15.04.2014

Das Euro­päi­sche Par­la­ment wird am 16. April 2014 über die so genann­te See­au­ßen­gren­zen­ver­ord­nung abstim­men. Mit der Ver­ord­nung wer­den Zurück­wei­sun­gen von Flücht­lin­gen auf eine schein­bar lega­le Grund­la­ge gestellt. „Die Zustim­mung der Abge­ord­ne­ten ist ein fata­les Signal für den Flücht­lings­schutz“, sag­te Marei Pel­zer, Rechts­po­li­ti­sche Refe­ren­tin von PRO ASYL. 

Der Ent­wurf sieht vor: Im Küs­ten­meer, der so genann­ten 12-Mei­len-Zone, und in der Anschluss­zo­ne kön­nen Flücht­lings­boo­te abge­fan­gen, an der Wei­ter­fahrt gehin­dert und durch­sucht wer­den. Außer­dem kann das Boot ange­wie­sen wer­den „den Kurs zu ändern“. Auch das „Eskor­tie­ren oder Gelei­ten des Schiffs, bis es sich auf die­sem Kurs befin­det“ ist als Maß­nah­me vor­ge­se­hen (Arti­kel 6).

Wird ein Schiff auf Hoher See auf­ge­grif­fen, so gilt: Nach Auf­griff und Durch­su­chung des Schiffs kann auch hier die Kurs­än­de­rung ange­wie­sen wer­den. Des Wei­te­ren besteht die Mög­lich­keit des „Führen(s) des Schiffs zu einem Dritt­staat“ und der „Über­stel­lung der an Bord befind­li­chen Per­so­nen an die Behör­den eines Dritt­staats“ (Arti­kel 7). Zwar heißt es in Arti­kel 4 des Ent­wurfs, dass Per­so­nen nicht in Dritt­staa­ten über­stellt wer­den dür­fen, in denen den Betrof­fe­nen Fol­ter, unmensch­li­che Behand­lung oder ande­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen. Äußerst vage sind jedoch die Bestim­mun­gen dazu, wie die Sicher­heit des Dritt­staats über­prüft wer­den soll.

Der Ent­wurf ent­hält zwar in Arti­kel 4 wich­ti­ge grund­recht­li­che Bestim­mun­gen, ins­be­son­de­re den Grund­satz der Nicht­zu­rück­wei­sung. Auch die Klar­stel­lung in Arti­kel 9, wann ein See­not­ret­tungs­fall vor­liegt und wie dar­auf reagiert wer­den soll, ist zu begrü­ßen. Aller­dings ist dies bereits im inter­na­tio­na­len See­recht ver­brieft und die Zustän­dig­keits­fra­gen bezüg­lich der Auf­nah­me von geret­te­ten Flücht­lin­gen blei­ben nach wie vor unge­klärt. „Die men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen erschei­nen ins­ge­samt als legi­ti­ma­to­ri­sches Bei­werk und Augen­wi­sche­rei mit Blick auf die weit­rei­chen­den Befug­nis­se für Fron­tex-Beam­te wäh­rend gemein­sa­mer Ope­ra­tio­nen“, so Pelzer.

Zahl­rei­che wei­te­re Fra­gen blei­ben unge­klärt: Wie kann kon­trol­liert wer­den, ob sich ein Flücht­lings­boot auf Hoher See „füh­ren“ lässt oder ob es gegen den Wil­len der Betrof­fe­nen zwangs­wei­se abge­drängt wird? Wie kann sicher­ge­stellt wer­den, dass den Schutz­su­chen­den im Dritt­staat, in den das Boot „geführt“ wird, kei­ne Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen dro­hen? Die Vor­stel­lung, auf See eine fai­re und rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en ent­spre­chen­de Prü­fung von Asyl­ge­su­chen vor­zu­neh­men, ist frag­wür­dig.  Denn Rechts­bei­stän­de, Über­set­zer und medi­zi­ni­sches Per­so­nal sol­len der Ver­ord­nung zufol­ge bei Fron­tex-Ope­ra­tio­nen nur zum Ein­satz kom­men, wenn dies als „not­wen­dig“ erach­tet wird.

Am 23. Febru­ar 2012 hat­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te Ita­li­ens Zurück­wei­sungs­po­li­tik nach Liby­en ver­ur­teilt. Erst­mals wur­de im Fall Hir­si Jamaa und ande­re gegen Ita­li­en über die Fra­ge der Zurück­wei­sung von Flücht­lin­gen auf Hoher See ent­schie­den und bestä­tigt: Das Mit­tel­meer ist kei­ne men­schen­rechts­freie Zone. Die Ver­ord­nung zur Fest­le­gung von Rege­lun­gen für die Über­wa­chung der See­au­ßen­gren­zen im Rah­men der von Fron­tex koor­di­nier­ten ope­ra­ti­ven Zusam­men­ar­beit soll­te die­se Recht­spre­chung auf­neh­men. Das Gegen­teil ist der Fall.

Der Ver­ord­nungs­ent­wurf wird völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­wei­sun­gen von Schutz­su­chen­den nicht ver­hin­dern, denn das Nicht­zu­rück­wei­sungs­ge­bot ist ange­sichts der weit­rei­chen­den Befug­nis­se von Fron­tex nicht durchsetzbar.

Aus Sicht von PRO ASYL ist die See­au­ßen­gren­zen­ver­ord­nung ein kla­rer Rück­schritt hin­ter das Hir­si-Urteil von 2012. Mit den neu­en Bestim­mun­gen zu Fron­tex-Ein­sät­zen an den See­au­ßen­gren­zen Euro­pas wird die Recht­spre­chung des EGMR unter­lau­fen. Statt wei­te­re recht­li­che Grau­zo­nen zu schaf­fen, for­dert PRO ASYL die EU mit Nach­druck auf, alles dar­an zu set­zen, Push Backs von Flücht­lin­gen zu verhindern.

Bericht des Euro­päi­schen Par­la­ments über den Ent­wurf der Seeaußengrenzenverordnung

Ursprüng­li­cher Vor­schlag der Euro­päi­schen Kommission

 EU-Par­la­ment stimmt über Rege­lun­gen für Fron­tex an den See­au­ßen­gren­zen ab (15.04.14)

Alle Presse­mitteilungen