17.02.2009

PRO ASYL: Opfer will­kür­li­cher Gewalt erhal­ten nun einen siche­ren Status

Mit einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) von heu­te wird eine zen­tra­le Schutz­lü­cke in Deutsch­land und Euro­pa geschlos­sen. Damit wird auch eine über Jahr­zehn­te auf­ge­bau­te Blo­cka­de gegen­über Bür­ger­kriegs­flücht­lin­gen in Deutsch­land aufgelöst.

Künf­tig erhal­ten auch die­se Flücht­lin­ge einen siche­ren und dau­er­haf­ten Schutz. Der EuGH stellt klar, dass Opfer „will­kür­li­cher Gewalt“ in den Schutz­be­reich des soge­nann­ten sub­si­diä­ren Schut­zes fal­len. Bei einem Bür­ger­krieg sind auch Men­schen zu schüt­zen, die nicht per­sön­lich einer geziel­ten Ver­fol­gung aus­ge­setzt sind.

Maß­geb­lich sei das Aus­maß der „will­kür­li­chen“ Gewalt auf Grund des Bür­ger­krie­ges in der Hei­mat­re­gi­on ihres Herkunftslandes.

Sub­si­diä­rer Schutz wird geflüch­te­ten Men­schen gewährt, die zwar nicht die Vor­aus­set­zun­gen der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) erfül­len, aber Flücht­lin­ge auf der Basis men­schen­recht­li­cher Abkom­men sind.

Das EuGH-Urteil gibt Bür­ger­kriegs­flücht­lin­gen, die im Her­kunfts­land einen schwe­ren Scha­den zu befürch­ten haben und in den Asyl­ver­fah­ren der EU-Mit­glieds­staa­ten schutz­los gestellt wur­den, neue Hoff­nung und die Aus­sicht, einen Schutz­sta­tus zu erhalten.

In Deutsch­land kön­nen bei­spiels­wei­se Flücht­lin­ge aus Afgha­ni­stan, Irak und Soma­lia, deren Asyl­ge­such abge­lehnt wur­de, in Fol­ge­an­trags­ver­fah­ren nun­mehr einen Schutz­sta­tus erhalten.

gez. Karl Kopp

Europa­re­fe­rent

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