27.05.2025

Mor­gen stimmt das Kabi­nett über den von Innen­mi­nis­ter Alex­an­der Dob­rindt vor­ge­leg­ten Gesetz­ent­wurf ab, den Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te für „zunächst zwei Jah­re“ kom­plett aus­zu­set­zen. Die­ses Fami­li­enz­er­stö­rungs­ge­setz ist eine Kata­stro­phe für die Men­schen, die vor Krieg und Ver­fol­gung geflo­hen sind. Müt­ter, Väter und Kin­der müs­sen wei­ter­hin in Gefahr und Angst leben, ihre Fami­li­en blei­ben zerrissen.

„Mit der Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs schlie­ßen CDU und SPD lega­le und siche­re Flucht­we­ge. Es ist eine Kata­stro­phe für die betrof­fe­nen Fami­li­en“ , sagt Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL. „Die fak­ti­sche Tren­nung ist län­ger als zwei Jah­re, vor allem für Fami­li­en, die bereits seit Jah­ren auf die Bear­bei­tung ihrer Anträ­ge war­ten. PRO ASYL lehnt die Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs ent­schie­den ab“, so Tareq Alaows, flücht­lings­po­li­ti­scher Spre­cher von PRO ASYL.

Schon jetzt dau­ert der Fami­li­en­nach­zug unver­hält­nis­mä­ßig lang. Bei den meis­ten Aus­lands­ver­tre­tun­gen betra­gen schon die War­te­zei­ten zur Visum­an­trag­stel­lung ein bis zwei Jah­re, wei­te­re War­te­zei­ten fol­gen. Wird der Fami­li­en­nach­zug nun kom­plett aus­ge­setzt, wer­den Fami­li­en völ­lig zer­stört, denn nach der Aus­set­zung wird sich ein gro­ßer Antrags­stau auf­ge­baut haben.

Schon jetzt zu lan­ge Wartezeiten

Was die lan­gen War­te­zei­ten schon jetzt bedeu­ten kön­nen, weiß Sami­ra Al-Hassan*. Vor eini­gen Mona­ten sag­te sie: „Seit ein­ein­halb Jah­ren war­te ich dar­auf, dass mei­ne Kin­der und mein Ehe­mann zu mir nach Deutsch­land kom­men kön­nen, ins­be­son­de­re mein zwölf­jäh­ri­ger kran­ker Sohn. Mein Leben dreht sich um eine War­te­num­mer bei der Bot­schaft.“ Zu Beginn die­ses Jah­res geschah das Unfass­ba­re:  Sami­ra Al-Hassans* Sohn starb, weil er in Syri­en kei­ne pas­sen­de medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung bekam.

Auf die unmensch­li­chen War­te­zei­ten soll nun die kom­plet­te Aus­set­zung fol­gen. Die Fol­gen: Iso­la­ti­on, psy­chi­sche Belas­tung, erschwer­te Inte­gra­ti­on sowie Lebens­ge­fahr für die zurück­ge­blie­be­nen Familienmitglieder

Ein­zi­ge Aus­nah­men sol­len Här­te­fäl­le blei­ben. Die­se sind jedoch den Behör­den gegen­über extrem schwer zu begrün­den und durch­zu­set­zen. Das zeig­te sich zwi­schen 2016 und 2018, als schon ein­mal der Fami­li­en­nach­zug zu sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten aus­ge­setzt wurde.

PRO ASYL steht an der Sei­te der Betroffenen

Aus dem Ent­wurf geht her­vor, dass es kei­ne Stich­tags­re­ge­lung geben soll. Das wür­de bedeu­ten, dass die Bear­bei­tung lau­fen­der Anträ­ge für zwei Jah­re aus­ge­setzt wird, womit aus Sicht von PRO ASYL  das Rück­wir­kungs­ver­bot ver­letzt wür­de. Soll­te das tat­säch­lich pas­sie­ren, steht PRO ASYL an der Sei­te der Betrof­fe­nen und wür­de even­tu­el­le Kla­gen dage­gen unterstützen.

Nach dem Kabi­netts­be­schluss am Mitt­woch wird das Gesetz in den Bun­des­tag gehen. PRO ASYL for­dert alle Abge­ord­ne­ten auf, das Gesetz abzu­leh­nen. Fami­lie ist kein Gna­den­recht – son­dern ein Grund­recht, das für alle Fami­li­en gilt.

Hin­ter­grund:
Eine Per­son erhält sub­si­diä­ren Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Auf­ent­halts­ge­setz), wenn zwar kei­ne Flücht­lings­ei­gen­schaft vor­liegt, aber ernst­haf­ter Scha­den im Her­kunfts­land droht, zum Bei­spiel: Todes­stra­fe oder Hin­rich­tung, Fol­ter oder unmensch­li­che bezie­hungs­wei­se ernied­ri­gen­de Behand­lung oder Bestra­fung oder ernst­haf­te indi­vi­du­el­le Bedro­hung des Lebens oder der Unver­sehrt­heit einer Zivil­per­son auf­grund will­kür­li­cher Gewalt im Rah­men eines inter­na­tio­na­len oder inner­staat­li­chen bewaff­ne­ten Konflikts.

*Name geän­dert

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