30.11.2022

Auf den letz­ten Metern droht ein fau­ler Kom­pro­miss beim Gesetz zur Ein­füh­rung eines Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts auf Kos­ten von geflüch­te­ten jun­gen Men­schen. Am Frei­tag soll dar­über im Bun­des­tag ent­schie­den werden. 

Der Bun­des­fach­ver­band BumF, terre des hom­mes, Jugend­li­che ohne Gren­zen und PRO ASYL kri­ti­sie­ren, dass aus­ge­rech­net die Zukunft von jun­gen Men­schen ver­baut wird, um einen Kom­pro­miss zu erzie­len und for­dern die Abge­ord­ne­ten auf, den Ver­schär­fun­gen nicht zuzustimmen.

„Die Ampel­re­gie­rung bie­tet die Mög­lich­keit zur Auf­ent­halts­ver­fes­ti­gung mit der einen Hand und legt mit der ande­ren Hand Stei­ne in den Weg der Betrof­fe­nen. Die Ver­schär­fung lässt den kom­mu­na­len Behör­den ein Jahr Zeit, um die Jugend­li­chen abzu­schie­ben. Das ist das häss­li­che Gesicht der Rück­füh­rungs­of­fen­si­ve der Ampel“, kom­men­tier­te Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL. „Völ­lig absurd ist, dass die Ampel heu­te im Kabi­nett über den Fach­kräf­te­man­gel berät und gleich­zei­tig abschie­bungs­wü­ti­gen Behör­den die Mög­lich­keit eröff­net, gut inte­grier­te jun­ge Men­schen ein Jahr lang abzu­schie­ben, bevor sie die Auf­ent­halts­er­laub­nis nach §25a Auf­ent­halts­ge­setz erhal­ten können.“

Wie ges­tern aus Koali­ti­ons­krei­sen zu erfah­ren war, wur­de sich dar­auf geei­nigt, beim Blei­be­recht für gut inte­grier­te Jugend­li­che und Her­an­wach­sen­de (§25a Auf­enthG) Ver­schär­fun­gen in Kauf zu neh­men, damit die FDP dem Geset­zes­vor­ha­ben zustimmt.

25a Auf­enthG sieht momen­tan vor, dass gut inte­grier­te jun­ge Men­schen ein Blei­be­recht erhal­ten kön­nen, wenn sie bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len – u.a. ein erfolg­rei­cher Schul­be­such oder den Erwerb eines aner­kann­ten Schul- oder Berufs­ab­schlus­ses und ein vier­jäh­ri­ger Vor­auf­ent­halt. Die Vor­auf­ent­halts­zeit soll mit der Neu­re­ge­lung auf drei Jah­re redu­ziert werden.

Auf Drän­gen der FDP soll nun zusätz­lich eine ein­jäh­ri­ge Vor­dul­dungs­zeit als Hür­de ein­ge­führt wer­den, die bis­her kei­ne Vor­aus­set­zung ist. Fak­tisch wür­de die­se Neu­re­ge­lung bewir­ken, dass deut­lich weni­ger jun­ge Men­schen von der Rege­lung pro­fi­tie­ren könn­ten als bis­her geplant. Statt­des­sen erhal­ten Aus­län­der­be­hör­den die Mög­lich­keit gut inte­grier­te jun­ge Men­schen wäh­rend der Vor­dul­dungs­zeit abzuschieben.

Gleich­zei­tig wür­de die Rege­lung vor allem die jun­gen Men­schen tref­fen, die beson­ders schnell in Deutsch­land ihren Weg machen und die ohne­hin hohe Anfor­de­run­gen an schu­li­sche Erfol­ge noch wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens erfül­len. Jun­ge Men­schen, die schon wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens eine Aus­bil­dung begin­nen, droht zudem in bestimm­ten Fäl­len wäh­rend der Vor­dul­dungs­zeit ein Beschäf­ti­gungs­ver­bot und sie müss­ten die Aus­bil­dung für ein Jahr unterbrechen.

(Die Pres­se­er­klä­rung wird von allen Verfasser*innen ver­schickt, wir bit­ten Dop­pel­sen­dun­gen zu entschuldigen.)

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