25.07.2019

Am 1. August 2019 ist das soge­nann­te »Fami­li­en­nach­zugs­neu­re­ge­lungs­ge­setz« genau ein Jahr in Kraft. Das Recht auf Fami­lie für sub­si­di­är geschütz­te Flücht­lin­ge wird seit­dem in ein monat­li­ches Kon­tin­gent von bis zu 1.000 Per­so­nen gepresst. Zuvor blieb der Nach­zug zu in Deutsch­land leben­den sub­si­di­är Geschütz­ten mehr als zwei Jah­re (von März 2016 bis Juli 2018) kom­plett ausgesetzt.

In einer aus­führ­li­chen Stel­lung­nah­me hat PRO ASYL die weit­rei­chen­den Fol­gen des Geset­zes für die Betrof­fe­nen dar­ge­legt und kri­ti­siert. Infor­ma­tio­nen zum sub­si­diä­ren Schutz gibt es hier.

  1. Das Verfahren

Wer in das Monats­kon­tin­gent kommt (und wann), wird in einem schwer durch­schau­ba­ren Geflecht aus meh­re­ren Behör­den bear­bei­tet und ent­schie­den. Betei­ligt sind das Aus­wär­ti­ge Amt (teil­wei­se unter­stützt durch die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM)), die kom­mu­na­len Aus­län­der­be­hör­den sowie das Bun­des­ver­wal­tungs­amt. Unter die­ses Kon­tin­gent fal­len kön­nen nur engs­te Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge (min­der­jäh­ri­ge Kin­der, Eltern oder Ehe­leu­te; aus­ge­schlos­sen sind grund­sätz­lich min­der­jäh­ri­ge Geschwis­ter) und auch nur in beson­ders gela­ger­ten »huma­ni­tä­ren« Fällen.

Mehr Infos zum Ver­fah­ren kön­nen bei Karim Al-Wasi­ti, zustän­dig für das PRO ASYL-Pro­jekt zum Fami­li­en­nach­zug beim Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen, ange­fragt werden.

  1. Zahlen

Wie vie­le Ange­hö­ri­ge vom neu­en Gesetz betrof­fen sind, lässt sich nur annä­he­rungs­wei­se anhand der Ter­min­an­fra­gen bei den Bot­schaf­ten erah­nen. Laut Bun­des­re­gie­rung waren bei den Bot­schaf­ten Ende Janu­ar 2019 rund 36.000 Ter­min­an­fra­gen für ein Visum­ver­fah­ren anhän­gig – ein Bruch­teil von den einst von Innen­mi­nis­ter See­ho­fer pro­gnos­ti­zier­ten 300.000 nach­kom­men­den Angehörigen.

Seit 1. August 2018 haben die Bot­schaf­ten mehr als 13.000 Anträ­ge an die Aus­län­der­be­hör­den wei­ter­ge­lei­tet; 9.000 davon wur­den bis­lang bear­bei­tet. Erteilt wur­den in den elf Mona­ten seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes ins­ge­samt rund 8.800 Visa, davon laut Aus­wär­ti­gem Amt 6.149 im 1. Halb­jahr 2019. 2018 wur­de das Monats­kon­tin­gent nicht aus­ge­schöpft: Von den mög­li­chen 5.000 Visa wur­den bis Dezem­ber gera­de ein­mal 2.612 erteilt. Was mit den Rest­plät­zen geschieht und ob sie auf die Fol­ge­mo­na­te über­tra­gen wer­den, ist immer noch unklar.

  1. Fol­gen für Betrof­fe­ne: drei Fallbeispiele

Das lan­ge War­ten und Ban­gen geht für vie­le Fami­li­en wei­ter, so auch für Luna, die Fami­lie Ghazal und den jugend­li­chen Flücht­ling N.

  1. Luna flieht mit Klein­kind aus dem ein­ge­kes­sel­ten Damas­kus, ihr Mann bleibt zurück.
  2. Die jah­re­lan­ge Tren­nung der Fami­lie Ghazal sorgt dafür, dass eine Toch­ter in Syri­en inzwi­schen voll­jäh­rig wur­de und ohne Nach­zug kom­plett auf sich allein gestellt wäre.
  3. N. flieht als Min­der­jäh­ri­ger aus Syri­en. Inzwi­schen ist er voll­jäh­rig gewor­den, eine Chan­ce auf Fami­li­en­nach­zug und ein Wie­der­se­hen mit der Fami­lie besteht kaum noch.

Für wei­te­re Fall­bei­spie­le oder Kon­tak­te zu Betrof­fe­nen wen­den Sie sich bit­te an Karim Al-Wasi­ti beim Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen.

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