27.02.2014

Mit dem heu­ti­gen Urteil hat der EuGH klar­ge­stellt, dass die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Asyl­su­chen­de so bemes­sen sein muss, dass ein men­schen­wür­di­ges Leben mög­lich ist, bei dem die Gesund­heit und der Lebens­un­ter­halt der Asyl­be­wer­ber gewähr­leis­tet sind. Dies ergibt sich aus der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie, die die Auf­nah­me­be­din­gun­gen für Asyl­su­chen­de regelt.

In dem Ver­fah­ren ging es ins­be­son­de­re um die Fra­ge, wie eine men­schen­wür­di­ge Unter­brin­gung von Asyl­su­chen­den sicher zu stel­len ist. Wird die Ver­sor­gung von Asyl­su­chen­den nicht durch Sach­leis­tun­gen, son­dern durch Geld­mit­tel gewähr­leis­tet, so müs­sen die­se die Betrof­fe­nen ins­be­son­de­re in die Lage ver­set­zen, eine Unter­kunft zu fin­den, wobei gege­be­nen­falls die Wah­rung der Inter­es­sen beson­ders bedürf­ti­ger Per­so­nen zu berück­sich­ti­gen ist. Der EuGH betont zudem, dass das euro­päi­sche Recht die fami­liä­re Gemein­schaft und das Wohl des Kin­des schützt. Kin­der dür­fen nicht von ihren Eltern getrennt werden.

Dem Urteil liegt ein Ver­fah­ren aus Bel­gi­en zugrun­de. Es ist jedoch für alle EU-Staa­ten verbindlich.

PRO ASYL begrüßt das heu­ti­ge Urteil als wich­ti­ges Signal für die Behand­lung von Asyl­su­chen­den in den EU-Mit­glied­staa­ten. In Län­dern wie Ita­li­en, Bul­ga­ri­en und Ungarn sind Asyl­su­chen­de viel­fach mit einer kata­stro­pha­len Unter­brin­gungs­si­tua­ti­on kon­fron­tiert. Selbst Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern lan­den immer wie­der in der Obdach­lo­sig­keit. In Ita­li­en kommt es wegen der zu gerin­gen Zahl an Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen oft zur Fami­li­en­tren­nung: Müt­ter und Kin­der wer­den in einem Zen­trum, Väter in einem ande­ren unter­ge­bracht. Es gibt auch Fäl­le, in denen Mut­ter, Vater und Kind sogar in drei ver­schie­de­nen Zen­tren unter­ge­bracht wer­den. In Bul­ga­ri­en leben die Flücht­lin­ge in slum-ähn­li­chen Ver­hält­nis­sen. Und in Ungarn wer­den Fami­li­en dadurch getrennt, dass vie­le Fami­li­en­vä­ter will­kür­lich inhaf­tiert werden.

PRO ASYL for­dert, dass Asyl­su­chen­de, die nach Deutsch­land wei­ter­ge­reist sind, weil sie in ande­ren EU-Län­dern obdach­los oder auf ande­re Wei­se men­schen­un­wür­dig unter­ge­bracht waren, nicht mehr dort­hin zurück­ge­scho­ben wer­den. Solan­ge die Min­dest­stan­dards des EU-Rechts bei der Unter­brin­gung nicht beach­tet wer­den, müs­sen Asyl­su­chen­de vor Über­stel­lun­gen in die­se Län­der geschützt werden.

EuGH Urteil in der Rechts­sa­che C‑79/13

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