan*innen in Deutschland
Vie­le afgha­ni­sche Schutz­su­chen­de wur­den in den letz­ten Jah­ren mit der Behaup­tung abge­lehnt, dass es in Städ­ten wie ins­be­son­de­re Kabul eine inter­ne Flucht­al­ter­na­ti­ve gäbe. Das war schon vor der Macht­über­nah­me der Tali­ban falsch, hat­ten sie doch bereits ein Netz­werk im gan­zen Land. Seit dem die Tali­ban im Prä­si­den­ten­pa­last in Kabul sit­zen, ist die­ses Kon­strukt aber offen­sicht­lich in sich zusam­men gefallen.

Die Bun­des­re­gie­rung schreibt in ihrem Antrag für einen mili­tä­ri­schen Ein­satz zur Eva­ku­ie­rung selbst: „Mit der dar­aus fol­gen­den Implo­si­on der afgha­ni­schen Regie­rung und der Macht­über­nah­me durch die Tali­ban sind die ört­li­chen Sicher­heits­struk­tu­ren in der Haupt­stadt Kabul weggebrochen.“

Anhän­gi­ge Ver­fah­ren posi­tiv ent­schei­den: Aber anstatt jetzt afgha­ni­schen Asyl­su­chen­den Schutz zu ertei­len, hat das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge einen Ent­schei­dungs­stopp erlas­sen. Da aber mit der Aner­ken­nung als Flücht­ling erst Rech­te wie das Recht auf Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung ein­her­ge­hen, ist ein sol­ches Her­aus­zö­gern uner­träg­lich! Asyl­an­trä­ge von Afghan:innen müs­sen jetzt posi­tiv ent­schie­den wer­den! Dies for­der­te PRO ASYL auch bereits gemein­sam mit Rechtsanwält:innen- und Jurist:innenorganisationen.

Auf­ent­halts­er­laub­nis von Amts wegen und Schutz von vor­mals Abge­lehn­ten statt Wider­rufs­ver­fah­ren: Auf­grund der restrik­ti­ven Ent­schei­dungs­pra­xis leben über 26.000 afgha­ni­sche Men­schen nur mit einer Dul­dung in Deutsch­land – man­che von ihnen dür­fen noch nicht ein­mal arbei­ten oder eine Aus­bil­dung absol­vie­ren. Vie­le haben seit 2016, dem Beginn der Abschie­bungs­flü­ge, in Angst vor Abschie­bung gelebt. Die­se Men­schen brau­chen end­lich Sicher­heit und eine Per­spek­ti­ve in Deutsch­land! Hier­für braucht es nicht nur einen for­ma­len und unbe­fris­te­ten Abschie­bungs­stopp: Da bei allen Afghan:innen auf­grund der Macht­über­nah­me kei­ne Aus­rei­se auf abseh­ba­re Zeit mög­lich ist, kann und muss ihnen von Amts wegen eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erteilt wer­den! Anstatt bei afgha­ni­schen Schutz­be­rech­tig­ten Wider­rufs- und Rück­nah­me­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren, muss das BAMF bei abge­lehn­ten Afghan:innen die Fäl­le neu auf­rol­len und Schutz erteilen.

Eigent­lich ist der Vor­schlag so absurd, dass man ihn nicht gar nicht kom­men­tie­ren soll­te, aber um es ein­mal klar zu sagen: Vor­schlä­ge wie von Öster­reich, dass Abschie­bun­gen nun in Dritt­staa­ten erfol­gen soll­ten, sind klar abzu­leh­nen! Die Lage von afgha­ni­schen Flücht­lin­gen in Län­dern wir der Tür­kei (sie­he hier­zu die Stu­die von PRO ASYL) oder dem Iran (sie­he z.B. hier oder hier) ist äußerst schlecht, vie­le sind gezwun­gen in der Ille­ga­li­tät und Recht­lo­sig­keit zu leben. Ent­spre­chend sind sol­che Plä­ne nicht ver­tret­bar und wären rechtswidrig.

Afgha­nin­nen und Afgha­nen brau­chen jetzt Schutz!

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