17.11.2017

PRO ASYL zu den bis­her bekannt gewor­de­nen Jamai­ka-Kon­sens-Punk­ten zum The­ma Asyl und Flüchtlinge

Die am Don­ners­tag­abend bekannt gewor­de­nen Zwi­schen­stän­de der Son­die­run­gen las­sen Schlim­mes befürch­ten. Die Ent­rech­tung von Schutz­su­chen­den in Euro­pa soll wie von den Archi­tek­ten aus Brüs­sel und Ber­lin geplant wei­ter­ge­hen. Asyl­la­ger außer­halb der EU, noch mehr Abschot­tung durch Aus­bau von Fron­tex, Abschie­bun­gen aus Haft­la­gern an der EU- Gren­ze, Zwangs­ver­tei­lung der in der EU befind­li­chen Flücht­lin­ge – das wäre die Fort­set­zung des Kahl­schlags des Men­schen­rechts auf Asyl in Euro­pa. Es irri­tiert, dass die­se Pas­sa­gen des Son­die­rungs­do­ku­ments (1261–1269 und Zei­le 1278–1280) nicht strit­tig sein sol­len, denn sie sind als Kon­sens pro­to­kol­liert. »Es ist ein Pro­gramm zum Abbau der Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen unter Umge­hung rechts­staat­li­cher Garan­tien – das glat­te Gegen­teil des­sen wofür bis­her die Grü­nen und die FDP in ihren Wahl­pro­gram­men ste­hen,« reagier­te Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

In der deut­schen Asyl­po­li­tik packt die Uni­on Zumu­tun­gen, die die SPD in der ver­gan­ge­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode ver­hin­dert hat, in den Ent­wurf des Son­die­rungs­pa­piers. Die »Dul­dung light« (Zei­le 1206–1207) soll­te ein Hin­ein­wach­sen lang­jäh­rig Gedul­de­ter in ein Blei­be­recht ver­hin­dern. PRO ASYL befürch­tet, dass sich dies hin­ter der nebu­lö­sen For­mu­lie­rung »Wir wol­len die Dul­dungs­re­ge­lun­gen hin­sicht­lich ihrer Wirk­sam­keit über­prü­fen und stär­ker dif­fe­ren­zie­ren. Die­sem Ziel dient auch eine Über­prü­fung der gesetz­li­chen Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen« ver­birgt. Die Son­die­rer wol­len fest­stel­len, wer die Durch­set­zung der Aus­rei­se­pflicht angeb­lich selbst behin­dert (Zei­le 1204ff). Damit wür­de die Ver­fes­ti­gung des Auf­ent­halts­sta­tus lang­jäh­rig Gedul­de­ter noch häu­fi­ger als bis­her ver­hin­dert wer­den kön­nen und die von der SPD teu­er erkauf­ten Blei­be­rechts­re­ge­lun­gen leer­lau­fen. In der Pra­xis wird Gedul­de­ten oft will­kür­lich unter­stellt, sie wür­den an der Beschaf­fung von Pass­pa­pie­ren nicht mit­wir­ken, so wie in Bay­ern beim letz­ten Abschie­be­flug nach Afgha­ni­stan.

Ent­schei­dungs­zen­tren mit dau­er­haf­ter Iso­lie­rung aller Schutz­su­chen­den wer­den fai­re Asyl­ver­fah­ren behin­dern. Die Son­die­rer wol­len bei allen Asyl­su­chen­den die Ver­fah­ren in Auf­nah­me- und Ent­schei­dungs­zen­tren durch­füh­ren. Sie müs­sen in den Zen­tren ver­blei­ben (Zei­le 1135 – 1141). Zustän­dig für die Rechts­be­ra­tung soll das BAMF sein. Es berät damit das Amt, das über das Schick­sal der Men­schen ent­schei­det und kei­ne unab­hän­gi­ge Instanz. Was jetzt nur im Flug­ha­fen-Asyl­ver­fah­ren statt­fin­det, wird zum Nor­mal­zu­stand deut­scher Asyl­ver­fah­ren. Flücht­lin­gen droht die Inter­nie­rung von der Ein­rei­se bis zur Abschie­bung. Selbst die Rück­füh­rungs­zen­tren sind wohl Kon­sens, umstrit­ten ist ein­zig ob die Rück­füh­rung grund­sätz­lich aus die­sen Zen­tren erfolgt (Zei­le 1153–1156). »Dies wäre ein asyl­recht­li­cher Total­scha­den«, kom­men­tiert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer PRO ASYL.

Erschre­ckend ist, dass die­se Pro­gram­ma­tik zur Ver­schär­fung des Asyl­rechts in Deutsch­land und Euro­pa nicht zwi­schen CSU und den ande­ren Par­tei­en strit­tig sein soll, wird doch in der Öffent­lich­keit der Ein­druck erweckt, die Dif­fe­ren­zen bestün­den nur beim The­ma Fami­li­en­nach­zug. »Das Par­tei­en­sys­tem droht nach rechts zu drif­ten. Wir appel­lie­ren an die Son­die­re­rin­nen und Son­die­rer aller Par­tei­en mit kla­rem Kopf die Ergeb­nis­se des angeb­li­chen Kon­sen­ses im Hin­blick auf die lang­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen noch ein­mal genau anzu­se­hen. Es müs­sen den ratio­nal Den­ken­den die Alarm­glo­cken schrillen.«

Dul­dung light: Zur Erin­ne­rung, die Kri­tik von PRO ASYL an den BMI-Geset­zes-Ent­wür­fen (Aus­zug aus der Pres­se­er­klä­rung vom 14. Okto­ber 2016):
»Neu ein­ge­führt wer­den soll eine »Beschei­ni­gung über die voll­zieh­ba­re Aus­rei­se­pflicht«, die eine Dul­dung zwei­ter Klas­se ist. Wer sie erhält, soll dau­er­haft von Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men aus­ge­schlos­sen wer­den. Ausländer*innen sol­len die neue Beschei­ni­gung erhal­ten, wenn auf­ent­halts­be­en­den­de Maß­nah­men selbst­ver­schul­det nicht voll­zo­gen wer­den kön­nen, z. B. wenn die Betrof­fe­nen bei der Beschaf­fung eines Pas­ses oder Pass­ersat­zes zur Ein­rei­se in den Her­kunfts­staat nicht mit­wir­ken (Nr. 1), aber auch, wenn der Her­kunfts­staat ihnen kei­nen Pass oder Pass­ersatz aus­stellt (Nr. 2). Num­mer 2 stellt einen Damm­bruch dar: Gedul­de­te sol­len für das Ver­schul­den der Behör­den ihrer Her­kunfts­län­der haft­bar gemacht wer­den und dadurch schlech­ter gestellt wer­den. Vom per­sön­li­chen Ver­hal­ten des Betrof­fe­nen ist die Ertei­lung einer »Beschei­ni­gung über die voll­zieh­ba­re Aus­rei­se­pflicht« dann nicht mehr abhän­gig. Der Mensch wird zur Gei­sel sei­ner Her­kunfts­re­gie­rung, die z. T. aus poli­ti­schen oder finan­zi­el­len Grün­den die Rück­kehr verzögert.
Die Rege­lung führt eine Dul­dung zwei­ter Klas­se ein. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um beab­sich­tigt damit, die Betrof­fe­nen von allen Mög­lich­kei­ten aus­zu­schlie­ßen, die lang­jäh­rig Gedul­de­ten bis­her offen ste­hen, um in Deutsch­land ein Blei­be­recht zu erhal­ten. Dies betrifft z. B. den Arbeits­markt­zu­gang, die Arbeits­för­der­mög­lich­kei­ten und den Anspruch auf ein dau­er­haf­tes Blei­be­recht. Aber auch der Zugang zur Bil­dung soll ver­sperrt wer­den: Damit Ausländer*innen nicht über eine Bil­dungs­maß­nah­me Aus­sicht auf eine Dul­dung erhal­ten, argu­men­tiert der Ent­wurf, sol­len sie »auch nicht die Aus­sicht auf ein Auf­ent­halts­recht durch eine fach­theo­re­ti­sche Berufs­aus­bil­dung erhal­ten«. Erst im Jahr 2015 hat­te der Gesetz­ge­ber mit §§25a und b Auf­enthG eine stich­tags­un­ab­hän­gi­ge Blei­be­rechts­re­ge­lung geschaf­fen, die für einen Groß­teil der Gedul­de­ten nun ins Lee­re lau­fen wird, soll­te der Ent­wurf zum Gesetz wer­den. Der jetzt geplan­te §60 Abs. 4a Auf­enthG war bereits Teil des Refe­ren­ten­ent­wurfs zum Asyl­pa­ket I und ist aus guten Grün­den von der Bun­des­re­gie­rung damals nicht ins Gesetz auf­ge­nom­men wor­den (PRO ASYL hat hier­zu am 17.09.2015 eine Pres­se­mit­tei­lung her­aus­ge­ge­ben). Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um ver­sucht offen­kun­dig, SPD und Parlamentarier*innen zu über­lis­ten und bereits ver­wor­fe­ne Rege­lun­gen ins Gesetz zu schmuggeln.«

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